Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1867)
- Date
- 1867-03-26
- Page
- Seite 266 (sequence 18)
- Language
- German
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vorher bei dem Bischof gewesen. Als Meschullam dies vernahm, trat er offenmüthig in der Versammlung des Raths auf, legte den Zweck feines Besuches bei dem Bischöfe dar, und zeigte sich bereit, die Wahrheit seiner Aussage zu beschwören. Man konnte ihm nichts erweisen, und schwieg, aber das Verhalten Aller gegen ihn zeigte Meschullam, wie man nur allzugern bereit sei, an seine Schuld zu glauben. 6. Bischof Johansen mußte allerdings voraussetzen, daß Ritter Georg sich hierbei nicht beruhigen, sondern bei dem Kaiser klagbar werden würde. Allein er fürchtete dies keineswegs. Er hatte Heinrich IV. zu große Dienste geleistet und war ihm als Parteiführer zu nothwendig, so daß so kleine Streitigkeiten, die von durchaus unerheblichen Folgen waren, ihm bei dem Kaiser nichts schaden konnten. Hatte er doch vor einigen Monden erst die Erzbischöfe von Köln und Mainz zur Partei des vom Papste so arg mißhandelten Kaisers zurückgeführt und den Frieden zwischen ihnen und Heinrich wieder hergestellt, wodurch die Kaiserlichen im Reiche ihr Haupt von Neuem erheben, und ihren Gegnern, von denen sie fast schon überwältigt waren, kühn entgegentreten konnten. Ehe daher noch Ritter Georg seine Klageschrift abgesendet hatte, langte ein kaiserlicher Bote aus Italien an, der dem Bischof wichtige Botschaften überbrachte. Die meisten dieser waren vom Kanzler des Kaisers ausgefertigt und bezogen sich auf die politischen und kirchlichen Verhältnisse. Ein Schreiben aber war von des Kaisers eigener Hand, worin dieser den Bischof wegen seiner Treue, Gewandtheit und glücklichen Erfolge höchlichst belobte. Er, der Kaiser, sei voll Dankes für den frommen und thatkräftigen Bischof, aber leider sei er durch Krieg und Mißgeschick so arm und entblößt, daß er seinen Dank kaum durch irgend ein angemessenes Geschenk auszudrücken vermöge, so sehr das Bisthurn Speyer der Vergrößerung an geistlichen Gütern auch bedürfe und der Bischof es verdiene. Der letztere möge sich daher mit der kleinen Belohnung begnügen, die in dem beiliegenden Documente niedergelegt werde. Was enthielt nun das Document? Wir werden es alsbald erfahren. Am Nachmittage selbigen Tages sandte der Bischof eine Aufforderung an die Vorsteher der Judengemeinde zu Speyer, des folgenden Tages um zehn Uhr Vormittags in der bischöflichen Residenz zu erscheinen, wo ihnen eine hergelangte kaiserliche Entschließung mitgetheilt werden sollte. Diese Aufforderung erregte großes Aufsehen bei den Aeltesten der Gemeinde. Sie standen bis jetzt als sogenannte Kammerknechte — was bis dahin noch keine irgend schimpfliche Bezeichnung war, da noch mancherlei Stände als unmittelbare servi des Kaisers oder vielmehr des Reiches benannt wurden — weder unter dem Bischof noch unter der Stadt, sondern unter dem kaiserlichen Boigt, der zugleich ihr Schirmherr war. Was hatte ihnen also der Bischof im Namen des Kaisers mitzutheilen? Niemand konnte es wissen, Niemand errathen; man mußte abwarten; man holte die Privilegien, die Heinrich IV. fünf Jahre früher der Gemeinde erneuert hatte, hervor, durchlas die wohlbekannten noch einmal und beschloß, dieselben mitzunehmen, um sie nöthigenfalls vorlegen und sich darauf berufen zu können. Zur bestimmten Stunde zogen sie, Rabbi Anselm und sein Sohn an der Spitze, zum Palaste des Bischofs und wurden in einen Saal geführt, in welchem bald nach ihrer Ankunft auch der Bischof an der Spitze seiner Geistlichkeit im vollen Ornate erschien. Nach einer feierlichen Begrüßung erhob der Bischof seine Stimme und redete die versammelten Aeltesten wohlwollend, aber mit energischem Tone an. Von dem heutigen Tage, das war der Inhalt seiner Rede, werde die Stellung der Juden in Speyer eine völlig veränderte, mit der sie jedoch, wie er glaube, zufrieden sein würden. Der Kaiser habe, um den Bischof für seine treuen Dienste zu belohnen, ihm die gesammte Judenschaft Speyers, soweit sie die Judenstadt allda bewohne — geschenkt — so daß er, der Bischof, allein das Recht habe, sie alldort zu Hallen oder abzuschaffen, ihre Zahl zu bestimmen, zu vergrößern oder zu vermindern, ihnen Privilegien und Vorrechte zu verleihen, oder zurückzunehmen, sowie sie zu schützen und zu vertheidigen, Recht über sie zu sprechen, oder es ihnen zu weigern, den Tribut, den sie bis jetzt der kaiserlichen Kammer gezahlt und der in 3^2 Pfund Goldes jährlich bestand, für sich einzuziehen und zu nutzen, ihnen auch neue Steuern aufzuerlegen, oder zu erlassen. Hierauf ließ der Bischof die kaiserliche Urkunde verlesen, und fügte dann wieder selbst hinzu, daß er das kaiserliche Gnadengeschenk für sich und seine Nachfolger annehme, die Juden verpflichte, ihm treu und gehorsam zu fein, dagegen seinerseits verspreche, sie gerecht und mild zu beherrschen und ihnen ein fester Schirmvoigt zu sein. Die jüdischen Vorsteher waren bei Anhörung dieser Rede und Urkunde wie vom Donner gerührt. Seit mehreren Jahrhunderten in das Verhältniß zu Kaiser und Reich eingewöhnt, das bei aller Unsicherheit und mancherlei Gefahren im Ganzen doch segensreich und nicht schimpflich für sie gewesen, begriffen sie kaum, was dieser Akt zn bedeuten und welche schwere Folgen er für sie haben möge. Alles schwieg. Eine unheimliche Stille herrschte in dem Saale, durch dessen bunte Glasfenster die Strahlen der Sonne in gebrochenen Tönen hereindrangen. Da trat Meschullam vor, und sprach mit tiefbewegter, aber fester Stimme: „Bischöfliche Eminenz, halten zu Gnaden, Niemand ist, der sich nicht gern dem väterlichen Regiment und Schutz Ew. Eminenz anvertrauen und ergeben wollte. Hier aber handelt es sich um ein höheres Recht. Wir, die Insassen der Judenstadt zu Speyer, sollen verschenkt werden mit Leben und Eigenthum, mit unseren Frauen und Kindern, für heute und immerdar verschenkt werden. Wir haben kaiserliche Privilegien, in allen Formen Rechtens bestätigt. Unsere