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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-16 · Heft 16 (16.4.1867) · p. Seite 316

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 16 (16.4.1867)
Date
1867-04-16
Page
Seite 316 (sequence 8)
Language
German
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316 l ellen Judenthume entfremdet hatte, die Worte ndss i:ivdri niws anzuwenden, ist von Seiten eines Rabbiners, der sich sogern zur frommen Partei zählt, ein schweres Wort. — Sobald der Synagogenbau zu Ende geführt ist, so tritt auch hier die Orgelfrage ganz sicher ein und wird wie in unserer neuen Residenz, trotz der Kämpfe, die uns bevorstehen, eine erwünschte Lösung finden. Aus Baden, 28. März. (Privatmitth.) Ein ähnlicher Vorgang, wie eben in der Schweiz, beschäftigt auch die Gemächer am Fuße des Odenwaldes. In dem Städtchen Buchen, wo nur christl. Metzger wohnen, die das Fleisch für die ganze israel. Umgegend liefern, wird das Fleisch von einem besonders vazu Bestellten im Schlachthause am Stücke geporscht, und dann im Hause der Metzger verkauft. Nun hat das dortige Gr. Bezirksamt die Absicht zu erkennen gegeben, den Verkauf des geporschten Fleisches aus sanitätspolizeilichen Gründen*) zu verbieten. Dieses würde die Israeliten Buchend und der Umgegend nöthigen., entweder ihren Fleischbedarf unter großen Umständen von weither zu beziehen, oder auf den Fleischgenuß ganz .und gar zu verzichten. Der dritte mögliche Fall ist bei der religiösen Anschauung der dortigen Israeliten nicht zu erwarten. Wenn auch mit dem fraglichen Verbote kein direkter Gewissenszwang auferlegt werden will, so würde es doch die Gewissenhaftigkeit stark belasten und zugleich den dortigen Metzgern einen nicht unerheblichen Schaden zufügen. Dieses Alles hat das Bezirksrabbinat Merchingen, wohin Buchen gehört, dem Gr. Bezirksamts in einem gutachtlichen Bericht des Weiteren auseinandergesetzt und zugleich den Nachweis zu liefern versucht, daß das Belassen der größeren Adern mit ihrer Blutfülle der Gesundheit schädlicher sei, als das Herausnehmen derselben. Man gibt sich der Hoffnung hin, daß diese Einsprache von Erfolg sein werde. Bei dieser Gelegenheit kam Ref. eine Schrift von anerkannter naturwissenschaftlicher Autorität zu Gesicht, deren Urtheile auch für die fatale Schächterangelegenheit in der Schweiz sehr günstig lauten. Der Verfasser ist der Professor der landwirthschaftlichen Akademie vr. A. Rueff in Hohenheim. Die Schrift führt den Titel „Das Fleisch als menschliches Nahrungsmittel." (Stuttgart bei Ebner & Seubert 1866). Also ein *) Und zwar aus welchen? Redakt. Umheil vom neuesten wissenschaftlichen Standpunfte aus um> um so unbefangener gegeben, weil ohne alle besondere Veranlassung. Nachdem der Verfasser von der Schädlichkeit, ja Gefährlichkeit des Blutes im Fleische gesprochen, weil es sich leicht zersetzt, fährt er tvörtlich also fort: „Das den Israeliten durch ihre Religion vorgeschriebene sogenannte Schächten der warmblütigen Thiere, welche sie genießen, sowie das vorschriftsmäßige einstündige Einlegen des Fleisches in Salz vor der Zubereitung, bedingt die möglichst vollkommene Beseitigung des Blutes und steht im direkten Gegensätze zu dem in England patentirten Schlachtverfahren, wobei die Thiere durch Erstickung rasch getödtet werden, ohne daß man sie verbluten ließe. — Mag man über die verschiedenen Religionsstifter denken, wie man will, so müssen wir immerhin heute noch die Weisheit des Gründers der mosaischen Gesetzgebung bewundern welcher schon damals die Nachtheile einer in Fäulniß übergegangenen Fleischnahrung und das Blut als die Hauptveranlassung zu der Zersetzung erkannt, sowie die specifischen Gefahren des Genusses von Schweinefleisch vollständig gewürdigt hat; eben deßwegen suchte er durch, seine Gesetzgebung über „koscheres" Fleisch sein Volk vor mannigfachen Gefahren zu behüten." Hat dieses, wie wir nicht zweifeln, seine Richtigkeit, so dürfte mehr Grund vorliegen, das s. g. „Schächten" zu ge-, als zu verbieten. Birnbaum, im März. (Privatmitth.) Der Verein zur Unterstützung jüdischer Cultusbeamten in Preußen geht wider Erwarten einer gedeihlichen Entwickelung entgegen. Es gehören demselben bereits 100 Mitglieder aus verschiedenen Landestheilen an, während 37 Gemeinden ihre Unterstützung theils zugesagt, theils bereits eingezahlt haben. Seitens der diesseitigen Königlichen Provinzial-Regierung ist die wohlthätige Absicht dieses Institutes vermittelst hohen Schreibens vom 7. December bereits anerkannt worden; um so auffallender ist es, daß unter den 37 Gemeinden welche ihre Mitwirkung für den Verein zugesagt, nur 2 dem Großherzogthum Posen, während die anderen den Provinzen Brandenburg, Pommern, Preußen und Schlesien angehören. Gerade die Corporationen — wenigstens die kleineren — unserer Provinz, dürsten die Nothwendigkeit einer solchen zeitgemäßen segensreichen Stfftung am meisten empfinden, wenn sie nur den einzigen Umstand in Betracht ziehen, daß sie oft

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