Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1867)
- Date
- 1867-03-05
- Page
- Seite 187 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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187 Lengnau (Aargau), 19. Februar. 1867. Das Verbot des Schächtens der Thiere nach jüdischem Ritus in -er Schweiz Gestern trat der Aargauische Große Rath zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen und gleich gestern wurde über die Motion des Herrn Vizepräsidenten Straub betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 13. November 1855 über dqs Schlachten der Juden verhandelt. Der Schweizerbote berichtet darüber: Der Redner erinnert, daß man 1854 ein Gesetz über die Thierquälerei erlassen habe. Ein Jahr darauf stellten die Israeliten in Endingen und Lengnau das Begehren um Abänderung des Gesetzes, in dem Sinne, daß ihnen erlaubt werde das Schlachtvieh nach ihren Gebräuchen zu schlachten. Es wurde entsprochen, jedoch nur für den Umfang der israelitischen Gemeinden. Letztes Jahr kamen die Israeliten ein, das Schächten im ganzen Lande zu erlauben. Der große Rath hat sie in letzter Sitzung abgewiesen. Bei diesem Anlasse stellte der Redner eine Motion, die Israeliten in dieser Hinsicht vollständig unter die allgemeinen Gesetze des Cantons zu stellen. Daß das Schächten eine Thierquälerei in sich trägt, ist in der letzten Sitzung konstatirt worden. Die Emancipation der Israeliten birgt aber eine Begehrlichkeit, der entgegengetreten werden muß. Die Gleichstellung bringt naturgemäß mit sich, daß von einer Ausnahmestellung keine Rede sein kann. Die Israeliten haben die Absicht, sich Bortheile zuzueignen, die gegen unsere Begriffe verstoßen*). Die Ausnahmestellung, welche *) Man erkennt hieraus überklar, daß, wie wir es von Anfang an auffaßten, dieses Auftreten gegen das Schächten lediglich aus dem Aerger über die Gleichberechtigung der Juden hervorgeht, einem Aerger, den die Liberalen inder Schweiz so gut wie die Ultramontanen empfinden, und zwar weil die Mehrzahl von ihnen sich durch ihr Prinzip gezwungen sieht, für das zu stimmen, wogegen ihre persönliche Gesinnung streitet. Wenn das Schächten der Thiere eine Ausnahmestellung für die Juden begründen und darum bekämpft werden soll, so handelt es sich nicht mehr um Thierquälereien oder nicht, sondern um ein politisches Moment. Sollte übrigens die Gleichberechtigung nothwendig jedes individuelle Gebühren aufheben, so sehen wir nicht ein, warum die Herren Liberalen vom Aargau nicht in das Lager der Communisten und Sozialisten übergehen, wo solch ein Ideal von Gleichberechtigung, das jedem Menschen eine einzige mathematische gerade Linie vorschreibt, verwirklicht werden soll. Redakt. der A. Z. d. I. deren Kinder im Schulbesuch beanspruchen, ist eine Um^ gehung des Schulgesetzes. Man wirft ein, das Schächten sei mit der Religion zusammenhängend. Nach gesunden Begriffen ist diese der Humanität, Moral und Gesetzgebung zuwiderlaufende Ausnahme unstatthaft. Mit derartigen Phrasen wirft man im Jahre 1867 im Großen Rathe des Culturstaates um sich! Der Herr, der dazu noch zu den Liberalen gerechnet wird, „spricht ein großes Wort gelassen aus". Man wird ihm und seinen Gesinnungsgenossen — und sie bilden gegenwärtig die große Majorität der legislativen Behörde — zu begegnen wissen. Herr Fürsprech Baldinger, einer der entschiedensten Gegner in der Emaneipationsfrage, ist mit der Prüfung der Frage grundsätzlich einverstanden, da er dieselbe nicht erschöpft und auch den Herrn Vorredner nicht für kompetent hält, zu entscheiden, ob die Frage wirklich nur rituelle Formen oder wirkliche Religionsanschauungen in sich führt. Die Motion wird erheblich erklärt. An Gutachten sind ferner eingegangen: von Herrn Prof. Dr. Rolle, k. k. Regierungsrath und Director des Thierarzneiinstituts in Wien, von Herrn Dr. Fürstenberg, k. Departementschef des Regierungsbezirks Stralsund und ordentlichem Lehrer an der k. staats- und landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena, von Herrn Theod. Adam, städt. Polizeithierarzt in Augsburg, von Herrn Thiernesse, Professor der Anatomie an der Thierarzneischule in Brüssel, u. a. Thiernesse schließt fein Gutachten mit den Worten: „Je declare que la maniere doiit les Israelites font tuer les animaux clestines ä leur nourriture n’offre rien de r^pugnant et est, en tout cas, de beaucoup pr6ferable ä rassommeinent que je ue puis voir sans dprouver un sentiment cTliorrenr.“ Da mir daran liegt, daß sich wo möglich alle Autoritäten auf dem Gebiete der Thierarzneikunde über diese Frage auslassen, habe ich mich nach Kopenhagen, Karlsruhe, nach Schweden und Italien gewandt, und gebe mich der Hoffnung hin, daß die Herren Oberrabbiner Dr. Wolf, Rabbiner Dr. Millstätter, Rabbiner Dr. L ö w i s o h n, Prof. D e l l a T o r r e sich für diese wichtige Angelegenheit in derselben Weise wie die früher genannten Männer interessiren werden. Ueber die von Paris, Toulouse, Lyon, Stuttgart 10*