Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1867)
- Date
- 1867-04-16
- Page
- Seite 310 (sequence 2)
- Language
- German
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310 spöttelte hierüber. Aber siche da, Herr Müller zu Sanken kommt allen Ernstes zu Ende eines langen Artikels zu demselben Schluß. „Wird die Judenfrage dermaleinst auf diesem Wege" d. h. dadurch, daß sie allesammt Christen werden, „gelöst, so wird gewiß auch der letzte Gegner der Judenemanzipation zum Schweigen gebracht sein." Nun, um dies zu beweisen, bedarf es wahrlich keiner Abhandlung, denn seit der Regierung Constantin's/ d. h. seitdem die Christenheit begann, die Juden aus der Gesellschaft und von den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten, die sie unter den heidnischen Römern unbeschränkt genossen, auszusckließen, hat noch Niemand, sage Niemand verlangt, daß ein Jude, der Christ geworden, denselben Bedrückungen unterworfen bleibe. Fragt man sich daher, wie ein irgend folgerichtig denkender Mensch zu solcher Aeußerung sich bewegen lassen könnte, so ist in unserem Falle die Antwort: Herr Müller ist ein so fanatischer Freund der Judenbekehrungsgesellschaften — wir wissen nicht, ob aus freien Stücken, oder ob er selbst im Solde einer solchen Gesellschaft gestanden — daß er obigen Satz nur zur Folie einer dringenden Empfehlung der Judenmission macht. Man weiß, eine so fromme Sache scheut Verstöße gegen die Logik nicht. Allein das große Zugeständniß, daß getaufte Juden wie Christen behandelt werden und auf sie der in den russischen Gesetzen noch so häufig vorkommende Ausdruck „Kromie Jewreew, ausgenommen die Juden" keine Anwendung finden soll, setzt doch einen anderen Satz voraus, nämlich den, daß die Juden, so lange sie sich nicht taufen lassen, nicht emanzipirt werden sollen — abermals eine Neuigkeit, die freilich seit demselben Constantin aus dem Munde aller strenggläubigen Priester erscholl, und darum wohl in den fünfzehn Jahrhunderten etwas an ihrem Reize verloren haben mag. Man bilde sich nun nicht ein, daß Herr Müller seine ganze Abhandlung verwendet, um diesen seinen Schlußsatz zu erhärten, sondern alle Beweise, die er gegen die Emanzipation der Juden, wenn sie sich nicht taufen lassen, ins Feld führt, liegen in einem kleinen Satze zusammen, der also lautet: „Wo aber noch eine christliche Gesellschaft und demgemäß auch ein christlicher Staat besteht, wo man noch nicht die ganze Entwickelung von Staat und Kirche seit Constantin dem Großen durch einen Federstrich beseitigt hat und wo man noch daran glaubt, daß das Christenthum dazu berufen ist, alle Verhältnisse des Lebens, also auch die staatlichen zu läutern und zu heiligen — da wird man nicht anders können, als die völlige bürgerliche Gleichstellung von Juden und Christen für die unglücklichste Lösung der Judenfrage anzusehen." — Man wird zugestehen, daß Herr Müller, wenn er die Absicht - hatte, den Lesern der baltischen Monatsschrift etwas Neues zu sagen, entschieden Unglück gehabt, denn auch dieses Argument ist ein schon oft wiedergekäuetes, mit welchem abermals sich zu beschäftigen, nachderade etwas widerwärtig wird. Jndeß werden die Gegner nicht müde, ein und dasselbe zu wiederholen, so darf man seine eigenen Gefühle nicht in Anschlag bringen, sondern muß von Zeit zu Zeit einmal wieder näher darauf eingehen. Unsre Leser mögen nun nicht befürchten, daß wir sie in die Erörterung über den christlichen Staat von theoretischer Seite hineiudrängen und fragen wollen, wie -von den christlichen Dogmen aus ein Staat christlich zu nennen sei, da das Christenthum in seinem Ursprung behauptete, daß „sein Reich nicht von dieser Welt sei," und in seiner weiteren Entwickelung nur Dogmen aufstellte, welche auf dem Grunde des Glaubens die Erlösung des Individuums von seinen Sünden zum Inhalt hatten, der Staat aber kein Wesen ist, das glauben kann oder nicht, und kein Individuum, das von seinen Sünden durch den Glauben erlöst werden kann oder nicht, wie ferner von den sittlichen Prinzipien des Christenthums aus, die dasselbe aus den zehn Geboten und aus 3. Mos. 19, 18. u. s. w. entnommen hat, der „christliche" Staat Ausschließung, Verfolgung, Bedrückung, Haß und Rache ausüben könnten? Sondern wir wollen einfach, da es sich um sehr reelle Dinge handelt, ganz realiter und praktisch den Herrn Müller fragen, da er sagt: „wo aber noch eine christliche Gesellschaft und demnach ein christlicher Staat besteht," welchen Staat er denn für den noch bestehenden christlichen Staat ansieht? Ist ihm dies der russische Staat seit Alexander II., der 22 Millionen Leibeigenen die Freiheit der Person und des Eigenthums gab und auch von den wunden Armen seiner jüdischen Unterthanen eine Fessel nach der anderen zerbricht, und zwar auch solche, welche Herr- Müller nicht zerbrochen haben will, z. B. den Ausschluß aus dem Staatsdienste? oder der russische Staat, wie er vor Alexander II. bestand mit 22 Millionen Leibeigenen und 2 Millionen in den Staub gedrückten Juden? Vor dieser Frage steht er, er kann nicht ausweichen; ist ihm der erstere ein noch bestehender christlicher Staat, so widerspricht dies seiner Voraussetzung, da in dem letzteren die Juden kein Staatsamt verwalten, aus