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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-29 · Heft 5 (29.1.1867) · p. Seite 89

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 5 (29.1.1867)
Date
1867-01-29
Page
Seite 89 (sequence 9)
Language
German
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89 than; regen Sie solche Fragen hier nicht an, wenn Sie sie nicht wollen ansgetragen haben; ich bedaure alle die, die darüber lachen können. Es handelt sich hier um die ernsthaftesten Dinge in der Welt, um Dinge, die wir mit der Würde und dem Ernste behandeln sollen, den solche Dinge erheischen. «Ja wohl! Aus der katholischen Fraktion.) Mit Ihnen (zur katholischen Fraktion gewendet) diskutire ich überhaupt nicht. (Heiterkeit. Glocke des Präsidenten.) Präsident: Ich bitte den Herrn Redner, fortzufahren, und bitte um Ruhe, meine Herren! Abgeordneter Wagener «fortfahrend i: Also, meine Herren, die Gründe, die uns dazu bestimmen, liegen auf einem anderen Gebiete, und ich habe mich nur im Namen meiner Parteigenosien verpflichtet gehalten, gegen Unterlegungen zu protestiren, die der Auffaffung des Herrn Justiz-Ministers gegeben sind. Ich wenigstens für meine Person werde deshalb, in der vollen Konsequenz meiner bisherigen Auffasiung und meiner Behandlung dieser Dinge gegen den Kommissions-Antrag stimmen, und ich erlaube mir, dabei noch darauf zu verweisen, daß ich schon in meinem ersten Anträge, der diesen Gegenstand betraf, darauf hingewiesen habe, daß es dringend wünschenswerth sei, zur Erledigung aller dieser Dinge, dies Thema endlich nicht nur in Bezug auf die Juden, sondern auch in Bezug auf andere, sei es christliche, sei es unchristliche Sekten zu einem endlichen Abschlüsse zu bringen. Ich glaube, daß nichts nothwendiger ist, als auf solchen Gebieten durch die Gesetzgebung die völligste Klarheit herbeizuführen und jeden Zweifel über die Geltung und Bedeutung solcher gesetzlichen Bestimmungen für immer auszuschließen. Denn, meine Herren, was kann es Ihnen helfen, wenn Sie sich immer in einem aut-nut bewegen, daß heute ein Ministerium die Gesetzgebung so und ein folgendes sie so auslege. Nur durch eine bestimmte gesetzliche Regulirung werden Sie diese Dinge zu einem endlichen sicheren Abschluß zu bringen vermögen. (Bravo rechts. Zischen links..," Nachdem der Abg. Techow sich nachdrücklich gegen die Insinuationen des Abg. Wagener verwahrt hatte, ergriff der vr. Kosch noch einmal das Wort, und heben wir aus dieser seiner zweiten Rede folgendes heraus: „In dieser Beziehung also kann ich nicht Unterlasten, dem Herrn Abgeordneten Wagener auch heute das Zeugniß auszustellen, daß er ganz offen und ehrlich seine Meinung ausgesprochen hat, und wenn diese der meinigen auch auf das Feindlichste gegenübersteht, meine Herren, diese Anerkennung spreche ich unverhohlen anS. Nun komme ich aber noch auf einiges Andere seiner Aeußerungen. Er sagt, er würde sich jetzt, nachdem die Regierung das Gesetz von 1847 habe fallen lassen, gar nicht mehr darauf einlasten, irgend Einem zu sagen, warum er ihn nicht anstellt, sondern er würde ihn einfach nicht anstellen. Ich glaube, das darf er, wenn er Verwaltungschef wäre, nicht. Die Sache liegt denn doch etwas anders. Der Herr Abgeordnete Wagener, dem ich soviel Religiösttät und Moralität zutraue, wird sich sagen müssen, daß, wenn sich ein Verwaltungschef erlaubte, einer ganzen Kategorie von verfaffungsmäßig berechtigten Staatsbürgern um deswillen ein Amt zu versagen, weil sie sich zu einem Bekenntniste halten, das die Verfassung als ein Hinderniß, zu diesem Amte zu gelangen, gar nicht kennt, wenn ein Verwaltungschef das thut, dann verletzt er die Verfassung absichtlich und ganz ausdrücklich, und da Herr Wagener ein gewistenhafter Mann ist, so kann er unmöglich so handeln wollen, wie er es angedeutet hat. Er hat ferner gesagt: er halte den christlichen Staat fest. Dagegen habe ich zwar nichts zu erinnern, wenn er damit seine Privatrneinung ausspricht, aber meine Herren, die Berfastung kennt diesen Begriff, wie er früher Geltung hatte, nicht, sonst könnte eben dieser §. 12. in der Verfassung nicht so stehen, wie er steht. Ich bemerke übrigens noch, daß selbst der Minister von Westphalen den citirten Antrag des Herrn Abgeordneten Wagener abzulehnen empfohlen hat, weil er der Meinung war, dieser Artikel könne nicht mehr aus der Berfastung gestrichen werden. Der Herr Abgeordnete Wagener hat ferner gegen meine Glaubensgenossen, ich will'annehmen in der Uebereilung, einen Vorwurf,'ausgesprochen, den ich entschieden zurnckweisen muß: ein,Jude^ könne nicht Richter sein, weil er das Kreuz, dieses heilige Symbol des Christenthums, als eine Schnurrpfeiferei betrachte. Ich muß sagen, das dies ein sehr krasser Ausdruck ist und ich nicht begreife, wie ein Mann von seiner Bildung und in diesem Hause einen solchen schnöden Vorwurf gegen die Juden schleudern kann. Meine Herren! die Juden achten überall das Heiligthum, das Andersgläubige als ein solches betrachten, sie fordern nur, daß man auch ihr heiliges Recht achte und anerkenne. Von einer Mißachtung eines heiligen Symbols darf hier nicht die Rede sein. Ich weise den Vorwurf nicht nur in meinem Namen, sondern auch im Namen meiner Glaubensgenoffen mit aller Entschiedenheit zurück. Wenn der Herr 5

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