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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-09 · Heft 15 (9.4.1867) · p. Seite 293

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 15 (9.4.1867)
Date
1867-04-09
Page
Seite 293 (sequence 5)
Language
German
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293 innen einen erheblich geringeren Procentsatz ein, als der in den Hauptsummen angeführte Durchschnitt nachweiset. Bei den Gymnasien ganz besonders, sodann auch bei den Realschulen und höheren Töchterschulen zeigt sich eine erheblich größere Betheiligung der jüdischen Schulkinder, als in der Hauptsumme. Diese Erscheinung in Verbindung mit der verhältnißmäßig bedeutenden Vermehrung derselben in den Gymnasien dürfte diesem Theile der Bevölkerung ein um so günstigeres Zeugniß sprechen, als das Verhältniß der jüdischen Schulkinder überhaupt zu der Gesammtzahl sich viel bedeutender herausstellt, als das Verhältniß der jüdischen Bevölkerung zu der gesummten Bevölkerung Berlins. Die Katholiken, welche überhaupt numerisch stärker sind als die Juden, stellen nichts destoweniger einen geringeren Beitrag zu den Schulen. Die außerordentlich geringe Betheiligung der Katholiken an der Frequenz der öffentlichen und privaten höheren Lehranstalten, namentlich auch der Gymnasien, steht in Verbindung mit der sehr hohen Procentzahl bei den Kirchenrc. Schulen. Im Gegensätze zu dieser Erscheinung ist die viel gleichmäßigere Verbreitung der jüdischen Schulkinder, für die es gleichfalls specifische Religions-Gemeindeschulen in völlig ausreichender Anzahl giebt, sehr bemerkenswerth. Namentlich aber scheinen die Zahlen in Beziehung auf die außerordentlich verschiedene Betheiligung beider, bei den Gymnasien und Realschulen, mit der für Berlin unzweifelhaft verschiedenen socialen Rangstufe des der einen und anderen Religions-Gesellschaft angehörigen Theils der Bevölkerung zusammenzuhängen." Berlin, 15. März. Das ministerielle „Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen" bringt im Märzheft folgenden Erlaß: 41) Religions-Unterricht für die jüdischen Schüler höherer Unterrichts-Anstalten. »Centrbl. pro 1859 Seite 334; pro 1860 Seite 284.) Dem Magistrat erwiedere ich auf die Eingabe vom 22. November v. I., daß der jüdische Religionsunterricht in den Lehrplan der dortigen höheren Schulen nicht ausgenommen werden kann. Daß derselbe den jüdischen Gymnasial- und Realschülern außerhalb der gewöhnlichen Schulzeit im Local beider Anstalten ertheilt werde, ist zulässig und bedarf meinerseits keiner besonderen Genehmigung. Die beiden Direktoren und die Elassenordinarien werden ohne Zweifel, wie es auch bei anderen Anstalten geschieht, bereitwillig die Hand dazu bieten, die betreffenden Schüler, soweit es erforderlich ist, zu Ordnung und Regelmäßigkeit im Besuch des Religions-Unterrichts anzuhalten. Alle weitere Sorge für die Betheiligung der Schüler muß dem jüdischen Religionslehrer selbst überlassen bleiben. Berlin, den 23. Januar 1867. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten, von Mühler. An den Magistrat zu N. 25228. II. Bonn, 29. März. Wir erhalten aus bewährter Hand folgenden Artikel, den wir in der Unparteilichkeit, die wir anstreben, und in der wir innerhalb des Judenthums Jedem das Wort gönnen, sobald es ernst und würdig vorgetragen wird, vollständig wiedergeben, jedoch mit einigen Bemerkungen begleiten müssen. Berlin, 22. März. (Eingesandt.) Es macht auf Jeden, der die Verhältnisse kennt, einen eigenthümlichen Eindruck, wie der Verfasser des Artikels „dreißig Jahre," dessen Schluß in Nr. 11 d. I. erschienen, fast bemüht scheint, die jüdische Reformgemeinde zu Berlin als kaum beachtenswerth erscheinen zu lassen. Unter den Kämpfen für Reform im Judenthum kein Wort über Stern, keine Silbe über Holdheim und dessen Schriften. — Sie selbst, Herr Redakteur, sind vor fast einem Vierteljahrhundert Zeuge des regen Eifers, des heiligen Enthusiasmus gewesen, mit denen das allerdings kühne, aber dafür auch ganze Werk unternommen wurde, Sie selbst haben bei dem ersten Gottesdienste der jungen Gemeinde Ihr begeistertes Wort von der Kanzel ertönen lassen') und Jeder weiß, daß ein solcher heiliger Eifer für eine gute heilige Sache, für ein nach klaren Prinzipien unternommenes Werk nicht so leicht erlischt. Nicht also um durch eine Besprechung oder anerkennende Beurtheilung die Sache selbst zu heben, sondern um der historischen Wahrheit willen wäre ja zu wünschen gewesen, daß der Artikel die Existenz der Reformgemeinde und deren Wirksamkeit in ') Der Herr Einsender weiß wohl selbst, daß damals die Berliner Reformgemeinde sich noch im ersten Stadium der Entwickelung befand, und daß nach sehr kurzer Zeit wir uns mit den weiteren Schritten der R.G. nicht mehr im Einverständniß befanden. Red »kt,

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