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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-30 · Heft 18 (30.4.1867) · p. Seite 354

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 18 (30.4.1867)
Date
1867-04-30
Page
Seite 354 (sequence 6)
Language
German
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354 Forschung und scharfsinnige Benutzung ihm noch eine neue, interessante Darstellung abzugewinnen. Es ist ihm in diesem Abschnitte besonders darum zu thnn, den Vildungs- und Entwickelungsgang der beiden befreundeten und auf einander influirenden Männer als Parallele neben einander durchzuführen, wodurch in der That sehr klare Gesichtspunkte gewonnen werden. Wir hoffen, daß, wenn die Arbeit des Dr. A. vollständig in den Schulprogrammen erschienen sein wird, sie auch dem größeren Publikum nicht vorenthalten bleibt. — Wir registrieren mit Vergnügen, daß soeben das 34. Heft der pn^ ^212 von M. E. Stern erschienen ist, das wie seine Vorgänger eine bunte Reihe von prosaischen nnd metrischen Arbeiten enthält, von denen viele recht interessant sind, jedenfalls ein frisches Leben athmen. — Systematisch geordnetes Spruchbuch (hebräisch und deutsch) als Leitfaden für den jüdischen Religionsunterricht von Professor Dr. M. A. Levy. Breslau, 1867. (Schletter'sche Buchhandlung). Wir können dieses Büchlein zum Religionsunterrichte dringend empfehlen. Passend nach den im Unterrichte gewöhnlichen Rubriken geordnet, bieten sich hier die schönsten Bibelsprüche hebräisch und deutsch, um sie den Schülern zun: Nachlesen und Auswendiglernen in die Hand zu geben; die Texte sind korrekt, die Uebersetzungen gut. Hier und da sind auch Talwudsprüche hinzugefügt. — Von der ün Programme des Breslauer Seminars erschienenen Abhandlung über „das jüdische Maaß-System und seine Beziehungen zum griechischen und römischen. Von Dr. B. Zuckermann" ist auch eine besondere Ausgabe in der Schletter'schen Buchhandlung in Breslau erschienen. Es ist anderswo (in der „Gegenwart") hervor gehoben worden, daß der Herr Z. nicht mit einer Sylbe der gründlichen Arbeit des Dr. Herzfeld über diesen Gegenstand erwähnt. Es wirft dies ein Schlaglicht auf die Stellung, welche — das Beispiel ist nicht selten — mehrfach von jüdischen Gelehrten zu ihren Collegen eingenommen wird. — „Der Staat und die Juden im Norddeutschen Bunde. Ein Mahnruf an das Norddeutsche Parlament. Von M. Levy, k. preuß. Rechtsanwalt und Notar. Lissa, Scheibe! 1867." Diese Broschüre hat das Verdienst, eine scharfe, lebhafte und wann geschriebene Widerlegung der Einwände, welche von reaktionärer Seite noch immer gegen die völlige Gleichstellung erhoben werden und eine doch bündige Darstellung der noch bestehenden Rechtsbeschränkuugen zu vereinigen. Wir wissen daher dem Verf. herzlichen Dank für dieses Wort zu seiner Zeit. Es wäre eine große Verkennung, wenn man darum, weil derartige Schriften nicht alsbald seinen faktischen Erfolg aufzuweisen haben, sie für unnöthig oder vergeblich erklären wollte. Die Wirkung geht in's Allgemeine, in die öffentliche Meinung, wie diese sich mit der Zeit aus den täglichen Schwankungen herausbildet, und die konkreten Gesetze sind immer nur der Niederschlag der öffentlichen Meinung. — Wir führen hier mit Vergnügen zwei Abhandlungen des Herrn Dr. jur. utr. H. Karl Hilse an, die soeben erschienen sind. Der Dank, den wir diesem gelehrten und gründlich arbeitenden Juristen für die Aufmerksamkeit schulden, welche er auch jüdischen Rechtsfragen zugewandt hat, verpflichtet uns, ihrer hier zu erwähnen, auch wenn ihr Gegenstand nicht unser Gebiet berührt. De legitimatione liberorum non legitimorum. Editio altera. Berolini 1867 (S. Calvary & Co.). Quidam patres Triburienses in canone secundo concilii inhibuerint atque desposuerint. Berolini 1867 (S. Calvary & Co.). Die erste Abhandlung bespricht in § 8 den auch uns interessirenden Fall de eultu dispari. — Lese- und Schreibefibel für jüdische Schulen. Nach den Grundsätzen der Lautirmethode hebräisch und deutsch, bearbeitet und herausgegeben von Raphael Bendit, Lehrer und Cantor in Belgard. Berlin, Stubenrauch, 1867. Unter den vielen Lesebüchern und Lehrfibeln, die fortwährend erscheinen, nimmt die vorliegende einen ehrenvollen Platz ein, da sie ebenso methodisch geordnet, wie mit gut gewählten Stücken ausgefüllt ist. — Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, im März. Die öffentlichen Blätter berichten : Eine junge jüdische Witwe in Berlin hatte sich, nachdem sie den Schmerz über den Verlust ihres Mannes einigermaßen überwunden, durch einen christlichen Schuhmachergesellen trösten lassen, bis ein Knäblein zur Welt gekommen war. Dem Schuhmacher war in Folge dieses Ereignisses das Verhältniß unangenehm geworden und er brach deßhalb ab, gestattete aber vorher der Mutter seines Kindes ausdrücklich, daß sie dasselbe in ihrer Religion erziehen lassen dürfe. Demgemäß wurde der Knabe acht Tage nach seiner Geburt in aller vorgeschriebenen Form der jüdischen Religion

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