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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-05-21 · Heft 21 (21.5.1867) · p. Seite 426

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 21 (21.5.1867)
Date
1867-05-21
Page
Seite 426 (sequence 18)
Language
German
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m Berlin (Unger) 1790" zu, welche chronologisch, nach der Folge der Jahreszahlen alles, in Chroniken und Geschichtsbüchern Aufbewahrte enthält, was die Juden in Preußen, besonders in der Mark Brandenburg, betroffen hat. Wir heben Einiges hier wörtlich heraus, weil die Worte des Verfassers selbst wieder für die Zeit um 1790 charakteristisch sind. Selbstverständlich übergehen wir die bekannteren Geschichten, die Judenverfolgungen und -Vertreibungen, die Tragödie des Juden Lippold u. s. w., und halten uns vielmehr an das Curiose.*) 1363 versetzten die Markgrafen Ludwig der Römer und sein Bruder Otto dem Magistrat und den Städten Berlin und Kölln an der Spree, gegen Erlassung von 1150 Mark Schulden, unter anderen auch die Juden. Die Landesherren zogen auch um diese Zeit, außer dem Schutzgelde, durch die Zölle ebenfalls von den Juden Nutzen. In dem Privilegium, mit welchem Markgraf Ludwig der Römer der Stadt Pritzwalk den Zoll daselbst zum Eigenthum übergiebt (vom Jahre 1364), setzte er auch fest, daß die Juden von ihrem Kauscherwein einen Schilling, und von einem todten Juden, den man durch die Stadt führt, um ihn in einer andern Stadt zu begraben, einen Vierling bezahlen sollten. Zu dem Begräbnisse auf dem zur Stadt gehörigen jüdischen Kirchhofe aber sollten die Juden des Raths Bewilligung nöthig haben. — Zu Berlin hatten die Juden zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts keinen Kirchhof, und es finden sich häufig Spuren, daß ihre Todten auf dem jüdischen Kirchhofe zu Spandow begraben werden mußten. Dafür mußten sie aber bei dem dortigen Magistrat Etwas an - Gelde erlegen. In der spandowschen Kämmereirechnung vom Jahre 1446 heiß; es: dudaei de Berlin dederunt I Schock Gr. de cimeterio eorum; und 1439 machten die berlinischen Juden mit dem Magistrat zu Spandow einen Kontrakt wegen Erbauung und Besserung des Zauns um ihren Kirchhof. — Das Andenken eines Juden verdient hier einen Platz: Er hieß gemeinhin Michael Jude, und man hielt ihn wegen seines großen Vermögens für einen Mächten Grafen von Reinstein. Er besaß 1549 zu Berlin in der Klosterstraße und auch zu Frankfurt an der Oder ein ansehnliches Haus, hielt viele reisige Pferde auf der Streu, und stand bei dem Kurfürsten Joachim dem zweiten in großen Gnaden. Dieser Mann war auf brandenburgischem Grund und Boden wegen einiger Gelder, die man, wie es hieß, nickt von ihm hatte erhalten können, von etlichen Reutern überfallen und gefangen nach Sachsen ohnweit Torgau weggeführt. Sie waren aber bei dieser Handlung so unvorsichtig gewesen, sich in einem Dorfe die Nacht über aufzuhalten und solche mit Schlem¬ *) Auch in der Mark beginnt die eigentliche Geschichte der Juden mit einem Trauerspiele, nämlich mit der Hostiengeschichte von Belitz 1243, mit deren Erwäge eine Kirche aebaut wurde. I Dies lockte, und 1287 ahmten die'Geistlichen in Techhof dieses;■ Stückchen nach und bauten dafür ein Kloster. men zuzubringen. Der Jude nahm seinen Zeitpunkt in Acht, und entwischte. Er zeigte schnell die an ihm verübte That an, worauf die Thäter überfallen und gefangen nach Torgau geführt wurden. Der Kurfürst nahm sich der Sache besonders an, und war darüber sehr unzufrieden, daß diese Handlung, wider den kaiserlichen Landfrieden, auf seinem Grund und Boden geschehen war; weshalb er von dem sächsischen Hofe die Bestrafung der Thäter verlangte. Nach richterlichem Ausspruche sollten auch die Friedensstörer an einem festgesetzten Tage des Morgens hingerichtet werden, als Michael Jude in seinem Hause zu Berlin sich unglücklicher Weise den Hals abstürzte. Dieser unerwartete Zufall bewog den Kurfürsten alsbald, eine reitende Post nach, Torgau abzuschicken, um das Geschehene anzuzeigen, damit man die Execution aufschieben möchte; allein sie kam zu spät, indem sie schon vollzogen war. — Die Bischöfe von Halberstadt verstatteten wenigen Juden auch nicht einmal bei erledigtem bffchöflichen Sitze die Freiheit, unter ihrem Schutze zu Halberstadt wohnen zu dürfen. In einer Nachricht vom Jahre 1633 findet sich, daß hier nur vier Juden vorhanden gewesen sind, von denen zwei vergleitet, die andern beiden aber Taglöhner waren, welche der Fürst von Anhalt, damals Statthalter der Krone Schweden, aufs neue privilegirte. Diese vier Juden pflanzten sich 1633 bis 1648 ans zehn Familien fort, welche drei Wochen vor Bekanntmachung des münsterschen Friedens, als Kurfürst Friedrich Wilhelm das Stift erhielt (absente Episcopo), vom Kapitel vergleitet wurden. 1641 halten die Juden mit den Schlächtern zu Halberstadt schon weitläufige Händel wegen des Viehschlachtens, welches immer Uneinigkeiten hervorbrachte. Nach dem ersten Schutzbriefe, welchen der Kurfürst 1650 den 1. Mai den halberstädtischen Juden ertheilre, wurden 10 Judenfamilien ausgenommen, von denen 9 in Halberstadt und 1 in Hornburg wohnten. 1661 waren diese Familien auf 15, und 1665 auf 41 Familien angewachsen. 1669 belief sich die Stärke der hiesigen Juden auf 55 Familien, die in 284 Köpfen, welche 25 Häuser bewohnten, bestanden; und nun fingen die Stände an, über diese große und sehr schnelle Vermehrung der Juden heftig zu klagen, und erwiesen, daß sie den Unterthanen sehr schädlich würden. Da sie zur Ursach dieser Vermehrung die Synagoge anführten, welche die Juden zu Halberstadt besaßen, dergleichen ihnen in anderen Provinzen zu halten nicht erlaubt war; so ward solche höheren Ortes zu halten verboten. Die Stände dehnten dies Verbot aber zu weit aus, und rissen die Synagoge sogar nieder, welches der Kurfürst nicht gnädig aufnahm, den Juden sogleich wiederum einen anderen Plaß anweisen ließ und auch verstattete, nach einer angewiesenen Größe eine blose Schule und ein Gemach zum Gebet aufzubauen; woraus die Juden aber 1701 wieder eine Synagoge gemacht hatten, und sogar ein Seminarium anzulegen verlangten.

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