Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1867)
- Date
- 1867-04-02
- Page
- Seite 277 (sequence 9)
- Language
- German
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277 der Verhältnisse der Juden in den verschiedenen Staaten, welche mich zu meinem Amendement veranlaßt hat. Meine Herren! Ich glaube, daß Mißstände dieser Art nur im Wege der künftigen Bundesgesetzgebung angemessen zu beseitigen sein werden. Der Herr Bundes- Eommissar v. Savigny hat auf den Grundsatz der Toleranz hingewiesen, welche seit langer Zeit von der preußischen Regierung ihr selbst zur großen Ehre geübt worden ist; allein, m. H., wenn ich auch darauf einen großen Werth lege und mit Vertrauen daraus blicke, so scheint mir doch daraus noch nicht hervorzugehen, daß diese Toleranz im Stande wäre, die Hindernisse zu brechen, die sich einer zeitgemäßen Gesetzgebung in Mecklenburg entgegenstellen; denn diese Hindernisse, meine Herren, beruhen zum großen Theile in verfassungsmäßigen Zuständen. Es fehlte der Regierung nie an gutem Willen zu einer solchen Reform; aber auch der beste Wille mußte scheitern an dem ständischen Widerstande. Ich habe die Ehre gehabt, dem hohen Reichstage eine Petition sämmtlicher jüdischen Gemeinden des Großherzogthums zu überreichen, woraus erhellt, daß die Regierung schon im Jahre 1813 die Juden in Mecklenburg vollständig emancipirt hatte; die Stände wußten die Sache rückgängig zu machen, indem sie die Inden mit Hinblick auf die Verheißungen der alten Bundesakte trösten zu können glaubten. Hiernach glaube ich, Ihnen mein Amendement zur Annahme empfehlen zu können. Sie genehmigen dadurch eine Maßregel, die nur dahin zielt, daß die Verhältnisse der Juden im gesetzlichen Wege in der Weise im norddeutschen Bunde ihre Erledigung finden, wie es dem praktischen Bedürfnisse, dem nationalen Interesse und dem Geiste der Zeit entspricht. Genehmigen Sie eine Maßregel, die der künftigen Bundesgewalt die Facultät gibt, in Norddeutschland solchen traditionellen Zuständen ein Ziel zu setzen, welche einer roheren Zeit angehören und die Deutschland lange genug zur Unehre gereicht haben. (Beifall.) Abg. Laster: Meine Herren! Ich glaube, gerade in der besonderen Stellung, die ich vermöge meiner Religion zu diesem Anträge einnehme, das Recht zu Haben, vorauszuschicken, daß ich dem Herrn Antragsteller, wie ich glaube, ganz gewiß in Uebereinstimmung mit meinen Glaubensgenossen, für die humane Absicht, welche in diesem Anträge liegt, zu danken habe. Ich bin aber in Uebereinstimmung mit mehreren meiner Herren College», wenn ich erkläre: ich meine, die Stimmung der Juden richtig zu beurtheilen, daß sie keine Specialgesetzgebung wünschen. Der hohe Reichstag hat vorhin abgelehnt, allgemeine Grundsätze und Gesetze dieser Art unter die Competenz des Bundes zu stellen, und es entspricht nicht unserer Stellung und unserem Bestreben — wenigstens spreche ich nach meiner Ueberzeugung, — daß für die Juden ein besonderes Recht in Anspruch genommen werde. Ich werde deßhalb gegen diesen Antrag stimmen. Abg. vr. Ree verzichtet auf das Wort. Die Discussion ist geschlossen, der Antrag des Abg. vr. Prosch wird abgelehnt. Wir können dem Abg. Laster nur beistimmen. Wir wollen keine besonderen Gesetze über die Juden, sondern nur keine gegen sie. Fraglich ist es nur, ob die Abgeordneten jüdischen Glaubens nicht bei Gelegenheit des Art. 3, wie sie hier negativ thaten, so dort positiv ihre Lanze hätten einlcgcn sollen — so wie es der Abg. Kosch in der preuß. Kammer gethan hat. Bonn, 24. März. (Privatmitth.) Die „Kreuzzeitung" hat in der Nummer ihres Blattes, welche am Geburtstage Sr. Majestät des Königs erschien, nichts Wichtigeres zu thun gehabt, als der Petition der 412 norddeutschen Shnagogengemeinden einen Leitartikel zu widmen. Derselbe ist einerseits so überaus schwach in seiner Argumentation, und andererseits mit so stark und plump aufgetragenen Farben versehen, daß, wenn man den Titel des Blattes nicht sähe, man diesen Artikel leicht für eine Ironie auf die Gegner der Gleichstellung, für eine wahre Persiflage der von ihnen vorgebrachten Gründe halten könnte; bemerkt man aber, daß der Artikel der Kreuzzeitung angehört, so überzeugt man sich aus ihm, daß selbst der Judenhaß der Kreuzzeitung aus dem letzten Loche pfeift. Sie vergißt eigentlich darin ganz und gar auf die Juden loszuschlagen, sie zu beschimpfen und zu verdächtigen, sondern richtet sich vielmehr gegen die Christen, welche der Gleichstellung der Juden das Wort reden; sie findet es sehr gerechtfertigt, daß die Juden annehmen, was die Christen wegwerfen, den christlichen Staat, die christlichen Ordnungen, auf denen dieser beruhe. Doch nein, sie verdenkt es wieder den Juden, daß sie von den Christen irgend ein Geschenk annehmen. An dieser Probe des Raisonnements dieses Artikels haben unsre Leser gewiß genug, um nicht weiter mit demselben behelligt werden zu wollen. Doch machen wir 14