Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1867)
- Date
- 1867-05-14
- Page
- Seite 395 (sequence 7)
- Language
- German
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395 werfen, um emzuschen, daß es sich hier nicht allein um sanitätische Gründe handeln könne, sondern auch um hohe, sittliche Ziele. Warum sollten sich wohl ans gesundheitlicher Rücksicht Mutter und Schwiegersohn', Vater und Schwiegertochter nicht heirathen dürfen, da sie physisch sich ganz fremde Naturen sind? Nur der sittliche Grund allein kann bei diesen und noch einigen anderen, einzelnen Fällen dieser Liste obgewaltet haben. — Der Berf. dringt in diesem Kapitel ganz besonders auf das Unterlassen von Heirathen unter Verwandten, namentlich in Wiederholungsfällen besonders zwischen Cousins und Cousinen, weil unter den Kindern derselben zwar nicht eine größere Sterblichkeit herrsche, aber gewisse unheilbare Krankheiten, wie Taubstummheit, Epilepsie und Idiotismus, ungleich öfter Vorkommen. Er stützt sich hierbei auf statistische Angaben. Wir gestehen aber offen, daß uns die letzteren zum Beweise noch unzureichend scheinen. Wir sind dem Verf. dankbar für seine Zusammenstellung, aber die Zeugnisse sind noch zu einseitig, und darum nicht spruchreif, um einer so bedeutenden Beschränkung das Wort zu reden. Es liegen uns seit langer Zeit entgegengesetzte DocumeM vor, auf welche wir nächstens zurückkommen wollen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 15. April. Bei der heute begonnenen Schlußberathung des Verfassungsentwurfes des norddeutschen Bundes stellte Abg. Kratz abermals den Antrag, zu Artikel 4 hinzuzufügeu: „Die Feststellung der Rechte und Befugnisse, welche kein Bundesstaat in Bezug auf die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Religionsübung seinen Angehörigen vorenthalten darf." (Der Antrag ging also nicht auf die Gleichberechtigung aller Confessionen, sondern ans die Religionsfreiheit.) Herr Kratz sprach für sein Amendement, und berief sich dabei aus die Abstimmung in der Borberathung, wo sein Antrag als Unter Amendement des Braun'schen Antrags, welcher sich auf das Paß-, Vereins- und Versammlungs-Recht bezog, erschienen war, angenommen, dann aber in der Verbindung mit dem Braun'schen Amendement verworfen wurde. Er hoffte, da diesmal sein Antrag selbstständig auftrete, ihn angenommen zu sehen. Meine Herren, sagte er, Sie erinnern sich, was der Abg. Wiggers in der Borberathung über die Zustände in Meklenburg vorgetragen hat, in welcher traurigen Lage die Einwohner Meklenbnrg's sich befänden, die sich nicht zu der dort herrschenden Religion bekennen. Mein Antrag zielt dahin, daß dem Bunde das Recht zugcstandcn wird, auf diese Verhältnisse in Mekleuburg hinznwirken, daß sie geändert werden. Wenn Sie meinen Antrag verwerfen, so hat der Bund keine Einwirkung darauf; wenn Sie ihn annehmen, so ist die EiiNvirkung da. Aber ich glaube, daß, wenn das hohe Haus nur meinen Antrag annimmt, dann dieser Beschluß schon die moralische Wirkung haben wird, daß die Staatsregiernng von Meklenburg es nicht darauf ankommen lassen wird, daß der Bund auf Sie in dieser Beziehung einwirke. Ich habe die Hoffnung, daß dann Meklenburg jedem späteren Bundesbeschluß freiwillig znvorkoinmen wird. Es handelt sich ja in meinem Anträge um die höchsten Rechte und um das höchste Interesse, welches die menschliche Brust bewegen kann, und deßhalb glaube ich auch, das; Sie meinem Anträge, wie in der Borberathung, so auch jetzt Ihre Zustimmung geben werden. Bei der Abstimmung wird darauf das Amendement mit überwiegender Majorität abgelehnt «dafür die dünke und mehrere Rational-Liberale, darunter die Abgg. Rothschild, Reichenheim u. A.). Berlin, 2. Mai. lPrivatmitth.) Als eigenthümlichcs Zeichen der hiesigen Verhältnisse möchte doch wohl zu bemerken sein, daß neulich die Repräsentantenversaminlung der jüdischen Gcnrcinde auf Antrag des Vorstandes beschloß, jährlich llOll Thlr. für das katholische Hedwigs-Krankenhaus zu zahlen. Allerdings nimmt dieses siidischc Kranke auf, lvenu sie darum ausuchen, und cs ist lobend anzuerkenncn, daß in diesem Krankciihause noch niemals Proselytenmacherei zum Vorschein gekommen ist, was einein gewissen hiesigen evangelischen Krankenhause nicht nachgesagt werden kann. Wnnschenswerth wäre es nur, lvenu ähnliche gegenseitige Berücksichtigung gegen die jüdischen Anstalten stattfände. Der Berliner Magistrat übt die strengste Enthaltsamkeit gegen alle jüdischen Anstalten, und müssen z. B. die Gemeindeschulanstalten, mit Ausschluß der Elcmentarklassen, die volle Micthstener zahlen. Breslau, 1. Mai. lPrivatmitth.) Seit acht Jahren besteht am hiesigen Orte ein Musik-Institut für