Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1867)
- Date
- 1867-03-26
- Page
- Seite 258 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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258 manche Beihilfe zur Verbesserung möglich, vielleicht auch sind die Keime zum Besserwerden schon eingesenkt und im Treiben begriffen. Näher informirt, werde ich zur Zeit in diesen Blättern Bericht darüber erstatten. Memel im Febr. Di-. Rülf, Prediger der Synagog-Gem. Schwerin i/Meckl., im März. (Privatmitth.» Ein höchst verdienstvolles, ja ein nicht hoch genug anzuschlagendes Unternehmen ist es von Seiten des würdigen Rabbiners, Herrn Di-. Kayserling, von den bedeutendsten Autoritäten auf dem Felde der Veterinairwissenschaft Gutachten darüber eingeholt zu haben, ob bei der jüdisch-rituellen Schlachtmethode irgend wie an eine Thierquälerei zu denken wäre. Der Triumph ist wahrlich auf unserer Seite. Mit Recht präsumirt Herr Di-. Kayjerling, daß, falls das Verbot des Schächtens im Aargau ausgesprochen würde, dies auch sehr bald in anderen Staaten Nachahmung finden dürfte. Denn welch' eine wirksame Handhabe gäbe dieses Verbot z. B. für einen Staat ab, der in seinem Staatsgrundgesetze den Passus mit ausgenommen hat, unter andern dafür zu sorgen, daß die Zahl der Juden nicht überhand nehme. Daß es auch der Mecklenburgische Thierschutzverein an raffinirten Manipulationen nicht fehlen läßt und mit der Aegide des Liberalismus sich deckend den scharfgewetzten Dolch der Rede in die Herzen und Gewissen der Juden zu bohren bemüht ist, dafür lasse ich hier eine Stelle aus den „Monatsblättern der verbundenen Mecklenburgischen Thierschutzvereine" sprechen, die in der Nr. 6 Seite 83 vom I. 66 zu lesen ist und folgendermaßen lautet: „Und welche Stelle der mosaischen Gesetzgebung verlangt für Euch Israeliten die bei Euch gebräuchliche, nicht minder grausame und vorurtheilsvolle Methode des Schächtens? Nur der alte Schlendrian spricht dafür, kein sonstiger vernünftiger Grund und keine Vorschrift des Propheten. Wie es denn anders gemacht werden soll? Tödtet das Thier mittelst Kugelschusses oder noch besser mittelst Genickfanges oder auf jede leichte andere Weise, nur so, daß der Todeskampf möglichst abgekürzt wird, daß es nicht ganz unnöthiger Weise gequält wird, tödtet es auch immerhin durch Verblutung, nur betäubt es zuvor mittelst eines kräftigen Schlages der Axt vor der Stirn, oder sonst, nur quält es nicht durch ein langsames Absterben ohne Noch und ohne vernünftigen Grund!" Ohne mich auf eine wettere Kritik dieses tendenziösen Raisonnements einzulaffen, frage ich nur das Eine: wie räumt sich dieses mit dem Urtheil des berühmten John Gamper's zusammen, der, wett entfernt davon die jüdische Schächtmethode grausam und vorurcheilsvoll zu nennen, dieselbe vielmehr als eine der humansten hinstellt, welche allgemein eingeführt zu werden verdient? Grenzt es ferner nicht an Blasphemie, den geheiligten Gebrauch einer jahrtausend alten Religionsgenossenschast schlecht weg einen alten Schlendrian zu heißen? Nach meinem Dafürhalten müßten nach solchen Kundgebungen sämmtliche Israeliten, welche dem Mecklenburgischen Thierschutzverein angehören, es als eine heilige Pflicht des Gewissens erachten, ihren sofortigen Austritt aus einem Verbände zu erklären (was auch der Einsender gethan hat), welcher in das wilde und unheimliche Feldgeschrei, das die Feinde jüdischen Lebens erheben, so widerlich miteinstimmt. Herrmann Tietz. Oester reicht scher Kaiserstaat. Pest, 9. März. Die Verfassungsfeier ist an den meisten Orten Ungarns auch von den jüdischen Gemeinden mit mehr oder weniger Pomp begangen worden,;. B. in Stuhlweißenburg. Jndeß scheint es noch lange währen zu sollen, bis die Israeliten Ungarns eine reelle Veranlassung zu solcher Feier haben werden. Vielmehr scheinen die „hochherzigen" Magyaren vorerst noch auf dem Mecklenburgischen Standpunkte bleiben, oder ihren Nachbaren, den Rumänen und Serben, nicht vorangehen zu wollen. In der vorgestrigen Konferenz der DeLk-Partei stellte nemlich, wie „Hirnök" trotz der den Mitgliedern vorgeschriebenen Diskretion in Erfahrung gebracht hat, der Abgeordnete für die Franzstadt in Pest, Herr Karl Horväth, den Antrag: „daß die Juden mit Abänderung des §. 2 vom fünften Gesetzartikel vom Jahre 1848 sofort wahlfähig und auch Mitglieder der Repräsentantenkörper und des Abgeordnetenhauses werden können." Dieser Antrag wurde jedoch nur so weit unterstützt, als das Ministerium ermächtigt wurde, hinsichtlich der Verhältnisse der Juden seinerzeit einen Gesetzentwurf einzubringen. Auch die Antwort, welche der Herr Ministerpräsident Graf Andrässy der ihn beglückwünschenden Deputation der Pester israelitischen Kultusgemeinde ertheilte, hat eine gewisse Mißstimm-