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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-03-19 · Heft 12 (19.3.1867) · p. Seite 245

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 12 (19.3.1867)
Date
1867-03-19
Page
Seite 245 (sequence 17)
Language
German
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Allgemeine Zeitung -es Zudenthums Feinlleton-Leilage tlr. 18. Leipzig, den 19. März 1867. Verschenkt! — Verkauft! Novelle. lF ortsetz ung.) 5. Der kaiserliche Voigt harrte ebenso vergebens wie der Stadtrath von Speyer auf einen Erfolg ihrer Einsprachen bei dem Bischof. Hoch ergrimmt über diese Vereitelung ihrer Wünsche und Pläne, näherten sich beide, um gemeinsam zu berathen, was hier zu thun sei. Da sie begriffen, daß sie den Bischof nicht geradezu angreifen dürften, kamen sie überein, durch ihre Truppen die bischöfliche Residenz zu umringen, abzusperren und Niemanden heraus und hinein zu lassen, um auf diese Weise den Bischof zu zwingen, da er nicht Kräfte genug besaß, mit beiden Gegnern zugleich anzubinden, ihren Forderungen Gehör zu schenken. Sie verabredeten an einem der folgenden Tage diesen Plan auszuführen. Unterdeß hatte Anselm mit seinem Sohne Meschullam eifrig Rath gepflogen, was in der Angelegenheit des gefangenen Menachem und noch mehr des kostbaren Documents, das sich in der Burg des Grafen Geroldstein befand, zu thun sei. Sie waren bald darüber einig, daß man sich sofort an den Bischof wenden müsse, um durch ihn die Rückgabe des Gefangenen wie des geheimnißvollen Documents leichter von dem Grafen zu erlangen. Allein hinsichtlich des Sod von Toledo stiegen mancherlei Bedenken auf. War man überhaupt der Meinung, den Fang von Inden den Machthabern nicht allzu einträglich, und dadurch nur verlockender zu machen, so fürchteten sie, wenn sie jenem Documente allzu große Wichtigkeit beizulegen schienen, nicht blos einen zu hohen Loskaufspreis heraufzubeschwören. Sie kannten die Gesinnung des Bischofs, der bei allem Edelmuth doch ein streng kirchlicher Herr war, und darum dem Judenthume feindlich, wenn er auch gegen die Juden Gerechtigkeit, ja sogar Milde übte. Er unterschied eben zwischen beiden, was in jener Zeit schon eine große Einsicht verrieth, und meinte, daß man jenes mit aller Macht bekämpfen müsse, diese aber nicht verfolgen dürfe, da die Vorsehung selbst sie in ihrem Glauben habe geboren werden lassen, und ihnen die Einsicht versage in das, was er für die alleinige Wahrheit hielt. Es war daher zu befürchten, daß, sobald er in jener geheiligten Urkunde ein wichtiges Zeugniß des Judenthums, eine Quelle vermuthete, aus welcher neuer Eifer, neuer Muth, neue Ueberzeugungstreue von den Juden geschöpft werden könnte, er es gar nicht herausgeben, er es vielleicht vernichten würde. In dieser Verlegenheit glaubten Vater und Sohn am besten zu verfahren, wenn sie auf die Urkunde keinen allzu großen Werth zu legen schienen, und beschlossen, ihren bischöflichen Gönner nur um die Befreiung des Gefangenen und seines Eigenthums anzugehen. Erst im Fortgange der Sache, wenn auf diese Weise die Wiedererlangung des Documents sich nicht von selbst machen würde, wollten sie wieder dafür eintreten. In diesem Sinne begaben sie sich in einer Frühstunde des folgenden Tages nach dem bischöflichen Palaste, und erbaten sich eine Audienz. Bischof Johansen empfing sie freundlich. Er befragte seinen alten Freund, ob ihn der Angriff der Wallbrüder nicht allzusehr beunruhigt, ihm an seiner Gesundheit nicht geschadet habe, und wies ihm alsbald, wie auch dem Kämmerer einen Sitz an. Rabbi Anselm stand denn auch nicht an, dem Bischöfe den Zweck ihrer Anwesenheit vorzutragen. Er machte ihn mit dem ganzen Vorgänge bekannt, legte ein besonderes Gewicht auf den Jammer der verlassenen Frau und Kinder, und erflehete die Dazwischenkunft des Bischofs, um Menachem und sein Eigenthum wieder frei zu bekommen. Der Kirchenfürst hörte ihn aufmerksam an, und als der Greis geendet, versprach er mit wohlwollendem Lächeln, diesen Preis von dem gefangenen Grafen zu fordern, der ihn ihm schwerlich versagen werde. Hocherfreut sprach Anselm seine Dankbarkeit mit beredten Worten aus und ersuchte den Bischof, im glücklichen Falle eine Summe für die Armen seines Sprengels auzunehmen. Der Bischof weigerte sich dessen nicht, wandte sich aber nun mit ernsterer Miene zu Meschullam. „Herr Kämmerer, sagte er, ich brauche Euch nicht mit den schwierigen Verhältnissen bekannt zu machen, in die wir durch die Gefangenschaft des Grafen gerathen sind. Ritter Georg und der Stadtrath glauben Ansprüche an den Grafen erheben zu können, und wollen mich in meinem Rechte, über das Loos desselben zu be-

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