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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-03-12 · Heft 11 (12.3.1867) · p. Seite 218

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 11 (12.3.1867)
Date
1867-03-12
Page
Seite 218 (sequence 10)
Language
German
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218 aus der Feder unseres, als Schriftsteller rühmlichft bekannten, allgemein geachteten Mitbürgers, des Magisters Rhberg. Ich glaube, daß diese Artikel für die Leser Ihres geschätzten Blattes von um so größerem Interesse sein werden, als sie völlig das aussprechen, was das schwedische Volk denkt. Der erste Art. lautet: Unser Berichterstatter vom Reichstage hat die unerfreuliche Ueberraschung geschildert, welche der Beschluß der ersten Kammer über Abänderung des § 28 in der zweiten Abtheilung unseres gesetzgebenden Körpers hervorgerusen. Der Antrag war von einem, durchaus nicht als Gegner der Staatskirche und ihrer Geistlichkeit bekannten Professor in Upsala eingebracht worden und machte den Forderungen der Gerechtigkeit, Billigkeit und Humanität so bescheidene Zugeständnisse, daß man in der 2.Kammer, welche den Vorschlag fast einstimmig angenommen, nicht den leisesten Zweifel hegte, daß auch die erste Kammer ihm mit großer Stimmenmehrheit zustimmen werde. Dieselben Hoffnungen wurden in dem ganzen Lande gehegt, welches in der ersten Kammer die Elite dessen zu besitzen glaubte, was in unserem Vaterlande an freisinnigen, aufgeklärten Elementen zu finden ist. Desto schmerzlicher mußte die Nation empfinden, daß sie durch den in Frage stehenden Beschluß in ihren Hoffnungen getäuscht worden. Nach den Mittheilungcn unseres Referenten sollten es hauptsächlich 3 geistliche Kammermitglieder gewesen sein, welche durch ihre Betheiligung an der Diskussion die Verwerfung des Antrages veranlaßt. >Die Bischöfe Björck und Beckmann und Di-. Landgren.) Wir sahen deshalb mit einer gewissen Spannung dem detaillirten Berichte der Stockholmer Zeitungen entgegen, dem Berichte über die Debatten in der ersten Kammer, besonders neugierig auf die Argumente, welche einen so gewaltig überzeugenden Einfluß auf eine solche Versammlung geübt. Nun, da der Bericht unseren Lesern vorliegt, können wir sicher annehmen, daß sie unsere Verwunderung darüber theilen, daß Gründe solcher Art, wie die, beispielsweise, von Herrn Bischof Björck angeführten, eine andere, als eine der beabsichtigten, entgegengesetzte Wirkung hervorbringen konnten, bei einer Versammlung denkender und hochgesinnter Männer. — Der Herr Bischof scheint in gewisser Beziehung zuzugeben, daß die Gerechtigkeit zu der in Rede stehenden Veränderung des Grundgesetzes mahnt. Aber die Gerechtigkeit ist für ihn etwas Untergeordnetes, das bei Seite geschoben werden kann; das „flache" Princip der Gerechtigkeit (der Herr Bischof bedient sich dieses prostituireckden Ausdrucks) darf der Gesetzgebung nicht zu Grunde gelegt werden, sondern „auf das wahre Wohl des Staates und der Staatsbürger" muß man achten. Daß dieses wahre Wohl nichts Anderes ist, als die strengste und gewissenhafteste Gerechtigkeit, so weit ausgedehnt als die Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung und die Klarheit des Rechtsbewußtseins es zulassen, will natürlich der Herr Bischof nicht wissen, dagegen findet er des Staates wahres Wohl darin, daß die Sekte oder Konfession, welche durch verworrene Vermischung der Angelegenheiten des Staates und einer einzelnen Kirchengemeinde in vergangener Zeit, in die Lage gekommen ist, Anhänger anderer Religionsbekenntnisse mehr oder weniger rechtlos zu machen, den Zustand dieser Rechtlosigkeit so lange wie möglich aufrecht erhält. Zweck hierbei ist, auf die Mitglieder anderer Bekenntnisse „einen leichten Druck" auszuüben, so daß diese, um der gelinden Tortur zu entgehen, der Lehre, welche sie auf Grund der Erziehung oder aus wirklicher eigener Ueberzeugung in sich ausgenommen, untreu werden und sich zu Mitgliedern der Staatskirche stempeln lassen. Besonders gilt dies den Juden. Der Herr Bischof sagte, „er wisse nicht, wie es mit Gottes Plan übereinstimmen könne, den geringen noch auf den Juden lastenden Druck, welcher ihnen als Strafe auferlegt worden, noch mehr zu erleichtern"; vielleicht will er sie dadurch zu einer „schnellern Auffassung der Wahrheiten der christlichen Religion" bringen. — Was der Herr Bischof dagegen sicher wissen sollte, ist, daß der Gott, welchen er bekennt, der Gott der Gerechtigkeit und der Liebe ist und es dem Menschen nicht zusteht, gegen das von Gott eingepflanzte Rechtsbewußtsein zu handeln, selbst wenn er sich für ein Gott wohlgefälliges Werkzeug für Gottes vermeintliche Strafurtheile hält. Würde eine solche demoralistrende Vorstellung allgemein, dann würde die gesellschaftliche Ordnung bald ihrer Auflösung entgegengehen. Ferner sollte der Herr Bischof aus der Geschichte wissen, daß'die Juden Jahrhunderte lang den schrecklichsten Verfolgungen ausgesetzt waren von Seiten der „sogenannten" Christen, ohne in ihrem Glauben zu schwanken, daß also „der leichte Druck", welcher darin liegt, daß man sie von Laufbahnen ausschließt, welche zu betreten, Neigung und Studien sie veranlassen könnten und auf welchen der Staat Nutzen ziehen könnte aus ihrer Gelehrsamkest,

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