Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1867)
- Date
- 1867-04-30
- Page
- Seite 353 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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353 Bundesstaaten hieran ein bedeutendes materielles Interesse haben, da ohne dieses das Indigenatsrecht zu einem großen Theile illusorisch blieb. Unserer Petition wurde formell, was ihr als solcher gebührte. Sie wurde als erste (oder zweite) Nummer in den Petitionsbericht ausgenommen, der gedruckt unter die Mitglieder des Reichstages vertheilt wurde, und in der Schlußsession wurde über sie mit den übrigen Petitionen als durch die Verfassung erledigt abgestimmt;*) ihr Gegenstand selbst kam bei Artikel 3 und 4, wie wir ausführlich berichtet haben, zur Sprache. Das erste Ziel, unser Petitum als Paragraph ausgenommen zu sehen, ist nicht erreicht worden. Hieran hatten keine Gründe, die in der Sache selbst liegen, schuld, sondern lediglich politische Motive. Die Mehrheit wollte sg. Grundrechte nicht aufnehmen, um die Berathung gerade durch diese nicht zu sehr aufzuhalten, noch mehr, weil die Regierungen voraussichtlich ihre Zustimmung versagt hätten, weil sie die Sozialgesetzgebung in den einzelnen Staaten zu sehr beträfen. Wollte man die confessionelle Gleichberechtigung aufnehmen, so müsse man Preß-, Vereins-, Versawmlungsrecht u. s. w. acceptiren, und dies würden sich die Regierungen nicht gefallen lassen. Das zweite Ziel wurde jedoch wirklich erreicht. Artikel 3 blieb, wie er gewesen; dagegen wurde Art. 4 folgendermaßen gefaßt: „Der Beaufsichtigung Seitens des Bundes und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten: l) Die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbeuieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit diese *) Die offizielle Antwort, die uns zukam, lautet: Auf Ihre Petition vom 8. v. Mts. an den Reichstag des Norddeutschen Bundes werden Sie unter Remission derselben hiermit benachrichtigt, daß der Reichstag des Norddeutschen Bundes in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat die darin vorgetragene Angelegenheit durch die bei der Bor- und Schlußberathung der Verfassung des Norddeutschen Bundes gefaßten Beschlüsse als erledigt zu erachten. Berlin, den 17. April 1867. Der Präsident des Reichstags des Norddeutschen Bundes. Simson. An Ue Synagogen-Gemeinden Nord- Deutschlands, z. H. des emerit. Rabbiners Herrn Dr. Ludwig Philippson Wohlgeboren zu Bonn, x.v.r.n. Gegenstände nicht schon durch den Art. 3 dieser Verfassung erledigt sind." (Die gesperrt gedruckten Worte sind vom Reichstage eingeschoben.) Der Reichstag hat demnach in den Verhältnissen der Juden nichts geändert, aber er hat die Veränderung derselben der zukünftigen Gesetzgebung des Bundes überantwortet. Der Unterschied ist nun der, daß für diese die einfache Majorität im Bundesrathe und Reichstage genügt, und die Ausführung des Gesetzes in den einzelnen Bundesstaaten nicht beanstandet werden darf. Es ist uns daher durch Artitel 4 der Weg eröffnet, bei dem zukünftigen Reichstag um eine solche Aenderung einzukommen. Daß es hierfür begünstigend ist, daß in einigen dieser Staaten die Katholiken, zum Theil sogar die Lutheraner (nicht die Reformirten) ähnlichen Rechtsbeschränkungen unterworfen sind wie wir, brauchen wir kaum zu bemerken. Fahren wir also fort, wuthig und nachdrücklich die Sache der Glaubensfreiheit zu verfechten! Literarischer Wochenbericht. Bonn, 17. April. In Warschau erscheint seit einigen Monaten eine Wochenschrift „Warschauer jüdische Zeitung", von der N. 10 (vom 12. April) uns vorliegt. Sie ist mit hebräischer Quadratschrift gedruckt, aber deutsch abgefaßt, und zwar nicht geradezu in dem polnischdeutschen Jargon, doch aber diesem so angepaßt, daß die dortige Masse sie verstehen kann. Das Blatt enthält zuerst Regierungsverordnungen, dann Politik und telegraphische Nachrichten, hierauf jüdische Neuigkeiten und Allerlei, wie Räthel, Anekdoten, Biographien, Berichte u. s. w.; Licitationen, Marktpreise und dgl. bilden den Schluß. Es scheint in Warschau recht viel Anklang zu finden, und wird jedenfalls recht gut civilisatorisch wirken. — Von Geiger's jüdischer Zeitschrift ist des fünften Jahrgangs erstes Heft erschienen. Besonders ansprechend in demselben ist der Aufsatz über Salomon Munk aus der Feder des Herausgebers. — Die eben ausgegebene „Einladungsschrift zu der öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der israel. Gemeinde zu Frankfurt a/M " enthält den ersten Abschnitt einer größeren Arbeit von vr. Jakob Auerbach, dem verdienstvollen Lehrer an der gedachten Anstalt: „Lessing und Mendelssohn." So vielfach dieser Gegenstand bereits ventilirt ist, so wußte doch Dr. Auerbach durch gründlich