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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-03-26 · Heft 13 (26.3.1867) · p. Seite 256

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 13 (26.3.1867)
Date
1867-03-26
Page
Seite 256 (sequence 8)
Language
German
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256 hat der Redakteur dieser Zeitung ausgearbeitet und mit dem Eurator der hiesigen Universität, Herrn Geheimer-Ober-Regierungsrath Dr. Beseler durchberathen. Der Letztere hat das Statut befürwortend an das Ministerium gesandt, seitens dessen die Bestätigung in kurzer Zeit erwartet wird. Wie man hofft, wird dieser Vorgang Nachahmung finden, und Wohlthäter sich entschließen, den Stiftungsfonds durch größere oder kleinere Gaben zu vermehren, wozu das Statut den Weg offen gelassen hat. — Dieselbe Dame hat auch 2000 Thlr. für das israelitische Waisenhaus zu Paderborn bestimmt, die nach ihrem Tode dieser Anstalt anheimfallen sollen. Bonn, 18. März. tPrivatmitth.) Wie wir in Nr. 11 d. Z. dargelegt haben, war ein wesentliches Motiv zur gegenwärtigen Absendung der Petition an den norddeutschen Reichstag die Befürchtung, daß es späterhin nach dem vorliegenden Verfassungsentwurfe des norddeutschen Bundes gar nicht in der Competenz des Reichstages liegen würde, die Gleichberechtigung in den einzelnen Staaten des Bundes zu beschließen, da Art. 3 eben nur das Jndigenat, >vie es jetzt besteht, befaßt. Wir ersehen jetzt aus den öffentlichen Blättern, daß die national-liberale Fraktion unter anderen Amendements auch ein solches zu Art. 4, welcher die Competenz des Reichstages behandelt, eingebracht hat, dem Art. 4 als Nr. 14 hinzu zu fügen: „14. Die Feststellung der Befugnisse, welche kein Bundesstaat in Bezug auf Preß-, Vereins- und Versammlungsrecht, so wie in Bezug aus die sonstigen persönlichen und staatsbürgerlichen Rechte seinen Angehörigen vorenthalten darf." — Unsre Leser wissen, daß wir in der Petition das Petitum als ein Amendement zu Art. 3 eingerichtet. Wir ersahen bis jetzt nicht, daß irgend wer dieses Amendement zu dem seinigen gemacht, wenn auch in der Generaldebatte mehrere Redner über die ungenügende Fassung des Art. 3 gesprochen haben. Sollte nun unsre Petition keine Folge haben, so würde es uns schon genügen, wenn das obige Amendement zu Art. 4 angenommen würde, weil es dann zur Competenz der späteren Reichstage gehören würde, über die Gleichberechtigung zu beschließen. Bonn, 18. März. (Privatmitth.) Wir haben die Freude, mittheilen zu können, daß das Petitum unsrer Petition von den Abgeordneten, den Herren Moritz und Julius Wiggers und Wachenhusen als Amendement zu Art. 3 des Verfassungsentwurfes eingebracht worden, nemlich einzuschalten: „In keinem Bundesstaate darf der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte durch das religiöse Bekenntniß bedingt oder beschränkt werden." Bonn, 19. März. tPrivatmitth.) So eben sind die beiden ersten Bände der Rießer'schen Werke erschienen. Der erste Band enthält die sehr ausführliche Biographie nebst Briefen und Portrait, der zweite Band die ersten Schriften Rießers. Die Versendung beginnt mit nächstem Monat von Leipzig aus. Näheres in nächster Nummer. Memel, im März. tEingesendet.) In einem Artikel der Nr. 8 dieses geschätzten Blattes, überschrieben „Memel im Febr." wird die von dem Unterzeichneten herausgegebene Broschüre „Jankel Widutzky, der den Händen der Judenbekehrungs-Mission entzogene Knabe" besprochen. Obschon der Verfasser des Referats sich lobend über die Broschüre ergeht, so sagt er doch am Schluffe: „dennoch wollen wir nicht verkennen, daß die Schuld, den öffentlichen Streit begonnen zu haben, auf Seiten des jüdischen Predigers liegt, und daß dieser von seiner Entrüstung sich zu einer Schärfe der Auslassung hat Hinreißen lassen, die um so mehr zu beklagen war, weil das klare Recht auf unserer Seite stand und, mit Ruhe zur Sprache gebracht, einen großen Einfluß erwirkt hätte". Das ist ein Angriff, gegen welchen ich mich Angesichts des sehr geschätzten Herausgebers dieser Zeitung, und durch diese, Angesichts meiner verehrten Glaubensgenossen, vertheidigen muß. Meine Bertheidigung aber liegt in der Darlegung eigenthümlicher Verhältnisse, welche jeden Leser dieser Zeitung lebhaft interessiren werden. Diese Verhältnisse nun sind es, welche der Verf. des genannten Artikels nicht kennt, nicht anerkennt oder nicht kennen will. Zuvor jedoch gestatte man mir die Bemerkung. Schreiber dieses ist nicht der Meinung, und hat Grund genug enzunehmen, daß auch der Herausg. dies. Zeit, darin mit ihm übereinsttmmt, man müsse als Jude, alle der zum Leiden nun einmal verurtheilte Theil, ruhig als directen und indirecten, in Wort und in That gegen das Judenthirm erhobenen Angriffe ruhig Hinnehmen, »der doch in seiner Bertheidigung genau die

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