Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1867)
- Date
- 1867-02-19
- Page
- Seite 153 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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153 Kriegsministerium John dürfte etwas geschickter in der Wahl von Ausflüchten sein, damit der ultramontane Pferdefuß vor aller Welt sich nicht so plump bloß stelle. —. Von literarischen Neuigkeiten ist das Erscheinen zweier hebräischer Schriften zu berichten, die beide allgemeine Beachtung verdienen. Die eine von dem Lector am hies. Bet-ha-Midrasch, Herrn I. H. Weiß, enthält „Studien zur Sprache der Mischnäh," die andere von I. Reismann in Rußland ist eine Abhandlung über die 32 hermencutischen Regeln (Middot) des R. Jöse ha-Gelili. —. Die Rabbinerseminar-Frage wird hier wieder lebhaft ventilirt, wahrscheinlich weil man besorgt ist, es werde eines Tages kein junger Rabbiner mehr zu finden sein, und man werde sich bei der Rabbinerwahl an die Chefs der Regimenter zu wenden Haben: so viel Schreck hat unser neues Wehrgesetz aller Welt eingejagt, da dieses nur angestellte Rabbinen und von Kandidaten nur Jene von der Dienstpflicht befreit, die an gesetzlich anerkannten Rabbinatsschulen studiren. preß bürg, das die Regierung zur jüd. Hochschule gestempelt, will aber nicht Jedem behagen, daher die Verlegenheit erklärlich. Geld, die Seele aller Unternehmungen, hätten wir zu Seminaren im Ueberflusse wie Landesfonds, die zu allem und zu nichts verwendet werden); aber der Regierung scheint die Angelegenheit noch nicht spruchreif, die Opponenten waren stets energisch und thatkräftig, während auf unserer Seite nichts als Lässigkeit herrschte. Was man jetzt durch Berathungen, Petitionen rc. erlangen durfte, wird sich wahrscheinlich auf erneuertes Aufwühlen von Akleustücken aus den Statthaltereiarchiven wieder beschränken — an Resultate ist bei den heutigen polit. Wirrnissen nicht zu denken. Pest, Ende Jan. (Privatmitth.) Das neue Heeresorganisationsgesetz, mit dem die Völker Oesterreichs i» Neujahr beglückt wurden, enthält auch einige auf die Juden bezügliche Bestimmungen. Die gänzliche Befreiung vom Eintritte in das Heer erhalten nämlich: ,,die Rabbiner tir 16. 11 des Wehrgesetzäntwurfes), die Kandidaten des Rabbinats, während sie sich in einer von der Regierung als öffentliche Anstalt anerkannten Rabbinatsschule befinden, wenn sie sich über ihre tadellose Aufführung und über den guten Fortgang ihrer Studien ausweisen, dann b> durch drei Jahre, wenn sie sich über ihre Eignung als Rabbiner angestellt zu werden, mit dem Zeugnisse eines Rabbiners, und über ihr Wohlverhalten so wie über den Umstand, daß sie noch unter die Kandidaten des Rabbinats gehören, mit dem Zeugnisse ihrer politischen Bezirksbehörde ausweisen (8 16. 12^. — Die Angehörigen der Memnoniteru. Karaiten - Gemeinden in Galizien werden — in Anbetracht ihrer Glaubensgrundsätze — von der Ausübung der Wehrpflicht noch ferner losgezählt. — Der Uebertritt zu diesen beiden Glaubensbekenntnissen befreit von der Wehrpflicht nicht «tz 17.)." Was war natürlicher, als daß durch diese paar Bestimmungen die Rabbinerseminar-Frage wieder aufgerüttelt wurde, und daß alle Welt sich fragte, welche sind denn diese „von der Regierung als öffentliche Anstalten anerkannten Rabbinatsschulen?" Darauf erinnerte man sich, daß die Regierung eigentlich so Unrecht nicht habe, und daß wir wirklich theologische Institute mit dem Rechte der Oesfentlichkeit in Oesterreich besitzen, als da sind das (nun zufällig in Auflösung begriffene, und uns nicht mehr gehörende! Collegium rabbinicum in Padua und die hohe Schule, vulgo Jeschiba zu Preßburg. Noch andere mit obscuren Ministerialerlassen besser vertraute Leute wollen sogar auch den Lehranstalten zu Balassa-Gharmath und S. A. Ujhely die Anerkennung der Regierung schon seit langem vindiciren, und die Rabbiner in Troppau und Teschen <Schlesien) wurden von ungefähr im I. 1865 — durch Zuschrift von hoher Stelle — mit dem gleichen Rechte ausgestatiet, den Borbereitungsunterricht für die Preßburgcr Hochschule zu ertheilen. Aber die Negierung sorgt eifrigst auch für das Seelenheil aller ihrer Unterthanen und ist daher unermüdlich in der Creirung theologischer Lehrstätten. Die aufgezählten Rabbiner - schulen waren ihr viel zu wenig und sporadisch, und besonders Nord- und Ostungarn, wo bekanntlich das Volt des Herrn aus lauter Propheten besteht, schien mehrere Pflanzstätten für talmndische Wissenschaft zu brauchen, und so erfloß denn am 3. December vor. I. (also bevor noch das Wehrgesetz voin Stapel gelaufen) ein Jntimat der k. ungar. Satkhalterei, das „laut Allergnädigstcn k. Hofkanzleierlasses vom 17. Sept. 1866 folgenden im Rundschreiben des Statthaltereirathes v. 5. Aug. 1865 namhaft gemachten 8