Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1867)
- Date
- 1867-05-14
- Page
- Seite 401 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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401 Regierung das Recht giebt, Sr. Hoheit in freundlicher Weise vorzustellen, daß Serbien nicht nur in der Meinung Englands, sondern auch in der aller civilisirten Nationen, durch die Verfolgung einer Religions- Gemeinde, welche thätig, fleißig und harmlos, ohne Jemanden auzugreifeu, in dem Lande wohnt, nur leiden kann, und dann werden Sie ihm zu verstehen geben, daß das Parlament sehr betroffen wurde von der Jncvnsequenz zwischen den Klagen, die Serbien gegen die Bedrückung der Christen seitens der Türken geführt, und der fortwährenden Verfolgung der Inden in der Provinz seitens der serbischen Christen. Sie werden dem serbischen Fürsten sagen, daß die Regierung Ihrer Majestät die ganze Schwierigkeit begreift, welche sich gegen seine Anstrengungen erhebt, um sein Land von dem Abscheu zu befreien, der sich mit so viel Recht an jede Verfolgung aus religiösen Gründen knüpft, daß zu dem religiösen Fanatismus gewisser Classen der Bevölkerung noch die Eifersucht der Handelsrivalität kommt, aber daß diese Schwierigkeit eine von denen sei, welche in seiner Stellung als Herrscher unvermeidlich sind, und daß er es sowohl seiner Ehre, wie auch den Interessen seines Landes schulde, sein Möglichstes zu thun, um sie zu besiegen." Lord Stanley schickte Copien dieser Depesche vom 30. März an die Gesandten Ihrer britischen Majestät in St. Petersburg, Paris, Wien, Berlin und Florenz, und durch eine Depesche vom 1. April beauftragt er sie, den betreffenden Regierungen auszusprechen, daß Se. Lordschaft die Hoffnung hegt, daß diese Regierungen ihren Einfluß bei dem serbischen Fürsten gebrauchen würden, um die Juden von den Verfolgungen zu befreien, unter denen sie jetzt leiden. Lord Stanley läßt seine Correspondenz mit dem englischen Consul in Serbien drucken und wird sie dem Parlamente vorlegen. Rußland. Petersburg, im April. Dem finnischen Landtage wird eine Proposition vorgelegt werden, welche auf Abschaffung des Gesetzes abzielt, nach welchem einzig Lutheraner an dem Landtage Theil nehmen dürfen; das Wort „Lutheraner" soll in „Christen" verwandelt werden. (Hoffen wir, daß diese Aufhebung confessioneller Beschränkung auch die weitere Beschränkung bald beseitigen werde! Redakt.) Anzeigen. Coneurs. In der israel. Cultusgemeinde in Saaz ist der Posten eines Local-Rabbiners zum Wintersemester 1867 zu besetzen. Mit diesem Posten ist ein fixer Gehalt von 1000 fl. nebst freier Wohnung und sonstigen Emolumenten, insbesondere auch das Recht verbunden, als Religionslehrer am k. k. Saazer Obergymnasium zu fungiren, und die Einkünfte hiefür zu beziehen. Bewerber wollen ihre mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Gesuche bis Ende Juli d. I. dem gefertigten Cultusvorsteher übersenden, auf dessen Einladung eine Probepredigt abzuhalten ist. Die Reisespesen werden nur dem Acceptirten vergütet. Saaz in Böhmen, am 1. Mai 1867. Der Cultusvorsteher S. Wolf. Bekanntmachung. Die Gemeinde Shaari Zedek in New-Aork wünscht einen Prediger anzustellen, der auch als Cantor fungiren kann. Geneigte Bewerber wollen daher Zeugnisse nebst Belegen über religiösen Lebenswandel an den Präsidenten der Gemeinde Herrn Ephraim Japha dir. 14 Barclaystreet New-Aork sofort einsenden. Fixirt. Gehalt: Zweitausend Dollars jährlich und Nebeneinkünfte damit verbunden. Ritus: Minhag Polen. Im Aufträge des Vorstandes S. Latz, Sekretair. Bei unserer Filial- Gemeinde Pritzwalk ist die Lehrer- und Schächterstelle sofort zu besetzen. Das Einkommen beträgt 125 Thlr. und Schächter-Gebühren. Bewerber wollen sich baldigst unter Einsendung ihrer Atteste an den Vorstand der Synagogengemeinde in Witt stock wenden. Die Lehrerstelle an der hiesigen jüd. öffentlichen Elementar-Schule ist vacant und sofort zu besetzen. Es ist mit dieser Stelle, einschließlich des Turnunterrichtes, ein baares Gehalt von 150 Thlr. jährlich, 24 Thlr. Holzentschädigung und freie Dienstwohnung im Schulhause nebst Benutzung von zwei an demselben belegenen Gärtchen mit Weinlaube verbunden. Nebeueinkünfte durch Privatunterricht stehen in Aussicht. Qualificirte Bewerber werden aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Prüfungs- und Führungsatteste bei uns zu melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. 8011t ft, den 3. Mai 1867. Der jüdische Schulvorstand.