Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1867)
- Date
- 1867-05-14
- Page
- Seite 393 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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383 Allerdings läßt der Künstler mehr den Habitus der süddeutschen Reichsjuden hervortreten, und selbst da, wo er polnische Physiognomie und Costüm wählt, übersetzt er diese in süddeutsche Behaglichkeit. Was uns jedoch persönlich befriedigt, ist, daß Prof. £>., indem er das Genre kultivirt, stets nur das edle, ästhetische Genre im Auge hat. Er läßt sich daher nicht etwa auf den wandernden, zigeunerartigen Betteljuden ein, so nahe die Versuchung dem Genremaler liegt, sondern er sucht die gemüthlichen und erhebenden . Momente im Leben des früheren auf. Es ist gleichsam, wie wenn er die gegenwärtige Cultur zur Vorausahnung in dem ehemaligen Juden schon erkennbar machen wollte. Freilich entgeht ihm hierdurch das hervorstechend Characteristische, allein aus der Fülle des Eigenthümlichen bleibt immer noch genug übrig, um es in seinen Grundzügen edel hervortreten zu lassen. Der Anfang des Sabbaths, die Sabbathruhe, der Segen des Rabbi, die Trauung u. s. w. bilden das erste Heft, und wir wünschen von Herzen, daß ihm bald ei» zweites folge. — Von dem chaldäischen Wörterbuche des Rabb. Dr. I. Levy (Leipzig, Baumgärtner) ist bereits der 36. Bogen des zweiten Bandes in unseren Händen und reicht bis ms. Wir können nur unser früheres Urtheil über dieses verdienstvolle Werk wiederholen, das eine wesentliche Lücke ausfüllt und zu späterer, gründlicher, Lexikographie die Brücke schlägt. — Die Judenfrage 1848 und 1867, Pest 1867. Ein gut geschriebenes Wort zur rechten Zeit, in welcher nicht allein die Dringlichkeit, sondern auch die Nothwendigkeit für die magyarische Nation selbst, sowie die Einfachheit des Emancipationsgesetzes kräftig dargelegt wird, und welcher sonderbare Gedanke es ist, jenes durchaus mit einem Jncolatgesetze verbinden zu wollen. — The Holy Land. First Iccture, delivered by .1. K. Bnchner, London 1867. Es gilt 'hier auch in London den Versuch zu uiachen, eine Gesellschaft zur Colonisirung Palästina's durch Juden zu gründen. Wir haben unsere Ansicht über diesen Gegenstand jüngst auch durch einen pariser Evrrespvndenten in diesem Blatte aussprechen lassen. Auch in England, wenigstens nach dem Jewish Chronicle zu schließen, hat der Versuch keine zahlreichen Anhänger gefunden. Dein Vortrage, der sich in begeisterter Weise über die Geschichte des jüdischen Volkes ausläßt, liegt ein Statutenentwurf bei. Geld soll gesammelt werden, um wüste und zerstörte Felder und Weinberge "n h. Lande zu erwerben und Juden im Ackerbau vorzubereiten. Als solche sollen nur hingesandt werden Juden, welche sechs Jahre Mitglieder der Gesellschaft waren, die h. Schrift und die hebräische Sprache, sowie Alles, was zum Ackerbau gehört, sorgfältig kennen. Sie ü bernchmen die getreue Erfüllung aller Agrargesetze der h. Schrift, wie die Ruhe am Sabbath und Fest, Schemita, Jobel, Pcah, Leket u. s. w. Alle Juden, die drei Jahre im h. Lande gelebt haben, sind von selbst Mitglieder und haben alle Rechte. Jeder Colonist wird mit Haus, Land, Inventar und Allem versehen, was er bis zur ersten Ernte braucht. In jeder Colonie wird von der Gesellschaft eine Synagoge und Schule errichtet, R abbiner, Vorbeter u. s. w. besoldet. Die Gesellschaft hält bewaffnete jüdische Soldaten zur Abwehr der Beduinen, urid Polizisten zur Aufrechterhaltung der Ordnung. — lieber die Sterblichkeit der Kinder im ersten Lebensjahre und die Mittel zu ihrer Verringerung von vr. S. Friedmann, praktischem Arzte in München; München 1866, Fleischmann. Die große Sterblichkeit der Kinder bis zum vierzehnten Lebensjahre ist ein sehr wichtiges Kapitel für die Untersuchungen des Fachmannes, wie für das wärmste Interesse des Laien. Die vorliegende, anerkannt tüchtige Leistung unseres würdigen Glaubensgenossen sei daher hier bestens empfohlen, und müssen wir betreffs aller Einzelheiten auf dieselbe verweisen. Wir heben nur ein Kapitel hervor, dessen Gegenstand in dieseur Blatte mehrmals erwähnt worden: „Heirathen unter Blutsverwandten und Beziehung derselben zur physischen Beschaffenheit der Nachkommenschaft." Der Verfasser hebt hier das große Verdienst der mosaischen Gesetzgebung hervor, zuerst mit sicheren und dauernden Zügen die Verwandtschaftsgrade festgesetzt zu haben, innerhalb deren die Ehe untersagt sein soll.*) Dennoch müssen wir eines Jrrthumes erwähnen, den *) Wir gestatten uns, hier die Worte des Herrn Vers. S. 57—60 anzuführen: „Andere Völker des Alterthums scheuten die blutschänderischen Verbindungen nicht. Es müssen solche Verbindungen sowie überhaupt geschlechtliche Ausschweifungen, Laster und Schändlichkeiten verschiedener Art bei den Kanauitern in Gebrauch gewesen sein, was aus verschiedenen Stellen des Pentateuchs hervorgeht. Bis in späteren Zeiten, näinlich bis zur Einführung des Islams, war es bei den Persern nicht verboten, sich mit der leiblichen Mutter, Schwester oder der eigenen Tochter zu verbinden. Qu intus Curtius*) berichtet vom Satrapen Sisimithres, daß er mit seiner eigenen Mutter Hist. VIII. 2. 19.