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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-03-12 · Heft 11 (12.3.1867) · p. Seite 219

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 11 (12.3.1867)
Date
1867-03-12
Page
Seite 219 (sequence 11)
Language
German
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219 ihrem Talente und Patriotismus, nicht die' geringste Aussicht hat zu dem von dem Herrn Bischöfe beabsichtigten Zwecke zu führen. Verfolgungen, mehr oder minder grausamer Art, Bedrückungen von leichterer oder schwererer Beschaffenheit, werden niemals gewissenhafte, ehrenwerthe und standhafte Menschen vermögen, zu der Lehre überzugehen, deren Bekenner es übereinstimmend mit den Grundsätzen ihrer Religion halten, einen solchen „Druck" zu üben. Sie demoralisiren nur die Unterdrücker selbst, während die Unterdrückten ihre Lage nicht als Strafe, sondern als Glaubensprüfung anzusehen pflegen. Wenn in Spanien die Protestanten gequält', in's Gefängniß geworfen und Landes verwiesen werden, so hört man von Seiten der katholischen Geistlichkeit genau dasselbe Argument von einem göttlichen Strafgericht, welches an den Ketzern zu vollstrecken die allein seligmachende Kirche die Macht hat, ebenso wie zur Anwendung äußeren „Druckes" zur Bekehrung und Erlösung der Ketzer. Wir vermuthen, daß Herr Bischof Björck diese seine Argumente nicht billigt, wenn er sie von dieser Seite hört, gerichtet gegen seine Glaubensbrüder. Aber sollte denn die lutherische Kirche allein das Privilegium haben, solche Strafurtheile zu vollziehen und einen solchen Druck zu üben? Das wäre in Wahrheit ein unglückseliges Privilegium, welches ihr selbst nur zur Schande gereichen und ihren Untergang herbeiführen würde. Wie schon gesagt: wir halten es für unmöglich, daß die erste Kammer sich von solchen Argumenten, wie die des Herrn Bischof Björck, bestimmen ließ zu ihrem am Sonnabend gefaßten Beschluß, welcher so große und schmerzliche Sensation im ganzen Lande erregt. Weit wahrscheinlicher ist, daß sich dem Anträge formelle Bedenkeu entgegengestellt haben, obgleich sich diese leicht hätten überwinden lassen können. Jedenfalls ist zu erwarten, daß ein neuer, besser und konsequenter formulirter Antrag, während der nächstjährigen Session dasselbe Resultat in der ersten Kammer haben wird, wie der jetzige Antrag in der zweiten Kammer, welche den Ansichten und Wünschen des Volkes besseren Ausdruck verleiht. —. 25 Mitglieder der ersten Kammer haben gegen die, die Zulassung nichtlutherischer Glaubensgenossen zu gewissen Aemtern verwerfende Abstimmung der ersten Kammer protesürt. Rußland. Czenstochau, im Februar. Von hier wird in den öffeMl. Blättern folgender Vorfall erzählt: Vor längerer Zeit kam nach Czenstochau aus Riga ein wandernder Jude, der sich durch Frömmigkeit so auszeichnete, daß er bei mehreren Familien, selbst beim Rabbi, Zutritt im Hause hatte. Eines Tages eröffnete er dem Letzteren, er sei Denunciant von Profession; wenn ihm die Gemeinde nicht 1000 Rubel gebe, werde er sämmtliche Kaufleute wegen Defraudation denunciren; er sei lange genug in Czenstochau, uni zu wissen, wer und wie viel unversteuerte Waare jeder derselben im Hause habe. Der Rabbi setzte ihm auseinander, wie arm die Gemeinde sei, welche unerschwingliche Lasten diese aufzubringen habe, kurz brachte den Denuncianten so weit, daß er sich mit fünfhundert Rubeln begnügte. Damit schläferte letzterer die der Gefahr Aus^ gesetzten jedoch nur ein; denn kaum hatte er das Geld, so denuncirte er die Kaufleute. Die Waaren und Läden wurden plötzlich mit Hilfe von Militär, welches die Häuser umstellte, versiegelt, nachher die Waaren besichtigt, jedes Stück, welches keine Plombe, hatte, gleichviel, ob es früher versteuert und durch Zufall oder Absicht entplombirt war, da man sich dessen doch nicht versehen konnte, wurde confiscirt, kurz, die Kaufleute ruinirt, da jetzt die enormen Geldstrafen Nachkommen. Alan wird fragen was hat der Mann davon, da er meistens seine eigenen Glaubensgenossen ruinirt? Nach russischem Gesetze erhält der Denunciant die Hälfte dev Strafgelder, und zwar ehe solche oder überhaupt einziehbar, im Voraus. Dieser Mann treibt das Geschäft mit zwei Söhnen (von letzteren ist einer zum Christenthum übergetreten) gewerbsmäßig. Notizen. Mannheim, 28. Februar. (Privatmitth.) In diesen Tagen ist wiederum ein Israelit, Herr Traub von hier, bisher Sekretär beim gr. Kreisgerichte als stellvertretender Staatsanwalt beim gr. Kreisgerichte in Offenburg bestellt worden; wir haben also in Baden zwei Staatsanwälte jüdischer Religion. Kopenhagen, 28. Febr. (Privatmith.) Herr M. G. Melchior, mehrere Jahre Bürgerpräsentant, ist diesmal als Deputirter in den Landesthing (Herrenhaus) gewählt worden. Lemberg, 26. Febr. Galiz. Landtag. Grocholski referirt im Namen des Landesausschusfes über die Anträge Hönigsmann und Russocki wegen Constituirung der Stadtgemeinde Brody, und proponirt ein Landesgesetz, wonach die dortige Zahl der christlichen Gemeinde- Vertreter die Hälfte statt zwei Drittel des gesummten Gemeinderathes betragen müsse. Das Gesetz wird in zweiter und dritter Lesung genehmigt. Morgen ist Sitzung. Der galiz. Landtag hat zu Deputaten in den Reichsrath auch vr. Landsberger, einen Israeliten, gewählt. 11*

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