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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-03-12 · Heft 11 (12.3.1867) · p. Seite 212

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 11 (12.3.1867)
Date
1867-03-12
Page
Seite 212 (sequence 4)
Language
German
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212 zu erhallen. Wir sind die Letzten, die einen solchen Gang und derartige Motive nicht billigen sollten; dagegen wurden hierdurch die Schwierigkeiten vermehrt, die Gestaltung schwankend, die Erfolge unsicher, und gerade daher kommt es, daß an vielen Orten Anfangs lebhaftes Streben nach einiger Zeit wieder völlig erlischt. Worüber man aber öfter geklagt, daß die Umgestaltung des Gottesdienstes das wesentliche äußere Band unter den zerstreuten Juden, die Einheit des Cultus zerreißen werde, hat sich als leer erwiesen, da die Beibehaltung des ganzen Aufbaus und der wesentlichen Theile des Ritus jedem Juden ermöglicht, in jeder Synagoge auch des fernsten Landes sein Gebet zu verrichten; auf Verschiedenheit der einzelnen Nebenformen kann es hierbei nicht ankommen. — Wir sind mit unserer Betrachtung zu Ende. Wir haben nur skizzirt und charakterisirt und den reichen Inhalt angedeutet, welchen die letzten drei' Jahrzehende für die Geschichte des Judenthums in ihrem Schoße bergen. Daß das Judenthmn in eine bedeutende Entwickelung eingetreten, daß diese im Fortschreiten begriffen und zum Edelsten und Höchsten hinstrebt, haben wir erweisen wollen. Vollendet, fertig ist Nichts und kann es nicht sein; aber es ist Vieles und Bedeutendes geschehen. Wir haben die gesetzliche Gleichstellung in den meisten civilisirten Ländern erlangt, die sociale Stellung der Inden 'hat einen völligen Umschwung erfahren; eine Wissenschaft des Judenthums ist begründet, eine reichhaltige Literatur geschaffen; eine, nicht auf formulirte Dogmen ausgehende, sondern in der gesunden Entwickelung des inneren Lebens beruhende Reform macht sich fort und fort Bahn, um auf dem Boden des historischen Judenthums den unwandelbaren Gedankeninhalt des Äudenthums durch und heraus zu arbeiten für seine Bekenner und für das Culturleben der gesammten Menschheit, und hiernach auch die geschichtlichen Institutionen des Judenthums umzugestalten. Mag es nun kommen, daß dann und wann eine kurze Zeit der Erschlaffung, ein scheinbarer Rückschritt, Verwirrung statt Klärung eintrete: das so energisch begonnene und fortgeführte Werk kann weder unternoch abgebrochen werden, ja, zieht aus solchen kurzen Epochen scheinbaren Stillstandes oder Rückschrittes nur intensivere Kraft. Ihm werden die Mittel und Werkzeuge nicht fehlen, nach innen und außen sich auszudehnen und der großen Vollendung sich zu nähern,- deren fernes Ziel nicht mehr in Israel allein zu suchen ist. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 27. Febr. (Privatmitth.) Die Jahresversammlung des hiesigen jüdischen Handwerker- und Künstlervereins zur gegenseitigen Unterstützung in Krankheitsfällen fand am 19. d. statt. Der Verein zählt 267 ordentliche Mitglieder, welche sämmtlich Handwerker und Künstler sind, und 217 Ehrenmitglieder aus anderen Ständen, die nur ihre Beiträge zahlen. Diese Handwerker gehören allen Arten des Handwerkes an, und rechnet man diejenigen hinzu, welche vermöge ihrer guten Verhältnisse dem Vereine nicht, wenigstens nicht als berechtigte Mitglieder angehören, so ergiebt sich hieraus, wie zahlreich unter den hiesigen Juden der Handwerkerstand vertreten ist. Die Einnahmen des Vereins betrugen 1406 Thlr., die Ausgaben 806 Thlr. 560 Thlr. wurden zum Vermögen geschlagen, welches bereits 5200 Thlr. beträgt. Aus den Antrag des Vorstandes beschloß die Versammlung, 300 Thlr. zur Unterstützung von Mitgliedern zu verwenden, denen eine Badereise vorgeschrieben worden. Wir können nur wünschen, daß dieser segensreiche Verein an ordentlichen wie an Ehrenmitgliedern immerfort wachse. Berlin, 1. März. Der hiesige Fabrikbesitzer Joseph Joachim Liebermann hatte an Se. Maj. den König von Sachsen eine Eingabe in Betreff der noch iin Königreich Sachsen bestehenden Beschränkung der Niederlassung von Juden gerichtet. Der Petent hat darauf einen Bescheid erhalten, in welchem es heißt: Nach dermaliger hierländischer Gesetzgebung .... sind die inländischen Juden den christlichen Unterthanen des Königreichs in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Hinsicht zur Zeit völlig gleichgestellt. Es ist ihnen mithin namentlich auch die Niederlassungsfreiheit innerhalb des ganzen Landes gewährleistet und an keine anderen, als die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft. Die Niederlassung ausländischer Juden ist nach den hier maßgebenden Vorschriften .... allerdings noch auf die Städte Dresden und Leipzig beschränkt. Es ist jedoch zu bemerken, daß ein ausländischer Jude mit der Niederlassung in einer dieser beiden Städte in das Vcrhältniß und die Rechte eines Inländers einttitt, und nunmehr nicht weiter behindert ist, von

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