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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-02-19 · Heft 8 (19.2.1867) · p. Seite 148

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 8 (19.2.1867)
Date
1867-02-19
Page
Seite 148 (sequence 4)
Language
German
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148 Gotteslehre betrachtet und behandelt hatte. Das mosaische und talmudische Recht wurde nun zum Theil von selbständigem wissenschaftlichem Standpunkte aus bearbeitet (Frankel, Saalschütz, zuletzt mit durchgehender Bergleichung des athenischen und römischen Rechts Samuel Mayer 1862. 1866), theils mit besonderer Beziehung auf jene allgemeinen Fragen l Salvador). Mit diesen Spezialarbeiten zugleich wurde es aber auch nun unternommen, aus den speziellen Gesetzen und Institutionen des Judenthums, insbesondere des Mosaismus, die allgemeinen Prinzipien herauszuziehen, und nachzuweisen, daß diese gerade diejenigen sind, nach welchen die Entwickelung des Menschengeschlechts hinstrebt, und nach deren Verwirklichung es ringt, ein Streben und Ringen, das in der Gegenwart mit nachhaltiger Kraft hervortritt. Diese Prinzipien als Consequenzen der Lehre von der Einheit Gottes, von der Einheit der Welt und von der Einheit des Menschengeschlechtes, in der Vereinigung aller Menschenvölker zu Einer menschheitlichen Familie, in der Gleichberechtigung und persönlichen Freiheit aller Individuen, in einer gewissen Ausgleichung der Besitzverhältnisse innerhalb der Freiheit des persönlichen Eigenthums, und in der Harmonie dieser Rechte des Individuums mit dem Aufgehen der letzteren in die gesellschaftliche Gesammtheit des Staates bestehend, sollten als die Prinzipien des Mosaismus, wie dieser sie theils objektiv proklamirt, theils subjektiv in seinen Institutionen verkörpert hat, und wie sie zuletzt in allgemeinem Frieden, in allgemeiner Herrschaft der Liebe und des Rechts sich realisiren sollen, nachgewiesen werden. Es ist einleuchtend, daß diese große Prinzipienfrage wieder nur ein Theil der ersteren Frage nach dem historischen Berufe des Judenthums sein mußte. Für beide Momente waren Philippson's Vorlesungen über die Entwickelung der religiösen Ideen im Judenthum, Christentum und Islam (1847) und über die Religion der Gesellschaft (1848) Bahn brechend, beide wurden alsdann in vielen Artikeln dieser Zeitung weiter bearbeitet und zuletzt als integrirende Theile der Religionslehre in dem oben erwähnten Werke Philippson's aufgefaßt und dargestellt. Einleuchtend ist es, daß einen wesentlichen Theil der Wissenschaft des Judenthums die Exegese der h. Schrift und des Talmuds, sowie die Philologie dieser beiden ausmachen. Es ist aber zugleich klar, daß in diesen beiden Zweigen die großen Resultate der allgemeinen wissenschaftlichen Arbeiten dem Judenthume unmittelbar zugute kommen. Es lag hier ob, die in der nichtjüdischen Literatur gewonnenen Erfolge in der rechten Weise in das Judenthum hinüberzuleiten und sie unsrerseits sortführen und erweitern zu helfen. Es war dies dem Zeiträume, welchen wir hier betrachten, um so mehr Vorbehalten, als die Dürre, welche die Periode von Mendelssohn bis zu den zwanziger Jahren im Judenthume charakterisirt, sich namentlich auch in der biblischen Exegese zeigte, die das segensreiche Werk Mendelssohns einer deutschen Bibelübersetzung, mit Ausnahme der zwölf kleinen Propheten, des Buches Daniel und der Sprüche Salomonis, nicht einmal fortzusetzen vermochte. Von talmudischen Arbeiten war noch weniger Spur, und hier freilich haben wir, von außerjüdischen Kreisen, nichts zu erwarten. Es war somit die Aufgabe gestellt, die wissenschaftliche Exegese in das jüdische Leben einzuführen, und dafür jener aus der großen Fundgrube der älteren jüdischen Exegese werthvolle Schätze zuzuführen. Es war dies ein Werk der Sichtung und der Vermittelung zugleich; der Sichtung, indem selbstverständlich der christlichen Exegese bei aller Objektivität einzelner Forscher doch immer die christliche Anschauung und Tendenz innewohnte, oder bei negativer Richtung sie allzu antipositiv sich gestaltete. Um so mehr war das nächste Bedürfniß, eine neue vollständige Bibelübersetzung von jüdischem Standpunkte mit gleicher Berücksichtigung der christlichen und der jüdischen bisherigen Forschung zu Stande zu bringen, also im freien, wissenschaftlichen Geiste,, wozu das Judenthum um so mehr Gelegenheit bot, als es keine kirchlich autorisirte Uebersetzung kennt, wie die katholische Kirche in der Vulgata, die protestantische iu der lutherischen Uebersetzung besitzt, und schon der Talmud die Exegese als freiwaltende Interpretation anerkennt. Nach einem ziemlich mißlungenen Versuche Salomon Cohn's traten fast zu gleicher Zeit vier neue vollständige Bibelübersetzungen an's Licht, die von Gotthold Salomon, die unter Redaktion von Zunz von mehreren Gelehrten, die von Herxheimer und die vou Philippson, an welche letztere sich später eine revidine der israelitischen Bibelanstalt schloß. Diesen zur Seite vollendete auch S. Cahen eine vollständige französische Bibelübersetzung, gab Leeser in Phiadelphia eine englische und begann S. D. Luzzatto eine italienische. Die Uebersetzung von S. Cahen ist von einem kurzen, meist aus deutschen christlichen Arbeiten gezogenen Commentar und von mehreren werthvollern Abhandlungen begleitet. Herxheimer gab einen größeren, mit eigenen Forschungen bereicherten Commentar. Ein umfassender, sehr aus-

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