Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1867)
- Date
- 1867-03-26
- Page
- [Seite] (sequence 19)
- Language
- German
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Beilage zu No. 13 der Mg. Ztg. des Judenthums. Der Korrespondent aus Würtemberg in Nro. 5 und 6 des „Israeliten" von: laufenden Jahrgänge, der sich T72N unterzeichnet, ist von dem güldenen Worte pen Wahrheit, das in seinem erdichteten Namen pranget (er'glaubt ja auf Dichtung sich gut zu verstehen) sicher eben so wenig durchdrungen, als von der Gesetzestreue, die er seit neuerer Zeit zur Schau trägt, um auch eine Zeit lang mit dem „Israeliten" zu liebäugeln. Ein Mann von der Gewandtheit unseres würtembergischen Correspondenten vermag ja gar viel; der-kann in einem Zuge für Licht und Finsterniß, für Fortschritt und Rückschritt die Feder führen. Was er in besagtem Artikel von der Genesis der gottesdienstlichen Reform in der Gemeinde Jebenhausen berichtet, giebt davon Zeugniß, daß ihm absichtliche Entstellung der Thatsachen weit geläufiger ist, als die Wahrheit und daß er es mit der Treue gegen das Gesetz rroN mtb'prnn ->pp, ‘la-ra keineswegs genau nimmt. Er weiß noch recht gut —' denn wir müssen doch ein gutes Gedächtniß bei ihm voraussetzen — daß von den 90 Mitgliedern, welche damals zur Gemeinde Jebenhausen contribuirten, als es sich um die Einführung der neuen Gottesdienstordnung handelte, kein einziger dagegen protestirte, daß der Protest, den 11 einlegten, nur dem pekuniären Aufwande für die Restauration der Synagoge und der Anstellung eines Vorbeters galt. Dennoch macht es ihm keinen Skrupel zu behaupten, „in Jebenhausen wurden die Gesetzestreuen majorisirt und gezwungen, den Reformcultus einzuführen." Wäre es dem Tiratf um rm. zu thun, so könnte er, der die religiöse Richtung der Einzelnen in der Gemeinde kennt, nicht von einem in derselben herschenden Gegensätze zwischen Gesetzestreuen und Reformern reden, nachdem ein solcher gar nie vorhanden war uud noch jetzt nicht ist; er weiß es ja recht gut, daß Viele von denen, welche für die Restauration der Synagoge waren, nicht weniger religiös sind, als die „Elfer", die dagegen protestirten, und diese nicht „gesetzestreuer" als jene; er, der über die derzeitigen Verhältnisse und Zustände der Gemeinde fortwährend unterrichtet zu werden scheint, muß ja auch wissen, daß selbst von den „Elfern" die meisten der neuen Gottesdienstordnung der Art zugethan sind, daß sie zu dem von ihm so genannten Alten, worunter er vielleicht die alten Ständer rc. versteht, nie wieder zurückkehren möchten. Das Majorisiren der Gesetzestreuen, worüber er sich künstlich ereifert, ist daher nichts als eine für gewisse Parteizwecke berechnete Fiction des ti»«. Aus Würtemberg, 8. März 1867. Nicht minder der Wahrheit entgegen ist dessen Darstellung über das Verhältniß der Israeliten in Göppingen zum Gottesdienste in Jebenhausen. Um den Lesern des „Israeliten" ein Gaudium zn bereiten, sagt er ihnen: Sehet, die Sympathie dieser Göppinger für den Reformgottesdienst in Jebenhausen war von kurzer Dauer; sie wünschen jetzt schon nach wenigen Jahren „nach alter Weise int Privatgottesdienste sich» zu erbauen!" F r e u e t e u ch m i t Z i t t e r n, ihr Leser des Jsraeliten! Höret den wahren Sachverhalt! Die Göppinger Israeliten haben heute noch wie bei Einführung der neuen Liturgie in Jebenhausen ihre Freude an derselben und an den Tönen des Harmonium. Sie tnanifestiren sie nicht blos dadurch, daß sie an Festtagen trotz des beschwerlichen Weges, trotz ungünstiger Witterung mit Frauen und Kindern zahlreich sich einfinden, so zahlreich, daß die Synagoge an den Festtagen gedrängt voll ist, sondern auch durch den ausgesprochenen Entschluß, diesen Reformgottesdienst mit Harmonium oder gar Orgel, sobald sie die Erlaubniß zur Bildung einer eigenen Gemeinde erhalten, in ihrer Mitte einzuführen. Nach der alten Weise bei bloßem -p:*:: sich zu erbauen, sind sie nicht lüstern. Nur ein einziges Mal baten Einige derselben im Einverständnisse mit den übrigen dortigen Israeliten um die Erlaubniß zur Abhaltung eines solchen Privatgottesdienstes, als Einige derselben theils aus Schwächlichkeit, theils aus Kränklichkeit den Weg nach Jebenhausen zu machen nicht im Stande waren, was ihnen allerdings von der Oberkirchenbehörde, aber nicht vom Rabbinate untersagt wurde. Dieses hat nicht, wie der abermals der Wahrheit entgegen behauptet, erst jetzt das Bedürfniß eines öffentlichen Gottesdienstes in Göppingen zugestanden, sondern schon seit Jahren, aber freilich die Befriedigung desselben an die Bedingung geknüpft, daß durch die Lostrennung der dortigen Israeliten vom Verbände der Gemeinde Jebenhausen der Bestand der letztern nicht gefährdet würde. Die eonäitio 8in6 qua non aber, welche der dem dortigen Rabbiner unterstellt, „sie müßten dann ihn mit in den Kauf nehmen," ist eine böswillige Erfindung desselben. Der Rabbiner hat nie für seine Person um Verlegung des Rabbinatssitzes nach Göppingen gebeten; im Gegentheil! Als die Göppinger den für den derzeitigen Rabbiner Herz ehrenden Antrag stellten, den Rabbinatssitz von Jebenhausen für die Dauer seiner Amtsführung dorthin zu verlegen, trat der Rabbiner dem entgegen und sprach sich für die definitive Verlegung nach Göp-