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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-02 · Heft 14 (2.4.1867) · p. Seite 278

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 14 (2.4.1867)
Date
1867-04-02
Page
Seite 278 (sequence 10)
Language
German
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278 nur noch zwei Bemerkungen, obgleich auch diese den Reiz der Neuheit nicht besitzen. Die „Kr." spricht vom „christlichen Staate mit allen seinen aus dem Christenthum hervorgegangenen und auf ihm ruhenden Ordnungen." Wir sind weit entfernt davon, zu leugnen, daß das Christenthum „gewisse Ordnungen" unter den Völkern verbreitet hat. Wir müssen aber entschieden verneinen, daß diese Ordnungen christlichen Ursprungs sind, da sie vielmehr dem Judenthum entnommen sind. Erinnern wir nur an die zehn Gebote, welche die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung sind; von wem stammen diese her? erinnern wir an den Sabbath; woher stammt dieser? Das echte innige Familienleben mit dem Kenschheits- und Ehegesetze, wo ist die Quelle zu suchen? Die Barmherzigkeit und Wohlthätigkeit, welches Gesetz hat dieselben in die Welt eingeführt, und zu einer „Ordnung" in der staatlichen Gesellschaft erhoben? Allerdings giebt es einige „Ordnungen", mit welchen das Judenthum nicht übereinstimmt, und die eine lange Zeit — wir wollen nicht untersuchen ob mit oder ohne Recht — für „christlich" galten, z. B. die Ausschließung in bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten, während das Gesetz Moses gebietet: „Ein Gesetz und ein Recht solle dem Fremdlinge wie dem Einheimischen sein." Hiermit fällt abbr auch das Anmuthen der „Kr." hinweg, daß der echte Jude die Gleichstellung als eine Gabe der Christen zurückweisen müsse. Im Gegentheil, der echte Jude sieht darin nur eine Erfüllung des Gesetzes Moses', ja er muß sie fordern und mit allen gesetzlichen Mitteln zu erlangen streben, wenn er ein wahrer Bekenner der Lehre Moses' sein will. — Die zweite Bemerkung beträfe das zweite Argument der Kreuzzeitung: die Juden seien eine fremde Nation und hätten daher mit den deutschen Angelegenheiten nichts zu schaffen. Es ist dies die alte Lüge. Die „Kr." ist aber diesmal ganz besonders unglücklich in ihrer Beweisführung. Sie sagt: der Jude sei ebenso wenig ein Deutscher, wie ein Ungar, der zufällig in einer deutschen Stadt geboren wäre, dadurch ein Deutscher würde. Wenn dieser Ungar die deutsche Stadt verläßt, nach Ungarn zurückkehrt, dort die ungarische Sprache, Erziehung, Sitte, ungarischen Patriotismus annimmt, unter dem ungarischen Gesetze lebt, und seine Pflichten gegen den ungarischen Staat mit Gut und Blut leistet, dann wäre es ein Unsinn ihn für einen Deutschen zu halten. Wenn aber dieser Ungar nicht blos in7einer deutschen Stadt geboren ist, sondern bereits im ungefähr sechszigsten Geschlechte von Ureltern abstammt, die aus Ungarn in Deutschland eingewandert waren, so etwa wie die germanischen und slavischen Stämme in Deutschland eingewandert sind und sich daselbst seßhaft machten, wenn dieser Ungar die deutsche Sprache als seine alleinige Muttersprache spricht, deutsche Erziehung gehabt, deutsche Bildung sich erworben, Deutschland als sein Vaterland mit ganzem Herzen umfaßt und liebt, unter deutschen Gesetzen lebt, dem deutschen Staate die ihm gebührenden Pflichten gleich allen anderen Angehörigen desselben leistet, mit allen seinen Vorfahren die Geschicke Deutschlands durch alle Jahrhunderte hindurch gecheilt hat; wer könnte dann sagen, daß dies kein Deutscher, daß er ein Fremder sei, der von den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten auszuschließen wäre? In der That würde es selbst den ahnenreichsten Geschlechtern in Deutschland schwer werden, das Recht ihres Bürgerthums nachzuweisen, wenn hierzu die sichere Abstammung von einem Germanen vor zwei Jahrtausenden erfordert würde. Doch nein, darum handelt es sich nicht mehr. Bestimmen doch die Gesetze aller civilisirten Staaten eine Zahl Jahre, nach welchen der selbst im Auslande Geborene, also auch ein Ungar, naturalisirt wird. Das preuß. Gesetz hat schon 1812 die preuß. Juden für Preußen erklärt. Die Kreuzzeitung empört sich also mit ihrer Frage nicht blos gegen die preuß. Verfassung, das würde von ihr nicht auffällig sein, sondern auch gegen das von dem absoluten Könige erlassene Gesetz. Solche Aufwiegler überlassen wir sich selbst, auch wenn sie den religiösen Fanatismus heraufbeschwören, denn es ist in unserer Zeit längst klar geworden, daß religiöser Fanatismus — keine Religion, sondern gegen die Religion ist. Oesterreichischer Kaiserstaat. Przemysl, 6. März. (Privatmitth.) Im vorigen Jahre wurde durch die Stiftung des kinderlos verstorbenen Przemhsler Gemeindevorstehers Herrn A. M. Sarter hierorts eine min -n?obn (Armenschule) errichtet, in welcher eine Anzahl von 170 armen mittellosen Kindern von 4 Lehrern den Unterricht in hebräischer, deutscher und polnischer Sprache und Schrift, sowie in Religion, genießt.

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