Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-16 · Heft 16 (16.4.1867) · p. Seite 315

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 16 (16.4.1867)
Date
1867-04-16
Page
Seite 315 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3226581-3226598--24870-3260346
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

315 so fühliir hebr. besteht, inanderte, aber rs was :n hebr. enz der schriften Grunde Händler- >on den miß era-m. kurzem öffent- Shnamt ist, öffents war geeigoeleben Haffen, :n. — üngster ordens ubenv- Nachch hier r einr Um- „Aber- , daß nquier stnistcr anzurllichen Fällen, fruchtlos sein, da der jetzige Justiz-Minister prinzipiell gegen die Zulassung von Juden zu derartigen Stellen ist und Gründe für die Versagung der Bestätigung überhaupt nicht anzugeben braucht. Jenes Prinzip hindert auch die allgemeine Einführung von Handelsgerichten, da das darüber sprechende Gesetz jedenfalls die Zulassung von Juden zu Handelsrichtern, aussprechen würde. Der zu Anfang 1862 von dem damaligen Justiz-Minister v. Bernuth, dem unmittelbaren Amtsvorgänger des Grafen zur Lippe, vorgelegte Gesetzentwurf wegen Einsetzung der Handelsgerichte hatte zur Beseitigung aller künftigen Zweifel die Zulassung von Juden zu Handelsgerichten, obwohl nach der Verfassungs-Urkunde gar kein Zweifel obwalten kann, ausdrücklich angeführt." (Daß die Nichteinführung von Handelsgerichten lediglich wegen Nichtanstellung von Juden als Richter an denselben veranlaßt werde, ist nicht gut anzunehmen, da man sieht, wie inan gewählte Richter doch nicht zu bestätigen braucht. Vielmehr ist wohl der allgemeine Widerwille die Ursache, den bekanntlich die studirten und geschulten Juristen namentlich aus der Beamtenhierarchie gegen derartige Fachgerichte, ihre unstudirten Richter und ihre freiere Bewegung überall hegen. Red. d. A. Z. d. I.) Breslau, im März. tPrivatmitth.) Soeben ist ein ausführlicher Bericht: „Die Vermögensverwaltung der Shnagogen-Gemeinde zu Breslau und der zu ihr gehörigen Stiftungen in dem Zeiträume von 1857 bis 1865" erschienen, welchem nunmehr regelmäßig gleiche Veröffentlichungen folgen sollen. Es ist gut, daß hier wie in allen größeren Gemeinden, der Weg der Oeffentlichkeit beschritten worden; jeder Contribuirende hat das Recht, sie zu fordern, und die Gesammtheit hat das Interesse daran, daß dadurch die Theilnahme für sie geweckt wird. Wir heben einige Daten aus dem Abschluß für 1865 hervor. Die Kasse ist immer gut versehen, denn sie begann das Jahr mit einem Bestände von 4,395 Thlr. und 24,000 Thlr. in Effekten. Die Einahmen betrugen 33,489 Thlr., worunter 19,443 Thlr. Stenern, 1181 Thlr. Schulgelder, 2,022 Thlr. aus den Fleischscharrn, 10,000 Thlr. verkaufte Effekten, so daß die gesammte Einnahme 37,800 Thlr. beträgt. Dagegen war die Ausgabe für die Rabbinen und Rabbinatsassessoren 2822 Thlr., für die Religionsunterrichtsanstalten 2865 Thlr., für die Ritualanstalten, nämlich für die Fleischscharrn und die Tauche 1535 Thlr., für die Armenpflege 6300 Thlr. Vergleicht man diese Positionen, so erkennt man, daß Culcus, Schule und Ritualien zusammengenommen nicht viel mehr consumiren als die Armenpflege allein, und man ersieht daraus, daß, wie zu aller Zeit, insbesonderein unserer, die Wohlthätigkeit einer der wesentlichsten Zwecke der jüdischen Gemeinde ist. Die Verwaltungskosten nehmen 3344 Thlr. in Anspruch. Die Ausgabe betrug demnach 22,827 Thlr. baar und 7000 Thlr. an Effekten, so daß ein Baarbestand von 15056 Thlr. und an Effekten 17,000 Thlr. am Anfang des Jahres 1866 verblieb. An Deposital-Vermögen besaß die Gemeinde am Schluffe des Jahres 1865 139,289 Thlr., das 57 Vereinen oder Fonds gehörte. Es versteht sich, daß mit diesen Zahlangaben bei Weitem die Summe nicht ausgedrückt ist, welche das Judenthum in einer Gemeinde wie Breslau kostet, da z. B. die Miethe für die Synagogen, die vielen einzelnen Vereine hier nicht in Einnahme und Ausgabe gekommen sind. In christlichen Kreisen hat man von den Geldopfern, welche unser Cultus erfordert, also auch von der Willigkeit, mit der diese gebracht werden, keine Ahnung. Hannover, den 18. März. (Privatmitth.)*) Die hiesige isr. Gemeinde erlitt in diesen Tagen durch das Hinscheiden des Obergerichts-Anwaltes Dr. Simon einen herben Verlust. Derselbe hatte als Mitglied des Gemeinde-Vorstandes und vieler hier bestehenden Vereine sich den Pflichten, die aus diesen Aemtern erwachsen, mit musterhafter Treue und seltener Hingabe unterzogen. Seine anerkannte tiefe juridische Kenntniß kam dem Vorstände und dem Rabbiner oft zu Nutze, und mag in diesem Augenblicke, wo die Frage der Umgestaltung in den Gemeinde-Verhältnissen in der Schwebe ist, sein Wort schwer vermißt werden. Es wurde am Grabe von Seiten des Rabbiners diesen Gefühlen auch Ausdruck gegeben, aber zu unserm Bedauern müssen wir hiuzufügen, in einer Ueberschwenglichkeit und Ausdehnung, die den Eindruck gänzlich verfehlte, und in frommen und nichtfrommen Kreisen Mißstimmung hervorrief. Auf einen Mann, der, wenn er auch noch so verdienstvoll war', sich dem ceremoni- *) Nicht von unserm gewöhnlichen Correspondenten. Redakt. I t

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.