Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1867)
- Date
- 1867-04-16
- Page
- Seite 320 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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nämlich von den merkwürdigsten Steinen photographische Abbildungen anfertigen und einen genauen Grundriß des Begräbnißplatzes aufnehmen, um so die Ruhestätte jener bedeutenden Männer der Vergessenheit zu entziehen und ihnen ein dauerndes Denkmal zu setzen. — Herr de Castro denkt nun in Kurzem die Früchte seiner mühevollen Forschung der Oeffentlichkeit zu übergeben. Er wird nämlich die Abbildungen der Grabsteine veröffentlichen, nnd von allen bedeutenden Persönlichkeiten, denen diese Monumente gcweihet wurden, einen gründlichen Abriß ihres Lebens und Wirkens und besonders einen genauen Bericht über ihre literarische Thätigkeit geben. Diese Lebensbeschreibungen, zu denen Herr de Castro jahrelang das reichste Material gesammelt hat, werden besonders von großer Bedeutung sein, da diesem Herrn die reinsten und reichsten Quellen zu Gebote stehen, aus denen er unermüdet und gewissenhaft geschöpft hat. Hoffentlich wird Herr de Castro sein Werk auch in deutscher Sprache veröffentlichen, um dasselbe einem großem Publikum zugänglich zu machen. Männer von Fach und Alle, denen die Geschichte Israels am Herzen liegt, werden das Erscheinen dieser großartigen Arbeit mit Freuden begrüßen. E. Schweiz. Airs dem Aargau, im März. (Privatmitth.)*) Ich glaube, daß die Schacht-Angelegenheit noch eine Seite habe, welche noch wenig beachtet wurde, und welche nicht nur die Juden der Schweiz, sondern ailch die des Auslandes betrifft. Es ist bekannt, daß man die Juden in der Schweiz nur darum gleichstellte, weil die Staaten, mit welchen die Schweiz Handelsverträge abschließen wollte, die Gleichstellung ohne Unterschied der Religion als conditio sine qua non forderten. Nachdem man nun gern oder ungern Seitens der Schweiz hierauf eingegangen, und die Gleichstellung der Juden ausgesprochen hatte, wurden die Handelsverträge abgeschlossen. Es ist hier aber überall bekannt, daß man in jener Zeit unter andern Vorurtheilen auch eine besondere Furcht vor der Emancipation der Juden aus dem Grunde hatte, weil man *) Nicht von unserm gewöhnlichen Correspondenten. Redakt. glaubte, daß nach Ertheilung der erster», die ausländischen Juden, insonders die französischen, schaarenweise in die Schweiz wandern und sich daselbst niederlassen würden. Kaum ist nun die Gleichstellung, obwohl mit größtem Widerwillen, ausgesprochen, und sind die Handelsverträge abgeschlossen; so sucht es ein schlauer Advokat dahin zu bringen, daß die fremden Juden durch Eingriffe in ihre Religion dennoch von der Schweiz fern gehalten werden 'sollen. Derselbe mag ganz richtig gerechnet haben, daß die meisten Juden noch fest an den Speisegesetzen hangen, und sich daher hier nicht längere Zeit aufhalten können, wenn ihnen das Festhalten an ihren religiösen Institutionen und Gebräuchen verboten, oder doch gar sehr erschwert wird. Da das Schächten aber keine Thierquälerei ist, so ist jenes Gesetz, tvelches das Schächten verbietet, ein gewaltsamer Eingriff in die Glaubensfreiheit, und die in den Handelsverträgen versprochene Gleichstellung wird durch solche nachträglich erlassene Gesetze illusorisch gemacht. Wir möchten nun fragen, ob jene Staaten, mit welchen die Schtveiz die Verträge abschloß, unter ihnen besonders das mächtige Frankreich, nöthig haben tverden, sich von schweizerischen Advokaten überlisten zu lassen, und einen Theil ihrer Bürger trotz der garantirten Verträge von den Vortheilen derselben ausschließen zu lassen. Unsere einflußreichen Glaubensgenossen im Auslande möchten wir nachdrücklich auffordern, über diesen Punkt nachzudenken und zu wachen. Denn schon spricht man hier und da auch von der Verlegung des Sabbats auf den Sonntag durch ein zu erlassendes Gesetz. Es ist nicht nur Sache der schweizerischen, sondern aller Israeliten, solchen Anmaßungen von allen Seiten her und ans das Entschiedenste entgegen zu treten, da solche Vorgänge ansteckend sind. Anzeigen. Vaeanz. Au der von mir geleiteten Schule stnden zum 1. Juli a. e. ein geprüfter Lehrer uudein Schulpräparaud Anstellung. Ersterer muß sich durch pädagogische Bildung, hebr. Wissen und religiös sittlichen Wandel Hervorthun, wo möglich auch b~a sein, und erhält ein Fixum von 350—400 Thlr. p. a. Letzterer dagegen 100 Thaler. Meldungen und Zeugnisse sind baldigst zu richten an Rabbiner Dr. Daniel Fraenkel zu Rybnik O/S.