Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1867)
- Date
- 1867-04-23
- Page
- Seite 337 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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337 schule der jüdischen Gemeinde statt, wozu der „zwölfte Bericht" einlud. Nach dem Abgang des Dr. Rosin nach dem Seminare zu Breslau wurde Dr. Kirschstein zum Dirigenten derselben ernannt. Die Zahl der jetzigen Zöglinge ist 165 Schüler und 140 Schülerinnen, zusammen 305, so daß die Zahl im letzten Jahre um 18 stieg. Im Laufe des Jahres verstarb der Lehrer Dr. M. Frankfurter noch im kräftigen Mannesalter, aus Magdeburg gebürtig, einer der ersten Schüler des Redakteurs dieser Zeitung. — Es muß Sie, Herr Redakteur, freuen, wenn Sie die Eintheilung, die Lehrgegenstände und Pensa, selbst die Unterrichtszeit in dem Berichte überblicken, zu erkennen, wie hier ein treues Abbild dessen gegeben ist, was Sie vor nunmehr 33 Jahren zum ersten Male als eine jüdische Gemeinde- Religions-Schule für den Theil unserer Jugend schufen, welcher die allgemeinen Lehranstalten besucht, um ihn, nicht in sog. Religionsstundcn, sondern in einer wohlorganisirten Religionsschule in der Religion seiner Väter zu unterrichten, soweit es nur die beschränkenden Bedingungen gestatten, welche durch dieses Verhältniß gegeben sind. Es gereicht der hiesigen jüdischen Gemeinde zum Lobe, eine solche Anstalt seit zwölf Jahren gestiftet zu haben, zu erhalten und zu immer größerer Blüthe zu bringen. Möge sich diese Einrichtung immer weiter verbreiten; es ist eine Pflanze, die selbst einen ungünstigen Boden zu überwinden vermag, wenn ihr Ausdauer und gute Lehrkraft zu Hülfe kommen. Neuß, 29. März. (Privatmitth.) Heute fand hier die feierliche Einweihung der prächtigen, von der hiesigen kleinen Gemeinde mit großen Opfern erbaueten Synagoge statt. Man nahm allseits den wärmsten Antheil und die Predigt und das Weihcgebet des Predigers Hulisch aus Schweidnitz machte auf die jüdischen und christlichen Zuhörer einen tiefen Eindruck. Auö Preußen, 5. April. «Privatmitth.) Wenn in der jüngsten Zeit die Aufmerksamkeit besonders wieder einmal auf unsere staatlichen Verhältnisse gerichtet war, und sich darin manches Bemerkenswerthe und Förderliche zeigte, so darf man doch die inneren Verhältnisse besonders der Gemeinden nicht außer Acht lassen. Wir sehen nicht allzu schwarz, und überschaut man die Dinge im großen Ganzen, so wird man gern eingestehen, daß bei der großen Zahl der Gemeinden und ihrer Jsolirtheit, wo jede einzelne sich selbst überlassen ist und von der Gesammtheit gar keine Einwirkung erhält, die Entwickelung einen ganz gesunden Verlauf nimmt und der Bestand für die Zukunft gar keine Besorgnisse einflößt. Darum darf man aber noch nicht sein Auge vor vielen häßlichen und widerwärtigen Erscheinungen schließen, die bald in größeren, bald in kleineren Gemeinden zum Vorschein kommen. Es sind noch immer zwei Punkte, um welche sich die Zerüttungen in den Gemeinden drehen, die Anstellung der Cultusbeamten und der Streit um gottesdienstliche Einrichtungen. Hinsichtlich der ersteren ist die Unsicherheit der Einführung des Gesetzes von 1847 in die Gemeinden nur vergrößert worden. Denn die Feinde einer angestellten Persönlichkeit bemühen sich bei der nächsten Repräsentantenwahl, ihre Freunde in die Repräsentanten 'und den Vorstand zu bringen, was einer rührigen Minorität selten schwer wird, um dann ihre Verfolgung gegen den Rabbiner, den Dorbeter, den Lehrer, wer cs nun gerade sei, loszulassen. Nach der allgemeinen Stimmung und den Wünschen in der Gemeinde wird dabei Nichts gefragt und die Antwort an die Majorität der Gemeinde ist dann: warum habt ihr euch bei der Wahl nicht betheiligt oder täuschen lassen. In einer großen Gemeinde der Provinz Posen war dies neulichst der Fall; eine geringe Majorität in in der Repräsentanz und dem Vorstände bewirkte die sofortige Kündigung des vor einigen Jahren angestellten Rabbinen, der allgemein beliebt ist und durch seine Amtirung nicht die geringste Veranlassung gegeben hatte. Der Vorsitzende des Vorstandes gab deshalb seine Demission; die Mehrheit der Gemeindemitglieder richtete eine Petition an die königliche Regierung und diese entschied: da in dem Contrakte mit dem Rabbinen eine Zeitbeschränkung nicht ausgenommen und die Wahl von der königlichen Regierung bestätigt worden, sei die Anstellung des Letzteren lebenslänglich, so lange er nicht wesentliche Gründe zur Entlassung veranlaßt habe. Die Opponenten sind an .das Ministerium gegangen, werden aber schwerlich reussiren. — In einer kleinen Gemeinde Pommerns wurde vor zwei Jahren eine Synagoge eingeweiht und vom Vorstande, selbstverständlich mit Uebereinstimmung der Repräsentanz eine gottesdienstliche Veränderung in soweit eingeführt, als eine Anzahl Piutim gestrichen und Chorgesang, bei welchem, da er sonst nicht möglich, auch Damen Mitwirken, hergestellt ward. Hiergegen erhoben sich ein paar s. g. Orthodoxe, denen sich einige aus persönlichen Rücksichten anschlossen, 17