Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1867)
- Date
- 1867-03-12
- Page
- Seite 214 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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214 Dffenbach a. Gl., 25. Febr. (Privatmitth.). Daß im Königreiche Baiern die Vorurtheile, wovon man noch im verflossenen Decennium gegen Israeliten befangen war, nunmehr verschwunden zu sein scheinen, beweist folgendes erfreuliche Ereigniß. Se. Majestät der König von Baiern hat nämlich unlängst dem Königlichen Obergerichtsadvocaten Herrn Di°. S. Berlin in Ansbach mit gebührender Anerkennung der hohen Verdienste dieses unseres sehr ehrenwerthen Glaubensgenossen den Ritterorden I. Klasse huldreichst verliehen. Diese dem Dignitarius in der That gebührende Auszeichnung ist die erste, welcher sich ein Jsraelite in Baiern zu erfreuen hat. — Bei dem Rechtlichkeitssinne des edlen, noch jungen Monarchen, der nicht nach dem Glaubensbekenntnisse, sondern nur nach Gebühr belohnt, werden einem solchen Ereignisse ähnliche Beispiele unfehlbar noch Nachfolgen. R.t. Bad Ems, 24. Februar. lPrivatmitth.i Die von den nassauischen Cultus-Borstehern seit einigen Jahren wiederholt der früheren Regierung eingereichten Petitionen, um Verbesserungen in der Organisation des Cultus- und Religionsschulwesens, worüber ich Ihnen s. Z. berichtete, blieben leider bisher, theils durch die ungünstigen politischen Verhältnisse, theils durch die Opposition judenfeindlicher Regierungsreferenten, ohne den gewünschten Erfolg. — Die Erstrebung derselben Zwecke sowohl als die Befürchtungen vor einem möglichen Rückschritte in Folge der Annexion des ehem. Herzogthums an Preußen, veranlaßten eine größere Zahl von nassauischen Cultus-Borstehern heute dahier zu einer Berathung ihrer Angelegenheiten zusammenzutreten und wurde einstimmig beschlossen, eine Petition an die Königl. Civiladministration für Nassau nach Wiesbaden abgehen zu lassen und zu beantragen: 1) Daß die volle Gleichberechtigung der ehem. nassauischen Israeliten gewahrt, sowie daß der Eid more judaico, seit 1861 in Nassau gesetzlich beseitigt, auch fernerhin abgeschafft bleibe. — 2) Daß die berechtigten Eigenthümlichkeiten des nassauischen Cultus - und Schulwesens, welche sich als zweckmäßig bewährt haben, erhalten werden mögen, iusbesondere, daß der seit einer Reihe von Jahren staatlich bewilligte Zuschuß von 800 fl. zur Ausbildung jüdischer Religionslehrer nicht in Wegfall komme, daß die bisherige, seit 1852 geregelte, Eintheilung in Cultusbezirke beibehalten, daß die Gemeinden auch fernerhin zur Anstellung von Cultusbeamten angehalten werden und die Entlassung derselben nicht in der Willkühr der Gemeinden stehen darf, daß die Bedürfnisse für den Cultus nach dem bisherigen Modus, d. h. im Verhältniß zu den directen Staatssteuern erhoben, und endlich daß der Staat vor wie nach die obere Leitung des Religions- und Schulwesens behalten möge. 3) Daß die Zahl der Cultus-Borsteher und deren Befugnisse die bisherigen bleiben, mit der einzigen Abänderung, daß die Dauer der Dienstzeit auf 'sechs Jahre reducirt werde. 4) Daß, da zwei Rabbinen für den bisherigen Bezirk Nassau zur Erledigung der Rabbinatsverrichtungen, Schulprüfung, Consirmation, Trauungen vollkommen genügen, einer der angestellten 3 Rabbinen als Seminarlehrer an das evangel. Lehrerseminar zu Usingen dirigirt werde, und die israel. Religionslehrer daselbst für die Folge, sowohl im Religionsfache, als auch in den Elemcntarfächern tüchtig ausgebildet werden. 5) Daß endlich dem langjährigen Wunsche des Landes nach Einführung eines Synagogenraths Rechnung getragen und diese aus den Israeliten zu wählende Behörde der Regierung als Beirath in allen Cultus- Angelegenheiten diene, namentlich aber bei Erhebung undVerwendung des Centralfonds beschließende Stimme erhalte. — Hoffen wir den Bestrebungen der Cultus-Vorsteher einen günstigen Erfolg! Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 27. Febr. «Privatmitth.» Der niederösterreichische Landtag hat zu einem seiner Abgeordneten in den Reichstag den Herrn Kuranda gewählt. — Man kann sich denken, daß die hiesige „Kirchenzeitung" in eine wahre Wuth versetzt ist, daß in Italien die Kirchengüter, wie bereits in fast allen europäischen Staaten, dem Staate anheimfallen sollen, und daß auch in Oesterreich bereits Stimmen verlauteten, welche der wachsenden Schuldenmasse und den sich immer wiederholenden Desicits des Staates auf ähnlichem Wege eine Abhülfe schaffen wollen. In ihrer Rathlosigkeit tischt die „Wiener Kirchenzeitung" einen anderen Rath auf und verficht ihn mit aller Energie, nämlich allen vermögenden Juden ihr Vermögen zu nehmen. Es wäre thöricht, dem ged. Blatte auch nur ein Wort