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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-29 · Heft 5 (29.1.1867) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 5 (29.1.1867)
Date
1867-01-29
Page
Seite 88 (sequence 8)
Language
German
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88 Es handelt sich nicht mehr um gesetzliche Befugnisse, sondern es handelt sich darum, daß Sie jetzt den Versuch machen, in die Exekutive und die Befugnisse der Berwaltungschefs einzugreifen und diesen Vorschriften zu machen, welche bestimmte Person sie in bestimmten Stellen anstellen sollen, eine Zumuthung, die ich, wie gesagt, in solcher Stellung ganz unbedingt von der Hand weisen würde.*) Meine Herren!' Sie werden mir nicht zutrauen, daß ich hinter dieser Deduktion meine eigentliche Meinung verbergen will. Das ist nicht meine Sache. Meine Motive liegen auf einem anderen Gebiete, und der Herr Abgeordnete für Königsberg wird es in der Sache begründet finden, wenn ich seiner Ausführung über die Stellung des Herrn Justiz-Ministers zum christlichen Eide und seiner Ausführung, die gewissermaßen dahin kulminirte, daß die Darstellung des Herrn Justiz- Ministers eine Injurie für die Christen wäre, wenn ich der gegenüber halte die Gründe, aus denen wir es nicht wollen, daß uns ein Jude einen christlichen Eid abnimmt. Meine Herren! Es ist allerdings ein Gegenstand, den ich nur mit Widerstreben in einer politischen Versammlung berühre; diese Dinge bewegen sich aber so in der Tiefe der Grundsätze und sind von einer solchen Bedeutung gerade in der gegenwärtigen Zeit, daß ich mich in meinem Gewissen verpflichtet halte, auszu- Versorgungsansprüche im Civildienst, wir erinnern an die Rechte der Anciennetät u. s. w. Diese begründen allerdings sämmtlich keine unbedingten Rechtsansprüche; aber sie beschränken jedenfalls das Recht des Verwaltungschefs, nach Belieben anzustellen, und weisen die Anschauung gänzlich zurück, als ob jedes zu besetzende Amt ein Einzelfall sei, der individuell im Belieben des Ressortministers steht. Die Redaktion. *) Wir haben hier wieder das beliebte Kunststückchen, das Abgeordnetenhaus des Eingriffes in die Exekutive zu beschuldigen, wenn es die Frage in Erörterung zieht, ob die Exekutive die rechtsgültigen Gesetze ausführe oder dagegen handle. Wir geben zu, daß die Zurückweisung eines Einzelnen von der Anstellung in einem Amte von dem Wgeordnetenhause nicht erörtert werden könnte, ohne daß die Exekutive aus ihrem Rechte die Motive anzugeben verweigern könnte. Aber ganze Kategorien der Staatsbürger, denen das Gesetz das Recht der Anstellung nach erlangter Befähigung zuspricht, zurückzuweisen, ist ein Vorgehen der Exekutive, welches vom Abgeordnetenhaufe als eine Verletzung des Gesetzes betrachtet und deshalb vor sein Forum gezogen werden muß. Wäre dies ein Eingriff in die Exekutive, so hörte alle Kontrole der beiden Häuser des Landtages über die Ausführung oder die Verletzung der Gesetze auf. Die Redaktion. sprechen: ich will nicht, daß mir in einem christlichen Staate ein Eid abgenommen wird vor dem Krucisix von Jemandem, der das Krucifix als einen Spott und als einen Hohn ansehen muß, (Widerspruch links — Zustimmung rechts) der in seinem Herzen, wenn er die richtige Stellung hat, sagen muß, es ist eine Schnurrpfeiferei, die getrieben wird.*) (Große Unruhe und Widerspruch links.) Meine Herren! Haben Sie andere Gründe, dann sprechen Sie sich aus; es kann ein Jude nicht eine Admonition halten gegenüber diesem Symbol der christlichen Kirche, und ich will keine solche aus einem Munde, wo ich mir sagen muß, es kann das nicht ernsthaft gemeint sein, der Mann muß das Gegentheil von dem glauben, was er mir Vorhalten will. Meine Herren, Sie werden mir darauf sagen: warum kann denn ein Christ einem Juden einen Eid abnehmen? Ich antworte Ihnen mit derselben Offenheit: weil die christliche Religion die höhere Form des Judenthums ist, weil wir dasselbe glauben, was sie glauben; wir glauben nicht weniger, wir glauben das auch, was die Juden glauben, wir glauben aber mehr.**) (Gelächter.) Meine Herren, ich bedaure, daß ich diese Dinge hier zur Sprache gebracht habe, und da Sie darüber lachen, so höre ich auf, darüber zu sprechen. Mir scheint, die Sache ist durchaus nicht zum Lachen ange- *) Gegen diese ganz ungehörigen Ausdrücke des Abg. Wageuer ist im weiteren Verlaufe der Debatte so nachdrücklich Einsprache erhoben worden, daß wir unsererseits nichts weiter hinzuzufügen brauchen. Herr Wagener scheint wirklich in feinem Herzen für Glaubenssacken Anderer so viel Spott und Hohn zu tragen, so wem^ Achtung vor den Meinungen und Ansichten Anderer zu tragen, daß er auch einern Dritten, gegenüber den von diesem nicht getheilten Glaubenssätzen und nicht verehrten Glaubensgegenständen, nur Spott und Hohn zutrauen kann. Die Redaktion. **) Daß Herr Wagener das Christenthum für eine höhere Form des Judenthums hält, nehmen wir ihm durchaus nicht übel, wenn er uns nur gestattet, das Gegentheil anzunehmen. Daß Herr W. als Christ „mehr glaubt," als wir als Juden, gestehen wir ihm zu. Daß er aber auch dasselbe glaubt, was wir glauben, müssen wir ihm vollständig bestreiten. Die christlich-kirchlichen Dogmen, wie sie auch von der protestantischen Kirche gelehrt und aufrecht erhalten werden, enthalten nicht bloß ein Plus, sondern auch bis auf ein Geringes einen vollen Widerspruch zu den Lehrsätzen des Judenthums. Eine ausführliche Erörterung ist hier nicht am Orte. Die Sache ist aber auch allgemein be- und anerkannt. Die Redaktion.

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