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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-02-05 · Heft 6 (5.2.1867) · p. Seite 110

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 6 (5.2.1867)
Date
1867-02-05
Page
Seite 110 (sequence 6)
Language
German
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110 von Frank standen, würde dies unerkannt geblieben sein; nie aber wurde eine Erwähnung gethan, die auf ein religiöses Sektenwefen mit eigenem Kultus hindeutete. Die ganze Gemeinschaft ließ , noch viel weniger eine abtrünnige jüdische Vereinigung ahnen: nichts deutete auf jüdische Abkunft, alle häuslichen Einrichtungen waren zwar fremdartig, aber keineswegs jüdischer Natur, und während ihres ganzen Aufenthalts in Oberrad unter den Augen meiner Familie und deren sehr großem Hauswesen, war nicht einmal die Abhaltung einer besonderen oder geheimen gottesdienstlichen Verehrung bemerkbar." Wir gehen nun auf .die weiteren Berichte über die Einrichtungen in Offenbach nicht weiter ein, wo kein Auge von Außen auch nur einen Blick in das Innere des Schlosses zu thun vermochte. Nur folgende Stelle müssen wir anführen: „Gerade aber die gänzliche und ängstlich bewahrte Abgeschlossenheit spricht gegen die aufgestellte Vermuthung einer religiösen Sekte, die vor Allem nach Ausbreitung streben mußte, wenn sie nicht schnell in fremdem Lande ihrem Untergange entgegen eilen wollte, und wenn nun gar von Frank den Zweck vor Augen gehabt, das Judenthum im Christenthum aufgehen zu lassen, so mußte, um dieß, wenn auch nicht zu erreichen, doch wenigstens anzustreben, die Proselytenmacherei mit allen ihren Künsten hervortreten. Diese machte sich aber nirgends geltend, nie wurden auch nur Versuche hiezu gemacht, obschon es an Gelegenheit, dahin zu wirken, nicht gefehlt hätte, denn von Frank's schrankenlose Wohlthätigkeit war schon an sich vollkommen dazu geeignet, einen ansehnlichen Kreis dafür zu werben; aber nirgends trat ein religiöses Element hervor, und selbst nach dreißigjährigem Aufenthalt der Familie von Frank war keine Spur einer religiösen Sekte in Offenbach zu entdecken. Zudem hatte von Frank einen Leibarzt, aber keinen Geistlichen in seinem Gefolge. Ebenso ist die Behauptung der jüdischen Abkunft von Frank's ohne allen Anhaltspunkt, sie würde doch in irgend einer Einrichtung oder im Benehmen wohl einmal zu Tage getreten sein, mit dem Abschwören des angebornen Glaubens verschwinden nicht zugleich die Gewohnheiten oder Sitten des religiösen Lebens, und diese waren namentlich zu jener Zeit sehr verschieden zwischen Christen und Juden. Keinesfalls aber würde ein damals nock wenig gekanntes, in seinen Verbindungen aber schon sehr verzweigtes und gut unterrichtetes israelitisches Haus in Frankfurt, welches heute die höchste Stufe erstiegen und einen weltbekannten Namen führt, sich später nach dem Ableben des alten Herrn zu, wenn auch Gewinn bringenden, Geldgeschäften hergegeben haben, um damit eine abtrünnige jüdische Sekte zu unterstützen oder gar in weiterer Lebensfähigkeit zu erhalten." Ueber den Tod und das Begräbniß des Barons giebt der Verf. ausführliche Schilderungen. Noch 26 Jahre nach dem Tode des alten Baron, nämlich bis 1817 verblieb die Familie in Offenbach, nur siedelte sie in ein Privatgebäude über. Von 1796 ab geriethen ihre Bermögensverhältnisse in Verfall, es kamen keine Geldsendungen mehr an. Der Verf. bemerkt, daß dies gerade mit dem Ableben der Kaiserin Katharina zusammentraf. Er veröffentlicht auch eine Bekanntmachung der drei Geschwister vom 17. Januar 1800, die in einem fürstlichen Tone abgefaßt ist. Plötzlich verstarb Joseph von Frank, ebenfalls ein ungelöstes Räthsel. Als im Jahre 1813 die drei verbündeten Monarchen ihren Einzug in Frankfurt hielten, begaben sich viele russische Großen vom kaiserlichen Gefolge alsbald nach Offenbach und statteten dem Fräulein Eva ihren Besuch ab. Kaiser Alexander traf mit ihr in Homburg vor der Höhe zusammen. Von da ab wurden zwar die früheren Schulden nicht bezahlt, aber doch keine neuen contrahirt und aller Bedarf baar bezahlt. Roch von Frank trat als Stabsoffizier in die russische Armee. Im Jahre 1817 wurde endlich von einem Gläubiger bei den Gerichten Klage eingereicht. In der Nacht vor der Entscheidung — ging Fräulein Eva von Frank'mit Tode ab. Die Leiche hat Niemand gesehen. Die ganze Dienerschaft wurde gerichtlich vernommen, und Alle sagten aus, daß das Fräulein eine Nomanowna gewesen. Von dem Hofstaate der Familie kannte der Verfasser noch die Herren Johann und Michael Matuchewski, zwei Polowski und einen 1864 erst in Offenbach verstorbenen V. von Zalewski, der eine Geschichte Polens geschrieben, Namen, die gegen jeden Charakter einer jüdischen Sektirerei sprechen. In einem Nachtrage bringt der Verfasser noch einige Mittheilungen eines bedeutenden Mannes, der bis 1819 in Offenbach gelebt, wonach dem Fürsten von Isenburg erwiesen worden war, daß das Fräulein Eva eine natürliche Tochter der Kaiserin Elisabeth von Rußland, Frank und seine Söhne ihre Hüter gewesen. Das Fräulein Eva unterschrieb einen gerichtlichen Akt als Eva Romanowna, die Dienerschaft trug die russische kaiserliche Livree, und das Silbergeräth die Buchstaben E. R. unter einer Krone. Es sei wenig Zweifel übrig, daß das Fräulein entflohen sei.

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