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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-16 · Heft 16 (16.4.1867) · p. Seite 311

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 16 (16.4.1867)
Date
1867-04-16
Page
Seite 311 (sequence 3)
Language
German
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der Gesellschaft ausgeschlossen sein sollen — ist ihm der letztere, und also der russische Staat vor Alexander II. der „christliche Staat," so — überlassen wir Herrn Müller dem Urtheil der Welt, ihn und seine Religion. Ist dem Herrn M. der nordamerikanische Staat der noch bestehende „christliche" Staat, nachdem er die Sklaverei, welche freilich ein christlicher Priester eingeführt hat, aus seinen Grenzen verbannt hat, oder vorher? Ist ihm der christliche Staat das Frankreich nach 1789, oder das vor 1789 mit der Bastille, mit dem Hofe Ludwigs XV., mit der Beschränkung des Grundbesitzes auf ein Drittel des ganzen Bodens für das Volk, mit der Alleinbesteuerung dieses einen Drittels, mit den Privilegien, Monopolen und Zünften u. s. w.? Ist es ihm Norwegen, bevor es (vor ungefähr 10 I.) den 3. Art. seines Staatsgrundgesetzes, nach welchem jeder Katholik oder Jude, der an seinen Küsten landete, ins Gefängniß geworfen ward, aufhob, oder das jetzige? Ist es ihm Mecklenburg, wo allein ein Reformirter ein Staatsamt bekleiden darf? Ist es ihm Tyrol, das hartnäckig sich weigert, einem Protestanten den Besitz eines Stückchen Landes zu gestatten? Von England garnicht zu sprechen, das sich lm Sinne des Herrn M. ganz entchristianisirt hat, seitdem es Juden in das Parlament zuläßt und einen solchen im Mansionhause auf dem Stuhle sitzen und im Guildhall richten läßt, oder von Holland, das — horribile dictu — einen Juden wiederholt zum Justizminister machte? Oder endlich ist es ihm Spanien mit den flammenden Scheiterhaufen der Inquisition, die bis 1828 loderten? Ist es ihm der römische Kirchenstaat, der noch heute seine Verwaltung, seine Rechtspflege, seine Polizei, ja selbst sein Militärwesen ausschließlich in den Händen von Priestern hat?... Bei diesem Letzteren muß wohl Herr Müller stehen bleiben, dieser Letztere muß ihm der „christliche Staat, der noch besteht" wirklich sein/ und da hat er denn freilich Recht, in einem solchen Staate können die Juden zu keinen bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten gelassen werden, weil eben — kein Staatsangehöriger außer den Priestern ein bürgerliches und staatsbürgerliches Recht in ihm bat, und die Juden doch nicht verlangen können, auch niemals verlangen, was die Christen auch nicht haben. Allerdings befinden sich in dem Jdealstaate des -Herrn M., Spanien und dem Kirchenstaate, die Protestanten genau in demselben Verhältnisse wie die Juden, und ein Vorwitziger würde den lutherischen Pastor fragen, ob er denn seinen Luther verleugne? — wir aber thun dies nicht, können ihm jedoch keine Ausflucht gewähren, sondern müssen ihn auffordern, unsre Fragen zu beantworten. Er hat gesagt: die Juden können nicht Bürger des christlichen Staates werden, wo dieser noch besteht, und so gebe er uns Antwort, welchen Staat er meint. Schweigt er, so weiß er keinen solchen, und dann — hat er sich eben selbst widerlegt, was glücklicher Weise Niemandem schadet und Niemandem nützt. Doch das kann nicht Alles sein, was Herr M. in seinem Artikel sagt. Wir sahen, daß seine Schlußfolgerungen so gingen: wenn die Juden Christen werden, hat Niemand Etwas gegen ihre Emanzipation; werden sie es nicht, so können sie in einem christlichen Staate keine Bürger werden. Zu dieser großartigen Argumentation gehört aber noch ein Glied. Wie? wenn Jemand früge: sind denn die Inden keine Christen? Darauf mußte Herr Müller gefaßt sein, und der größere Theil seiner Abhandlung geht deshalb dahin, zu beweisen: daß die Juden keine Christen sind. Unsere Leser möchten wohl Herrn Müller den Beweis für diesen nagelneuen Satz ersparen wollen. Aber hier ist es doch Ein Punkt, der uns nicht ohne Interesse scheint. Herr M. trennt behufs seiner Beweisführung die Juden in „orthodoxe" und „Reformjuden." Von den - ersteren setzt er voraus, daß Jedermann wisse, sie seien keine Christen. Aber die „Reformjuden" könnte doch Jemand für verkappte Christen halten. Deshalb sucht Herr M. ausführlich zu beweisen, daß die Reformjuden nicht allein keine Christen, sondern viel weiter vom Christenthum entfernt seien, als ihre „orthodoxen" Glaubensgenossen. Diese Beweisführung füllt den größeren Theil seines Artikels, den er darum „zur Charakteristik des modernen Judenthums" betitelt. Auch wir wollen ihm deshalb auf dieses Gebiet folgen. Wissen doch nun bereits die Leser, mit welchem Manne sie es hier zu thun haben.*) Literarischer Wochenbericht. Lengnau, 24. März. Wohl die erste Schrift, dem Andenken des uns leider so plötzlich entrissenen Munk gewidmet, ist die so eben erschienene „Gedächtnißrede" am 17. Februar 1867 im Beth-ha-Midrasch gehalten *) Herr Müller wird es uns Nachsehen, wenn wir ihn immer kurzweg so tituliren, oder gar nur Herr M. sagen, nicht aber „Herr Pastor Müller zu Sauken in 16*

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