Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1867)
- Date
- 1867-03-19
- Page
- Seite 246 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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stimmen, beschränken. Sie wollen gute Beute ziehen aus der Vergunst einer That, die nur mein ist, und würden, wenn ich nachgebe, so harte Bedingungen stellen, daß der Graf sie einzugehen nicht vermöchte. Ich werde ihnen daher nimmer nachgeben. Meine Gegner in dieser Sache werden die Hände nicht in den Schooß legen; sie werden feindlich gegen mich auftreten; ich bin gewiß, sie haben bereits ihren Plan gegen mich gefaßt. Könnt Ihr mir hierüber einigen Aufschluß geben?" Meschullam war betroffen und sann eine Zeit lang nach; dann antwortete er: „Haltet zu Gnaden, Herr Bischof, Eminenz hat Recht, daß der kaiserliche Voigt und die Stadt Berathungen gepflogen, daß sie sich über Maßnahmen geeinigt, und daß diese aufs Schnellste ausgeführt werden sollen. Welche diese aber seien, kann ich in der Erinnerung an meine Amtspflicht Euch nicht mittheilen." „Wie, rief der Bischof aus, werden diese Maßregeln gegen mich nicht in wenigen Stunden offenbar werden?" „Sie sind aber in geheimer Sitzung gefaßt und so verbietet es mir das Vertrauen, welches meine Mitbürger in mich gesetzt, sie meinerseits früher bekannt zu geben, als sie dies nach dem Willen des Raths werden sollen. Ach, Eminenz, ich fühle mich sehr unglücklich, Euren Wünschen nicht entsprechen zu können. Ihr habt uns mit so unermeßlichen Wohlthaten überhäuft, und ich würde willig mein Leben dafür geben, Euch ineine Dankbarkeit erweisen zu können!" Der Bischof schien sehr mißmuthig und sagte: „So sprechen alle Menschen, aber sobald der, welcher die Wohlthat geübt, in Gefahr geräth, und ein Opfer verlangt, wird es immer verweigert." „Herr Bischof, in eine unmittelbare Gefahr werdet Ihr durchaus nicht gerathen, dies kann ich Euch fest versichern. Aber mehr zu sagen, erschiene mir als ein Verrath." „Da läßt sich die Sache, erwiederte der Bischof, doch noch von einer ganz anderen Seite ansehen. Unsere Zeit ist eine sehr traurige. Wir leben allesammt im Zustande immerwährenden Krieges Aller gegen Alle. Das Recht wird nicht mehr befragt, weder geschriebenes noch ungeschriebenes. Nur die Macht und Gewalt entscheidet. Da hat denn jeder sich umzusehen, wo er einen Freund findet, an den er sich halte, und durch den er gehalten werde, wenn es gilt. Ihr Juden habet nun weder Recht noch Macht; Ihr seid wie vogelfrei. Was Ihr Euch von der Stadt zu versehen habet, das habt Ihr schon erfahren. Erwäget also wohl, wohin Ihr Euch unbedenklich zu wenden hättet in solcher Zeit des Kampfes und der Vernichtung." Meschullam seufzte tief auf, und erwiederte mit zögerndem Tone: „Es ist wahr, wir sind ohne Macht, und können uns kaum mit bem Saume des Rechtes decken, das man uns gelassen. Aber sollen wir darum unseren Feinden zu ihrer Macht noch das Recht geben, uns anzuklagen und zu verfolgen? O, Eminenz.. ." Der Bischof ließ ihn nicht weiter reden: er fügte mit stolzer Gebärde hinzu: „Nun gut, ich werde mein Versprechen halten." Und machte ein Zeichen der Entlassung. Als der Greis mit seinem Sohne sich entfernt hatte, schritt der Bischof einige Male lebhaft durch sein Gemach, und , schnell entschlossen, seinen Gegnern zuvorzukommen, ließ er den gefangenen Grafen vor sich bringen, i Fortsetzung folgt.) Eine Audienz bei Gelegenheit der Krönung Joseph II. in Frankfurt a. Main. In der letzten Sitzung des „Vereins für Geschichte und Alterthumskunde" in Frankfurt a. Main hielt Herr Ullmann einen Vortrag über die Beschreibung einer Audienz, welche eine Deputation hiesiger israelitischer Gemeinde gelegentlich der Krönung Joseph's II. dahier gehabt und die sich in dem Gemeindebuch dieser Gemeinde verzeichnet findet. Das in hebräischer Sprache geschriebene Buch führt den Titel: Gemeindebuch. Darinnen enthalten sind die Beschlüsse und Berichte der Vorsteher, welche sie gefaßt und ausgesprochen haben zur Leitung und Führung der heiligen Gemeinde Frankfurt a. Main zu deren Heil und Segen und zum Ruhme Gottes, Amen. Begonnen im Jahr nach Erschaffung der Welt, zur kleinen Zahl 306 ----- 1546 und geendigt zur kleinen Zahl 558 ---- 1798. Die Beschreibung der Audienz, wie sie sich in dem Gemeindebuch befindet und die. wir der gütigen Mittheilung des Herrn Ullmann verdanken, lautet vollständig: Zum ewigen Andenken wurde Folgendes in das Gemeindebuch geschrieben: Am 7. Januar 1764 war Kurfürstentag zur römischen Königswahl, uud wurde der Wahltag auf Mittwoch den 27. angesetzt. Am 22. März, auf einen Freitag, kamen Seine kaiserliche Majestät mit ihren beiden Söhnen, Kronprinz Joseph und Erzherzog Leopold in Heusenstamm an. Sonntag den 24. März ging der Gemeindevorsteher, der kaiserliche Hoffaktor Susel Kulp nach Heusenstamm, um im Namen der Judenschaft eine Audienz zu erbitten, und erhielt von dem kaiserlichen Oberstkämmrer Fürst von Kevenhüller die Versicherung, daß man diesem Gesuch willfahren und eine Zeit bestimmen werde. Am 27. März fiel die Wahl auf Joseph und am 28. wurde ein prächtiger Einzug gehalten; der Krönungstag wurde auf den 25. April festgesetzt. — Durch Rathsdekret war verfügt worden, daß kein Jude am Krönungstage sich aus der Gasse entfernen dürfe. Am Samstag den 30. März ging aber Susel Kulp zum Reichskanzler, Fürst von Coloredo, und den übrigen Großen des Hofes, um dieses Dekret rückgängig zu machen. Obgleich er diese Zusage erhielt, wurde Sonntag darauf noch einmal eine Deputation an den Fürsten-