Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1867)
- Date
- 1867-04-02
- Page
- Seite 273 (sequence 5)
- Language
- German
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273 wahre Pariakaste. Bis zum Jahre 1813 hatten die Juden gar kein Recht dort. Es war damals ein Recht des Landesherrn, sie aufzunehmen. Im sogenannten landesgrundgesetzlichen Erbvergleiche heißt es in dieser Beziehung: In Ansehung der Aufnahme der Juden versprechen wir unseren Städten, dergestalt Maß zu halten, daß sie keine Ursache, sich über ihre zu große Zahl zu beklagen, haben werden. Im Jahre 1813 gewährte der Großherzog den Juden fast völlige bürgerliche und politische Freiheit; allein die Stände arbeiteten so wirksam dagegen, daß bereits im Jahre 1817 alle diese Concessionen wieder zurückgezogen wurden. Gegenwärtig ist ihre Lage so: Es ist den Juden zuuäckst unbedingt verboten, Grundbesitz zu erwerben. Zu Aemtern, meine Herren, werden sie .acht zugelassen mit Ausnahme der ärztlichen Praxis. Kaufleute dürfen erst, wenn sie sich niedergelassen haben, nach erlangter Concession Handel treiben, und diese Concession, meine Herren, wird erst nach langen Verhandlungen und nach Bezahlung schwerer Kosten ertheilt. Das Bürgerrecht, meine Herren, ist überall in den Städten den Juden untersagt, ja, in Rostock und Wismar darf überhaupt kein Jude sich niederlassen. In Rostock darf sogar bis auf den heutigen Tag kein Jude sich länger als 24 Stunden aufhalteu. Meine Herren, das sind doch in der That haarsträubende Verhältnisse, die wahrlich dringend genug zu einer Umgestaltung auffordern. Ich muß Ihnen nun noch kurz meinen zweiten Antrag begründen, und aus diesem wird hervorgehen, wie wir, meine liberalen Freunde und ich, die wir vom Particularismus weit entfernt sind, im Gegensätze zu den Herren von der mecklenburgischen Ritterschaft, die Alles zu conserviren wünschen, alle berechtigten sowohl als unberechtigten Eigentümlichkeiten los werden wollen. Wir haben unseren Wunsch ganz bescheiden gestellt, wir sagen nur einfach: die jetzige Verfassung, wie sie in Mecklenburg ist, ist unvereinbar mit dem ganzen Bundes-Entwurfe. Und das muß ich Ihnen in Kurzer; aus einander setzen. (Große Unruhe. Glocke des Präsidenten.) Meine Herren, es thut mir leid, aber ich muß Ihnen sagen, ich habe 16 Jahre schweigen müssen ü Mecklenburg, gestatten Sie mir nur noch 5 Minutat, um Ihnen diese Sachen aus einander zu setzen. (Griße Heiterkeit.) Ich glaube, daß alle Seiten des Hauses enverstanden sind, daß der neue Entwurf constitutioielle Rechte gewähren soll, und auch der Herr Minister-?räsident Graf Bismarck hat diese Absicht als auch beiden Regierungen vorhanden hingestellt. Meine Herren,man möge mir das nicht übel nehmen, ich habe zwei Regierungen, die der beiden Mecklenburg, in Verdacht, dieser Absicht nicht theilhaftig zu sein, da sie von ihrem Standpunkte aus eine constitutiouelle Entwicklung nicht wünschen können. Das wird dann aber der Grund sein, daß wenigstens die übrigen Regierungen auch dahin wirken, daß wir uns als harmonisches Glied dem ganzen Staatsgebilde, das geschaffen werden soll, einfügen. Wie unvereinbar unsere Verfassung ist, geht schon aus dem Wahlgesetze hervor, das geht schon daraus hervor, daß wir eigentlich nur Vertreter von Gutsbesitzern, Vertreter von Obrigkeits-Gnaden und auf der andern Seite als Vertreter die Bürgermeister der Städte kraft ihres Rechtes haben. Ist nun' mit diesem ständischen Gottesguadenthum das allgemeine Wahlrecht vereinbar? Was mich hauptsächlich bewegt, Mecklenburg Ihrer besonderen Berücksichtigung zu empfehlen, sind wirthschaftliche Gründe. Die durch den Eintritt in den Bund erheblich gesteigerten Lasten erfordern eine baldige freiere wirthschaftliche Bewegung, um so mehr, als es dem Ritterstande durch seine Privilegien möglich ist, die Gesammtheit der Lasten auf den Bürger- und Bauernstand zu wälzen. Gerade die Aeußerungen des Herrn Abgeordneten aus Mecklenburg von jener Seite des Hauses (rechts) sprechen recht beredt für meinen Antrag. Meine Herren! Der Unterschied zwischen den mecklenburgischen und den preußischen Conservativen, mit welchen letzteren die ersteren sich gern identificiren, ist ein ungeheurer. Während diese das Gefühl des Großstaates haben (sehr richtig, rechts), ihre Familien mit der Geschichte Preußens innig verwebt sind, wollen jene kein großes Vaterland, sie wollen, daß Mecklenburg ganz souverain bleibe, damit auch sie ihre Privilegien conserviren. iBewegung. Hört! Hört!) So stehen wir mit einander, meine Herren, und ich rufe Sie an, uns beizustehen, da wir allein nicht stark genug sind. Sie sind uns diese Unterstützung schuldig, denn durch das Manteuffel'sche Regiment in Preußen sind wir in diesen Zustand zurückgeschleudert worden (Beifall links), und damit das mecklenburgische Volk auch mit Vertrauen und fröhlicher Hoffnung der Zukunft entgegen sehen kann. (Lebhafter Beifall links.) Bundes-Commissar (für Mecklenburg) StaatSrath Dr. Wetzell: Meine Herren! Die Darstellung der Rechtsverhältnisse, wie sie der Herr Vorredner gegeben hat, ist im Wesentlichen richtig, und ich bezweifle nicht, daß je nach der verschiedenen politischen Stellung verschiedene Resultate daraus werden gezogen werden können. Was