Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1867)
- Date
- 1867-04-30
- Page
- Seite 360 (sequence 12)
- Language
- German
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ttet, auf dem sie der Zustimmung aller Gebildeten gewiß sein kann. Uebrigens ist das gegenwärtige Ministerium — speciell in dieser Frage — schon durch Antecedentien jener Partei gebunden, als deren Ausfluß es seinen Platz genommen. In keiner Frage vielleicht hat der Reichstag, und ganz eigentlich die Deakpartei. so prononcirt und so wiederholt Farbe bekannt a.s in der Frage der gesetzlichen Gleichstellung aller Konfessionen. Der bekannte Beschluß vom Jahre 1861, eie unterschiedlichen Adressen, und schließlich Dcaks oielzitirte Manifestion — all dies hat dem ungarischen Ministerium seine Aufgabe präzis nnd klar vorgezeichnet. Trotzdem aber wird die Antwort des Justizministers in den betreffenden Kreisen zu den verschiedensten Kombinationen Anlaß geben. Unsre israelitischen Mitbürger haben es so oft gehört, daß die Gleichstellung aller Konfessionen zu den ersten Aufgaben des zur legislatoren Thätigkeit befähigten Reichstages gehören soll, daß der ganz allgemein gehaltene Ausdruck „noch im Laufe dieser Session" vielmehr einem neuen Appell an die Gedtild der Betreffenden gleichgehalten werden wird. Außerdem dürfte auch die Verbindung des Gesetzes über das Jnkolatsrecht mit dem auf die Gleichstellung der Konfessionen bezüglichen Gesetzentwurf zu manchen Kommentaren Anlaß geben. Koloman Tißa fühlte das gleich heraus und beinerkte, er hätte es lieber gesehen, wenn die Regierung die Gleichstellung der Konfessionen mit keiner andern Frage verbunden hätte. Unsere Ueberzeugung jedoch, die Regierung könne und werde nichts Anderes, als die volle und ungeschmälerte, durch keine wie immer gearteten Bedingungen verklausulirte Gleichstellung dem Hanse vorlegen kann, kann so vielen feierlichensBorsprcchungen des Reichstages gegenüber, auch durch die vom Justizminister angekündigte Kombination nicht erschüttert werden. Schweden. Gothenbnrg, 13. April. (Privatmitth.) Die Verwerfung des Antrages auf Acnderung des 8 28 durch die erste Kammer hatte in dem ganzen Lande solchen Unwillen erregt, — die gcsammte Presse hatte sich so entschieden mißbilligend geäußert, — daß eine Anzahl, den verschiedensten Parteien angehörender, Mitglieder beider Kammern sich veranlaßt gesehen mehr oder minder weitgehende neue Anträge auf Erweiterung der Rechte, resp. völlige Gleichstellung aller Religionen, dem Constitutions-Ausschusse (welcher alle Anträge erst zu prüfen hat, ehe sie zur Berathung vor die Kammer kommen) einzureichen. Der ConstitutionS-Ausschuß, berichtet „Aftonbladet" vom 10. April, hat sich folgendermaßen ausgelassen: Der Ausschuß hält es für recht und gerecht, daß die Staatsmitglieder, welche die Lasten tragen helfen, auch der Vergünstigungen theilhaftig werden; es gereicht ferner dem Staate zum Vortheile, wenn alle im Staate befindlichen Kräfte aufs beste nutzbar gemacht werden.... Hauptsächlich aus diesen Gründen stellt der Ausschuß anheim, den § 28 in folgender Weise zu fassen: Der König hat die Berechtigung. ... rc. Zu priesterlichen oder anderen solchen Aemtern, mit denen die Verpflichtung verbunden ist, in theolologischen Wissenschaften zu unterrichten, kann nur derjenige ernannt werden, welcher die reine evangelische Lehre bekennt. Zu allen übrigen Aemtern, ausgegeuommen zu Mitgliedern des Staatsraths, können auch Bekenner einer anderen christlichen oder der mosaischen Glaubenslehre ernannt werden; jedoch darf Keiner, welcher nicht der reinen evangelischen Lehre angehört, als Richter oder Besitzer eines anderen Amtes, an Berathungen über Religionspflege, Religionsunterricht oder Beförderungen in der Schwedischen Kirche theilnehmen. Keinem Zweifel ist es nun mehr unterworfen, daß binnen Kurzem 8 28 in obiger Fassung von beiden Kammern angenommen werden wird, daher ich mich beeile die Auslassung des Constitutionsausschusses den Lesern der Zeitung des Judenthums zur Kenntniß zu bringen. Leopold Sander. — Soeben erhalten wir eine (schwedisch verfaßte) Leichenrede des Herrn Rabbiner Dr. 8. Lewhsohn, aus welcher wir das Hinscheiden des verdienstvollen Hof- und akademischen Buchhändlers AdolfBonnier in Stockholm erfuhren. Die Nachricht betrübt uns sehr, da wir durch die Correspondenz in Angelegenheiten des Instituts zur Förderung der israelitischen Literatur Veranlassung hatten, den Verstorbenen als einen ebenso gebildeten uneigennützigen, wie für die Sache des Judenthums beeiferten Mann schätzen zu lernen. Redakteur der A. Z. d. I.