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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-16 · Heft 16 (16.4.1867) · p. Seite 326

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 16 (16.4.1867)
Date
1867-04-16
Page
Seite 326 (sequence 18)
Language
German
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326 sinken, und das Vaterland ferner keinen Unterschied machen zwischen seinen jüdischen und christlichen Bürgern." Daß Jacoby sich auch für die inneren Angelegenheiten der dortigen Gemeinde interessirte, dafür zeugte, daß er 1838 zu der von der Gemeinde gewählten Commission gehörte, welche eine Verbesserung der Gebetordnung Herstellen sollte. Als 1836 der damals sogenannte Loriuser „Schulstreit" anhob, gab Jacoby zwei neue Broschüren heraus: „Der Streit der Pädagogen und der Aerzte" — und die „Apologie des Herrn Director Gotthold in Königsberg, beleuchtet von Di\ Jacoby." Mancherlei Kämpfe mit der Censur bildeten nur das Vorspiel zu der Thätigkeit, die Jacoby nach der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV. auf dem Gebiete der politischen Schriftstellerei entwickelte. Das ganze Land erwartete die längst versprochene Verfassung, sah sich aber durch die königlichen Erlasse bitter getäuscht. Dieser Stimmung gab Jacoby durch die ihrer Zeit berühmt gewesene Flugschrift: „Vier Fragen" Worte, die mit scharfer Logik und mit prägnanter Kürze die berechtigten Forderungen des preußischen Volkes auseinandersetzte und die Stände anfforderte auf der Erfüllung des Versprechens der Ertheilung einer Verfassung als auf ihrem Rechte zu bestehen. Die Flugschrift war unter falscher Firma und ohne Censurgenehmigung erschienen und unterlag deshalb mit Recht der richterlichen Verfolgung; aber Jacoby wurde auch wegen Hochverrat!), Majesrätsbeleidignng und frechen, unehrerbietigen Tadels der Landesgesetze angeklagt, und vom Kammergerichte, das er nach einem zuständigen Rechte sich selbst als Forum gewählt, trotz seiner glänzenden, in Zürich und Winterthur gedruckten Vertheidigungsrede, 1842 zu 2 62 Jahren Festungsstrafe und Verlust der Nationalkokarde verurtheilt. Jndeß appellirte er an das Geheime Obertribunal, widerlegte selbst die Anklage und die Eutscheidungsgründe des Kammergerichts und erlangte seine gänzliche Freisprechung. Von da ab bis zum Jahre 1848 blieb Jacoby der Regierung und den Behörden gegenüber in einem wahren Guerillakriege thätig, hier mahnend, dort Ungerechtigkeiten aufdeckend, bald für das Allgemeine sprechend, bald mit den Behörden wegen irgend einer ihm zugefügten Rechtskränkung im Kampfe. So erschienen: „Das königliche Wort Friedrich Wilhelms III.", eine Anmahnung an die Regierung, aus der 1815 verheißenen constitutionellen Verfassung eine Wahrheit zu machen, eine Anmahnung an die Stände, die Erfüllung des gegebenen Versprechens fest zu fordern; und „Preußen im Jahre 1845", eine Warnung dem für Selbstvertretung reif gewordenen Volke nicht durch rückwärts gehende Maßregeln und eine jede Selbstständigkeit lähmende Beamtenherrschaft Mißtrauen gegen die Regierung einzuflößen. Anklagen, Verurtheilungen, Freisprechungen folgten von jetzt an in ununterbrochener Reihe. Es entspannen sich neue Kämpfe, als Jacoby das Recht der Freigesprochenen in Anspruch nahm, eine Ausfertigung des wider ihn ergangenen Erkenntnisses zu erlangen. Die Schrift, welche er unter diesem Titel herausgab, der Kampf mit den Behörden, selbst eine Eingabe an den König blieben erfolglos, und in diesem Falle war es, daß Jacoby von seinem Gedächtnisse Gebrauch machend, die ihm vorgelesenen Erkenntnisse aus der Erinnerung aufzeichnete und publicirte, ohne daß mau ihn irgend eines Jrrthums oder einer Unrichtigkeit in Widerlegung der weitläufigen Deductionen anzuklagen vermochte. Je weiter aber die Reaction in Preußen vorwärts schritt, desto lebhafter wuchs auch die Opposition in den Ostprovinzen. Es bildeten sich Vereine, Bürgergesellschaften — sie wurden natürlich unterdrückt, und Jacoby protestirte in der kleinen bei Bassermann 1846 in Mannheim erschienenen Schrift gegen die „Beschränkung der Redefreiheit." Als ihm in dieser Angelegenheit eine Strafe von 50 Thalern auferlegt wurde, weigerte er sich, sie zu bezahlen. Man schritt zu Pfändung: aber bei der Versteigerung der gepfändeten Gegenstände zahlten die Anhänger Jacoby's gleich für den ersten Gegenstand die volle ihm als Buße auferlegte Summe, und die Behörden hatten auf solche Weise nur selbst den Anlaß zu einer ihnen unerwünschten Demonstration dargeboten. Die Eröffnung des ersten Vereinigten Landtages bewog Jacoby nach Berlin zu gehen. Die Einberufung dieses Landtages war ein halbes Zugeständniß gewesen, die Art seiner Eröffnung schlug die mäßigen Hoffnungen nieder. Jacoby verließ Berlin, machte eine größere Reise durch Deutschland und kehrte dann nach Königsberg zurück, wo er in seinem Berufe thätig war, während unter den Ereignissen des Winters von 1847 die Revolution von 1848 heranreifte. Bei der Stellung, welche Jacoby in Preußen als politische Persönlichkeit eiunahm, war es nur natürlich, daß er in dem Bewegungsjahr eine Rolle von Bedeutung spielte. Er nahm erst in Frankfurt a. M. einen lebhaften Antheil an den Berathungen des Vorparlaments und wurde in den Fünfziger Ausschuß gewählt. Für die preußische und deutsche Nationalversammlung zugleich gewählt, trat er im Juni 1848 in die erstere ein und nahm seinen Sitz auf der äußersten Linken. Sein ganzes Wirken richtete sich darauf, die demokratische Partei, deren Ausdruck die Linke der preußischen Nationalversammlung bildete, zu organisiren, während er sich selbst als Redner nur äußerst selten vernehmen ließ. Er war auch mit bei der Deputation, welche die constituirende Versammlung am 5. November, am Tage nach der Ernennung des Grafen Brandenburg zum Ministerpräsidenten, an den König schickte, um diesem zu erklären, daß das neue Cabinet nie das Vertrauen der Versammlung haben werde. Der König nahm die Adresse an, sagte aber kein Wort. Jacoby fragte ihn: „Wollen Sie uns nicht hören?" „Nein", sagte der König und wandte sich um. Da rief Jacoby laut aus: „Das ist das Unglück der Könige, daß sie die Wahrheit nicht hören wollen!"

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