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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-05-07 · Heft 19 (7.5.1867) · p. Seite 378

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 19 (7.5.1867)
Date
1867-05-07
Page
Seite 378 (sequence 10)
Language
German
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378 wie so manche andere Gesetzesstellcn stempeln die hannoverschen Landrabbiner viel eher zu bureaukratischen Beamten als zu Rabbinen der Gemeinden. In Sachen der Rabbiner- und allgemeinen jüdischen Armenkasse habe man, in Hildcsheim wenigstens, dem Landrabbiner außer den: Präsidium bei kollegialischen Berathungen sogar Sitz und Stimme über Finanz-Angelegenheiten regierungsseitig beigelegt, was durchaus nicht wohlgethan zu sein scheine. Den Gemeinden sei ein Ncbermaaß von Pflichten aufgcbürdet, ohne daß man diesen die entsprechenden Rechte gegenüber gestellt habe, und wie wenig an eine gleichmäßige Bertheilung von Rechten zwischen den Landrabbinern und den Gemeinden gesetzlich gedacht ist, davon zeuge unter Anderm die Bcfugniß der crstcren, „unbedeutende Veränderungen im Ritus und Cnltns allein vorzunehiuen, resp. anordnen zu kennen;" selbstredend dürfte dergleichen keiner der Faktoren ohne den andern vornehmen. Und wo sei die Grenze von „unbedeutenden oder unerheblichen" Abänderungen? — Darüber sei man kaum im Zweifel, daß, mindestens bis auf Weiteres, auch ohne besonderes Verlangen die Zusammengehörigkeit der bisherigen Landrabbinate regierungsseitig nicht angetastet, und auch außer Sorge, daß den Landrabbinern die Aufsicht über den Religionsunterricht in den jüdischen Schulen entzogen werden würde. Um Beihülfe ans Staatsmitteln zum Zwecke der Synagoge sollte man die Regierung nicht angehen, dagegen desto dringender solche für Schulzwecke und ganz besonders für die Erhaltung und Verbesserung unseres jüdischen Lehrer-Seminars, da an der Ausbildung tüchtiger Lehrer der Staat ein eben so hohes Interesse habe wie die Gemeinden. Wegen des Eides nime judaic« habe sich der Vorstand bereits Ihrer Petition vor mehreren Monaten angeschlossen und besorge er nicht dessen Zwangs'Wiedereinführung in unsere Provinz. Da die Regierung in Berlin jedoch augenblicklich zu sehr mit vielen nächtigen Angelegenheiten beschäftigt sei, so halte der Vorstand es für richtiger, derselben seine Anliegen in jüdischen Angelegenheiten etwa in zwei Monaten zu unterbreiten, und iverde er alsdann diese seine Ansicht selbständig ausführen und gleichgesinnte Gemeinden dafür zu gleicher Zeit zu gewinnen suchen. In einer Nachschrift zu dieser Erwiderung fugt alsdann derselbe Vorstand unter Anderem hinzu, daß, wenn man im Landrabbinate Hannover nichts von bureaukratischen Ein- und llebergriffen in Handhabung der quäst. Gesetze und Verordnungen bis jetzt bemerkt habe, damit noch keineswegs bewiesen sei, daß abseiten irgend eines Landrabbiners dies niemals geschehen sei oder geschehen würde, und auch Referent benutzt gern diese Gelegenheit zu constatiren, daß unser Landrabbiner die. Beliebtheit und Achtung, deren er sich überall erfreut, vorzugsweise seinem Charakter und seinem maaßvollen Benehmen verdankt, während ein anderer mit gleicher Machtvollkommenheit versehener, aber rechthaberischer und sich für untrüglich haltender Rabbiner sicher schon zu vielen Reibungen und Friedensstörungen Veranlassnng gegeben haben würde. Dennoch würde es Referent beklagen und namentlich für die kleinen Gemeinden, in denen, wie bekannt, so häufig Zwistigkeiten um die geringfügigsten Dinge entstehen, für ein Unglück halten, wenn das Institut der Landrabbiner einginge oder wenn dieselben ihrer amtlichen Autorität gänzlich verlustig gingen, weil alsdann die kleineren Gemeinden sich sicher bald auflösen würden. Vor einiger Zeit waren die Landrabbiner von Cassel, Hildesheim und Hannover hier zu einer Conferenz versammelt, um über gemeinsame Maßregeln zu conferiren, welche bei der in Folge der politischen Ereignisse bevorstehenden Umgestaltung der jüdischen Verhältnisse etwa zu treffen sein möchten. Ucber den Verlust, welchen die hiesige Gemeinde durch den Tod des Obergerichtsanwalts Simon erlitten hat, ist bereits in Nr. 16 dieser Blätter von einem andern Correspondenten referirt worden. Ergänzend sei nur hier noch hinzngefügt, daß für die Gemeinde dieser Verlust um so fühlbarer ist, als der Verstorbene ihr nicht allein als langjähriges Mitglied des Ausschusses stets ein treuer und uneigennütziger Rathgeber gewesen ist, sondern auch seit geraumer Zeit zu dem Vorstände des hiesigen jüdischen Wohlthätigkeitsvercins, zur Direktion des jüdischen Handwerkervereins und zu der Verwaltungskommission des von seinem Bruder, dem Obereommerzrath Simon, Hierselbst gegründeten israelitischen Waisenhauses gehörte und auch Curator mehrerer milden Stiftungen war. Auch in dem Vereine der Anwälte und Advokaten, in welchem er als Vorsitzender fungirte, hatte er sich um die Unterstützung dürftiger Angehörigen von Standesgenossen wesentliche Verdienste erworben und von der außerordentlichen Achtung, in welcher er bei Juden und Christen stand, gab sein großes Leichengefolge Zeugniß, welchem sich fast der gesammte Magistrat, der bei weitem größte

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