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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-05-21 · Heft 21 (21.5.1867) · p. Seite 428

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 21 (21.5.1867)
Date
1867-05-21
Page
Seite 428 (sequence 20)
Language
German
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428 wogegen sie sich aber nach den Statuten, so im Reiche Herkommens wären, genau verhalten wüßten. Nachdem sie dies zu halten versprochen hatten, so fingen sie an, sich nach und nach in das brandenburgische Gebiet zu ziehen, und 1671 waren bereits 12 Familien angekommen, die sich Lheils zu Berlin, theils zu Frankfurt an der Oder und zu Züllichau niedergelassen hatten. Man nannte sie gemeinhin die österreichischen Juden. Auf jede Familie wurde ein jährliches Schutzgeld von 8 Thalern zu entrichten festgesetzt; wogegen sich die Juden ausbedungen, daß, wenn eine oder die andere Familie wieder wegziehen wollte, ihnen solches gegen Erlegung eines zweijährigen Schutzgeldes verstattet sein sollte; welches der Kurfürst genehmigte. Aus dem Jahre 1674 werden zwölf „Aeltesten der Berliner Judenschaft", unter welchen sieben als „österreichische Juden" bezeichnet werden, genannt. Man sollte denken, daß diese die Bitterkeit der Verbannung und das Glück, ein Asyl zu finden, hinlänglich gekostet hatten, um das letztere auch anderen Glaubensgenossen zu gönnen. Der Verf. erzählt aber, die Sache freilich anders beurtheilend, Folgendes wörtlich: Diese waren damals sehr bemüht, es beim Kurfürsten dahin zu bringen, daß sich nicht mehrere Juden in die Residenz einschlichen, und baten, daß er befehlen möchte, daß sich Niemand um die Ansetzung fremder Inden bemühen möchte, wenn sie nicht ein von den Aeltesten unterschriebenes Zeugniß, ihrer Tüchtigkeit wegen, vorzeigen könnten. Dieses Gesuch ist so vernünftig, als es diesen Männern Ehre macht. Sie sahen es klar ein, daß die Ausbreitung ihrer Gemeine nur deren Dürftigkeit und den Neid der Christen nach sich ziehen müßte. Und selbst die Erhaltung mußte beschwerlicher werden. Ein Umstand, der manchem Staatsmanne in die Sinne fallen sollte, der nur immer Population im Munde führt, ohne auf die Erhaltung Rücksicht zu nehmen. 1674 den 6. Julius ward hierauf resolvirt, daß sich die Juden des Bannens enthalten, dagegen aber die gnädige Verfügung erhalten sollten, hinführo keinen Juden im ganzen Lande aufzunehmen und zu vergleiten, der nicht ein Zeugniß von allen in den dreien Residenzien wohnenden Juden beibringen könne. — Als die Schweden 1674 und 1675 in die Mark einen Einfall thaten, entwichen viele Juden, besonders aus Frankfurt, mit ihrem Vermögen und besten Sachen; kamen aber wieder zurück, als der Kurfürst die Feinde vertrieben hatte. Dieser nahm aber die Entweichung nicht gnädig auf, und legte ihnen eine Strafe von 4000 Thalern auf, welche sie ohne Weigerung bezahlen mußten. — 1681 fand sich zu Frankfurt an der Oder ein Jude, Namens Mauritius Christianus, der sich zum dritten Male wollte taufen lassen; denn solches war schon vorher 1657 zu Dresden und 1679 zu Magdeburg geschehen. Die Taufe wäre auch wirklich wieder erfolgt, wenn ihn nicht ein Student aus dem Magdeburgischen erkannt hätte. Nach der kurfürstlichen Sentenz ward dieser taufsüchtige Mensch eine Stunde lang am Pranger gestellt, hernach mit Ruthen ausgestrichen und auf ewig des Landes verwiesen. — (Schluß folgt.) Kuriosum aus Amerika. Die amerikanischen Blätter sind von folgendem Histörchen erfüllt, über welches wir hier wörtlich die Auslassung eines ganz unparteiischen, von Juden weder redigirten noch beeinflußten Blattes des „New-Uorker belletristischen Journals" (Kriminalzeitung) v. 22. März wiedergeben: „Der hiesige General-Agent mehrerer New-Yorker Feuerversicherungs-Kompagnieen, unter denen die „Germania" sich befindet, hat den Unteragenten Instruktionen gegeben, dahin lautend, daß, da in letzter Zeit die Kompagnieen häufig Verluste an solchem Eigenthum gehabt hätten, welches von Juden versichert worden, sie hinfort ein für allemal ein solches Risiko von sich abweisen, d. h. sich weigern müssen, Versicherungen für die Habe von Israeliten zu gewähren. Viele mögen glauben, daß wir uns in dieser kurzen Darstellung des Hergangs irren, und lieb wäre es uns, wenn dies der Fall wäre; aber leider haben wir es mit einer unbestrittenen Thatsache zu thun. Möglich ist es, daß die Kompagnieen, der Tragweite ihres Schrittes eingedenk werdend, in Folge an sie ergangener Interpellationen die Sache zu übertünchen suchen; aber das kann ihnen kaum gelingen, denn ihr Agent konnte unmöglich ohne Instruktion handeln, und das dadurch erregte Odium wird für immer an ihnen haften bleiben. In welchem Hirn die Resolution ausgeheckt wurde, wissen wir nicht; wohl aber wissen wir, daß sie den Charakter der Beschränktheit, Bosheit und Gehässigkeit trägt, und bekanntlich fällt der Apfel nicht weit vom Stamm. Es wird uns in der That schwer, uns mit Ruhe über diesen Gegenstand zu verbreiten. Nie ist uns etwas Abscheulicheres, Nichtswürdigeres vorgekommen, als dieser Versuch, eine einflußreiche, ehrenwerthe, betriebsame Genossenschaft als eine der systematischen Brandstiftung verdächtige Bande darzustellen. Spielt die Feuerversicherungs-Gesellschaft „Germania" dabei die Hauptrolle, so wird es dringend nothwendig sein, die Geschäfte derselben einer andern Verwaltung anzuvertrauen, denn die Deutschen hegen einen instinktiven Abscheu gegen das Gemeine." Natürlich wehren sich die Juden gegen solche Insinuationen, indem sie den Stiel umkehren und die „Germania" in die Acht erklären, was dieser sich bereits sehr fühlbar macht. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Dr. H. Lotze.

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