Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1867)
- Date
- 1867-04-09
- Page
- Seite 294 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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294 jener sonstvortrefflichen Abhandlung nicht ignorirt hätte. Doch halt — er hat sie ja nicht ignorirt , er sagt ja, und das ist die einzige Erwähnung in dein ausführlichen Artikel wörtlich: „aber auch hier" (nämlich bei der Umgestaltuug des Gottesdienstes) „mit alleiniger Ausnahme der Berliner Reformgenossenschaft, die jedoch nur von örtlicher Bedeutung ist, hat die Reform keinen wesentlichen Bestandtheil des Gottesdienstes angetastet."2 3) Hierauf erlauben Sie mir nur wenige Worte. Die Genossenschaft für Ref. im Judenthume, wie die Gemeinde sich ursprünglich nannte, hat ein klares Prinzip aufgestellt, hat dasselbe konsequent, dabei aber vorsichtig den Rath großer Autoritäten wie Geiger, Holdheim u. A. beachtend, durchgesührt und daher etwas Ganzes und Einheitliches geschaffen. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht ohne den Gottesgedanken und die Sittlichkeitsgesetze des Judenthums anzutasten, alles Nationale/) alles im Bewußtsein der jetzigen Generation längst erstorbenes und von der größten Zahl der gebildeten Juden fak¬ 2) Hiermit hat der Einsender genügende Antwort. Wenn eine Reform trotz ihres anfänglichen Auftretens für das Allgemeine, trotz ausgeschriebener und abgehaltener Congreffe, ein Jahrzehend später nur noch an einem Orte und unter dessen eigenthümlichen Verhältnissen besteht, anderswo, wo sie in der ersten Zeit einige Nachahmung gefunden, bald wieder verschwand, wenn alle ihre Erzeugnisse, ihre Liturgie, ihre Gebete, ihre Gesänge ff. nirgends eine anderweitige Verwendung gefunden: so ist sie nur von örtlicher Bedeutung, und dann widerstreitet es der „historischen Wahrheit" gewiß nicht, wenn eine übersichtliche Skizze, die nur das Ganze und Große berühren will, nicht ausführlich darauf eingeht. Redakt. 3) Da liegt der Angelpunkt. Die Reformgenossenschaft hatte ein Prinzip, das des sel. Holdheim adoptirt, „die Trennung zwischen Religiösem und Nationalem," welches durchaus fictiv ist, da es einige Allgemeinsätze, die der Rationalismus sich längst zu eigen gemacht hatte, aus die eine, das ganze geschichtliche Judenthuin auf die andere Seite schob, und nun durch das letztere einen Strich machte, fictiv, da es hiermit die bedeutendsten religiösen Momente als „national" beseitigte. Dieses fictive Reformprinzip ist aber als irrig längst erkannt, und darum konnte die Reformgemeinde keinen weiteren Raum gewinnen. Redakt. Es war und ist ein gewagtes Unternehmen, mit einem Male sagen zu wollen: „das ist abgestorben." Die Zeit hat der Reformgemeinde gelehrt, daß sie sich geirrt, daß in zahllosen jüdischen Geistern noch lebt, was ihre damaligen Führer für erstorben hielten. Redakt. tisch aufgegebene Beiwerk offen als unverbindlich zu erklären. Nach diesem ehrlich ausgesprochenen Prinzipe hat sie ihre Einrichtungen für den Gottesdienst getroffen, ohne Furcht zu verletzen, aber auch ohne sich irgendwo aufzudrängen, sie hat ihre Fahne offen entfaltet und gesagt: „wer unsre Ansicht theilt, der trete zu uns."2) So ist es der Reformgemeinde gelungen, ihren Mitgliedern einen wahrhaft erbauenden, ihrem Bildungsgrade entsprechenden Gottesdienst zu gewähren!, ihren Kindern einen Religionsunterricht zu ertheilen, der dieselben nicht in Zwiespalt mit dem Leben im elterlichen Hause bringt, sie hat, kann man sagen, Hunderte dem Judenthume erhalten, die demselben längst entfremdet waren. Eine Gemeinde, die eine Reform im Judenthume so sicher und vollständig durchgeführt, die seit 23 I. besteht, ein Budget von über 8000 Thlr. jährlich hat, ein eignes Gotteshaus besitzt, jährlich etwa 40 bis 50 Kinder einsegnet, noch immer an Mitgliedern wächst/) dürste wohl eine Erwähnung in der Geschichte der „30 Jahre" verdienen, um so mehr, da es nach den neueren halben Reformbestrebungen kaum zweifelhaft sein kann, daß der Reformgottesdienst die Zukunft des jüdischen Gottesdienstes überhaupt ist/) Dabei ist es gleichgiltig, ob diese oder jene Synagoge den Hut obligatorisch beibehalten, oder, 2) Und wer ist gekommen? Red alt. °) Alle diese Thatsachen werden wir sicherlich weder verkennen, noch leugnen, sie sind aber sämmtlich örtlicher Natur. Redakt. ') Wir wollen dem Herrn Einsender seine Illusionen nicht stören. Mag er dies glauben, wie wir es nicht glauben. Aber das müssen wir bestreiten, wenn er von „halber" und „ganzer" Reform spricht, und die letztere der Berliner Reformgemeinde zuspricht. Der Gottesdienst der Berl. R-G. ist keine Reform des jüdischen Gottesdienstes — keine halbe und keine ganze — er ist ein ganz neuer Gottesdienst, in allen seinen Formen, in der Fassung seiner Gebete, im Charakter, in Vortragsweise u. dgl., so daß er nur äußerst schwache Fäden mit d.e m bewahrt hat, was jüdischer Gottesdienst war und ist. Das ist keine Reform, so wenig vom lutherischen Gottesdienste gesagt werden kann, daß er eine Reform des katholischen Gottesdienstes ist. Von dem, was in anderen Synagogen geschehen und geschieht, kann man daher auch nicht sagen, daß es hll oder ' : oder chr Reform sei, sondern es ist der allmählige Fortgang der Entwickelung des historisch Gegebenen, wie er hier schwächer, dort stärker hervorgetreten ist, immer aber mit Erhaltung des wesentlichen historisch Gegebenen. Das ist der Unterschied zwischen den Synagogen und dem Gottesdienste der Berliner R-G.! Red«kt.