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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-02 · Heft 14 (2.4.1867) · p. Seite 276

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 14 (2.4.1867)
Date
1867-04-02
Page
Seite 276 (sequence 8)
Language
German
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diese Frage ersucht. Derselbe gab dasselbe unter dem 12. d. M. ab und hatte die Freundlichkeit es wir heute „zur beliebigen Benutzung" zuzuschicken. Da dieses Gutachten nicht mehr enthält als das mir unter dem 5. Januar ertheilte, so werde ich in meiner im Druck bald beendigten Schrift*) nur einzelne Stellen aus demselben noch nachtragen. „Um dem für unsere Existenz zu unserem Genuß .'verwendeten'Schlachtvreh unnütze Qualen zu ersparen," schließt Zangger, „haben wir uns also nicht zu streiten über die bei uns allgemein übliche und die israelitische Schlächtermethode, sondern darüber zu wachen, daß die eine oder andere dieser Methoden mit Sachkenntniß, Geschick und würdigem Ernst ausgeführt werde." Hoffentlich wird die h. Regierung in St. Gallen auf das Gutachten einer Autorität wie Zangger das Schächten nunmehr gestatten;**) ob die dort niedergelassenen Israeliten trotz der Schächterei, wie es in einem Artikel des St. Galler Tageblattes hieß, das Fleisch bei dem betreffenden Metzger holen oder nicht, darauf hat die Behörde keine Rücksicht zu nehmen. Nachschrift. Am 14. d. M. hielt der Züricher Thierschutzverein seine Generalversammlung. Als Hauptgegenstand lag die Frage vor: Ob das Schächten der Israeliten als Thierquälerei zu betrachten sei? Das Referat hierüber hat Herr Polizeipräsident Di-. Römer übernommen und sich seiner Aufgabe in ebenso anziehender als unparteiischer Weise entledigt. Bei einem heiteren Mahle, welches die Mitglieder des Vereins zum Schluffe versammelte, brachte Herr Dr. Römer einen mit vielem Beifall aufgenommenen Toast aus: „Jedem sein Recht, zuerst dem Menschen, dann aber auch dem Thiere; wer human gegen die Thiere ist, der kann nicht grausam gegen die Menschen sein." Kayserling. *) Dieselbe erscheint unter dem Titel: „Die rituale Schlachtfrage oder Ist Schächten Thierquälerei?" auf Grund der eingeholten und mitabgedruckten Gutachten von Adam, Bagge, Bouley, Ercolani, Fuchs u. v. a. m. beantwortet und beleuchtet < 7 Bogen). Im Verlage von H. R. Sauerl and er in Aarau und ist durch alle Buchhandlungen zu beziehen. **) Ist, wie wir in vor. Nr. mittheilten, geschehen. Redakt. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 21. März. In der heutigen Sitzung des Reichstages kam unsre Angelegenheit abermals zur Sprache. Abg. Braun (Wiesbaden) hatte beantragt, zu Art. 4 als Nr. 14 hinzuzufügen: „Die Feststellung der Befugnisse, welche kein Bundesstaat in Bezug auf Preß-, Vereins- und Bersammlungsrecht, sowie in Bezug auf die sonstigen persönlichen und staatsbürgerlichen Rechte seinen Angehörigen vorenthalten darf." Hierzu hatte der Abg. Kratz das Unteramendement gestellt: „und in Bezug aus die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Religionsübung." Bei der Abstimmung wird zuerst dieses Unteramendcment angenommen, dann aber das ganze Amendement Braun mir dem Zusatze von Kratz mit 130 gegen 128 Stimmen abgelehnt. Man ersieht hieraus, daß die Mehrheit nicht gegen die Religionsfreiheit, sondern gegen das ganze Amendement stimmt, wie dies auch dadurch hcrvorgeht, daß z. B. Waldeck und v. Bockum-Dolffs dagegen stimmten, weil sie die für den Reichstag dadurch beanspruchte Kompetenz über die Grundrechte, gegenüber den Verfassungen, in welchen sie schon garantirt sind, nicht anerkennen. Später kam in derselben Sitzung das Amendement?es Di-. Prosch (Schwerin» zur Verhandlung. Derselbe will dem Art. 4 unter einer besonderen Nummer hin- »ufügen: „Die Bestimmungen über die staatsbürgerlichen und bürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubensgenossen." Abg. Dl-, Prosch: Mein Amendement unterscheidet sich von früheren, die Sie bereits abgelehnt haben, dadurch, daß es sich darauf beschränkt, die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen in Betracht zu ziehen und nur dahin zielt, den Weg offen zu lassen, wie Es künftig im bundesgesetzlichen Wege geschehen möge. Jh hebe ferner hervor, daß es sich nicht um jura in sara, nicht UM jura circa sacra, sondern lediglich um pütische Dinge, um ein Humanitäts-Princip, welchem wr Anerkennung und Geltung verschaffen müssen, havelt. Das ist es nicht allein, daß die Juden in vieln deutschen Staaten noch unter großem Drucke lebei sondern es ist vor Allem die große Ungleichheit

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