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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-02-05 · Heft 6 (5.2.1867) · p. Seite 108

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 6 (5.2.1867)
Date
1867-02-05
Page
Seite 108 (sequence 4)
Language
German
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108 der, theils der zum norddeutschen Bunde gehörenden Staaten, macht sich die Meinung geltend, sich der, durch eine so große Zahl von Gemeinden bereits gesicherten Gesammtpetition zu entziehen, und entweder die auf ihnen lastenden eigenthümlichen Beschränkungen in einer besondern Petition an das Parlament zu bringen oder in einer solchen um die Erhaltung ihrer besseren Verhältnisse zu bitten. Wir halten Beides für einen irrigen Weg. Dieses erste Parlament hat den Charakter einer k o n st i t u i r e n d e n Versammlung. Sie kann sich daher mit einzelnen Beschwerden gar nicht beschäftigen, wohl aber allgemeine Grundsätze über Glaubensfreiheit und Gleichberechtigung aller Konfessionen, weil dies Grundrechte sind, behandeln und annehmen. Wir unsrerseits werden zur Unterstützung der in der Gesammtpetition aufgestellten grundsätzlichen Forderungen eine Denkschrift hinzufügen, in welcher die Beschwerdepunkte aus jedem einzelnen Lande aufgeführt sein werden. Wir glauben, daß gegenwärtig dies der einzige korrekte und wirksame Weg ist, und geben dies den Gemeinden nochmals zu erwägen. Einigkeit macht stark! Zerstreute Bemerkungen. 1. Noch einmal Shylock. Unsere Leser werden sich erinnern, daß wir im vorigen Jahre (Nr. 8 S. 114) Veranlassung hatten, abermals hervorzuheben, daß die dem Kaufmann von Venedig Shakespeares zu Grunde liegende Geschichte gerade das Gegentheil von dem enthält, was der Dichter daraus gemacht, daß nämlich zehn Jahre vor dem Entstehen dieses Dramas unter dem Papste Sixtus V. eine Wette stattgefunden zwischen einem Juden und einem Christen, deren Preis seitens des Christen 1000 Skudi, seitens des Juden war, daß ihm der Christ ein Pfund Fleisch ausschneide, daß der letztere die Wette gewonnen und beharrlich auf die Erfüllung seines Scheines gedrungen, der Pabst aber enschieden habe, daß zwar dem Christen gestattet sein solle, das Pfund Fleisch dem Juden herauszuschneiden, er aber bei dem geringsten Theilchen mehr oder weniger als ein Pfund mit dem Tode bestraft würde. Hierauf zog der Christ sein Verlangen zurück, aber beide Wettenden wurden wegen ihrer gottlosen Wette vom Pabste zu den Galeeren verurtheilt, wovon sie sich nur durch Zahlung von je 2000 Skudi an ein Hospital befreien konnten. Dieser Vorgang mußte in England um so mehr Aufsehen erregen, als es sich bei der Wette um den britischen Seehelden Sir Francis Drake gehandelt. Die Quelle dieser Geschichte wurde von dem seligen A. Muhr in Nr. 7 t des 2. Jahrgangs dieser Zeitung aufgedeckt, und zwar in der Biographie Sixtus V. von Gregorio Leti Buch XI. Ihm citirten wir die Stelle nach. Bei einem neulichen Besuche, mit welchem uns Herr Landrabbiner Dr. Landsberg in Hildesheim erfreute, machte uns dieser die Bemerkung, daß er diese Erzählung bei Leti vergebens gesucht und daß die Schrift Leti's gar kein XI. Buch habe. Allerdings habe er nur eine französische Uebersetzung in Hildesheim erlangen können. Wir nahmen daher Gelegenheit, uns das italienische Original zu verschaffen, und fanden daselbst das Citat des Herrn Muhr vollständig gerechtfertigt. Es liegt uns die Ausgabe von Amsterdam 80 1721 in drei Theilen vor. Der erste The'ck besteht aus vier Büchern, der zweite aus fünf, und im zweiten Buche des dritten Theiles, also im eilften des ganzen Werkes S. 146. bis 151 befindet sich die ausführliche Erzählung des obigen Vorgangs. Wir glaubten dies hier genau angeben zu müssen, damit nicht auch für Andere eine Irrung entstehen könne. 2. Die Frankisten in Offenbach am Main. Es ist bekannt, daß 1788 ein Baron von Frank in einem Schlosse des damals regierenden Fürsten von Jsenburg-Birstein zu Offenbach mit zwei Söhnen und einer Tochter, die jedoch nur für seine Pflegekinder galten, einem großen Gefolge und einer zahlreichen Leibwache einzog und in geheimnißvoller Weise, aber mit fürstlicher Verschwendung lebte, bis er 1791 an einem Schlagflusse starb. Seine Kinder setzten diese Lebensweise fort, später aber gingen ihnen die Mittel dazu aus, sie und ihr Anhang verloren sich mit Hinterlassung ungeheurer Schulden. Dieser Frank wird nun allgemein für das Haupt einer sabbathäischen Secte gehalten, die ihren Sitz in Polen hatte, scheinbar zum Katholicismus überging, aber in diesem halb jüdische, halb christliche Glaubenslehren anerkannte. Dieser Frank habe aus Polen fliehen müssen, sei zuerst in Wien, dann in Brünn ansässig gewesen, und habe sich dann in Offenbach angesiedelt. Schaaren von Anhängern haben ihn dort besucht, und große Sendungen von Geld seien ihm von den Sektirern in Polen zugeschickt worden. Wer das Genauere Nachlesen will,

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