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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-29 · Heft 5 (29.1.1867) · p. Seite 84

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 5 (29.1.1867)
Date
1867-01-29
Page
Seite 84 (sequence 4)
Language
German
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84 lautete: „Das Haus wolle für die Ueberweisung zur Berücksichtigung nur unter der ausgesprochenen Voraussetzung zustimmen, daß der confessionelle Charakter der Elementarschule gesetzlich ausgesprochen werde." Abg. Rohden: Nachdem das Amendement Michelis verworfen worden ist, trage ich darauf an, bei der Abstimmung über die Commisstonsanträge eine Theilung eintreten zu lassen, so, daß über den Antrag in Betreff des Justiz-Ministeriums getrennt von dem in Betreff des Cultus-Ministeriums abgestimmt werde. Abg. Dr. Kosch: In seiner Beharrlichkeit geht der Herr Abg. Wagener so weit, daß er sagt, er würde als Verwaltungs-Chef Beamte, die er nicht anstellen wollte, ohne Angabe des Grundes einfach nicht anstellen. Als ehrlichem moralischem Manne traue ich das dem Herrn Abgeordneten nicht zu, da er damit gegen die Verfassung handelte, die er alsdann beschworen hat. Ganz entschieden muß ich mich aber im Namen meiner Glaubensgenossen gegen den ungegründeten Borwurf, den er uns machte, aussprechen, daß wir das Glaubens-Symbol der Christen als eine Schnurrpfeiferei betrachteten. Meine Herren! Die Juden achten überall das Heiligthum, das andere als solches betrachten, und sie fordern nur, daß man auch ihr heiliges Recht anerkenne. Der Antrag des Herrn Abg. Michelis ist unnöthig, da bereits in dem Art. 24 der Verfassung das gewahrt ist, was der Herr Abgeordnete wünscht. Ich bitte Sie schließlich, meine Herren! dem Anträge Ihrer Commission Ihre Zustimmung zu ertheilen. Es folgen einige persönliche Bemerkungen. Abg. Wagener: Dem Abg. Dr. Kosch will ich bemerken, daß, wenn ich mich wirklich des Wortes Schnurrpfeiferei bedient habe, ich jetzt den Ausdruck bedaure, da er mir selbst nicht angemessen erscheint. Wenn aber der Abg. Dr. Michelis an meine Adresse den Satz gerichtet hat: er theile nicht die Auffassung vom christlichen Staate, wie sie in einem Blatte dargestellt wurde, welches das Kreuz schände, das es an der Stirn trage, so könnte ich allerdings diesen Vorwurf dadurch von mir ablehuen, daß ich jetzt meinerseits mit diesem Blatte in keiner näheren Beziehung bezüglich der Leitung desselben stehe. Ich halte es indeß für geboten, den Abg. Michelis, dessen ungewöhnliche Umgangssprache ich dabei nicht weiter urgiren will, aufzufordern, die Beweise zu liefern, auf welche hin er eine solche scharfe und unpassende Anklage zu begründen vermag. (Oh! Oh! im Centrum.) Meine Herren! Vielleicht liegt die Erklärung in seiner überraschenden Darstellung des Begriffes „Religion" die er in eine Religion der Ungebildeten und in eine Religion der Gebildeten eintheilt. Ich vermuthe, daß er sich zu der Religion der Gebildeten bekennt, zu der wissenschaftlichen Religion, und ich habe nur noch den Wunsch, da ich ihm gegenüber sehr belehrungsbedürftig und sehnsüchtig bin, daß er freundlichst seine Auffassung dieser Frage des Judenthums mit der> kirchlichen Behandlung des Mortarafalls in Einklang bringen möchte. (Beifall rechts.) Abg. Michelis-Allenstein. Was die Interpellation des Herrn Abg. Wagener, die Kreuzzeitung betreffend, angeht, so war meine Aeußerung die Substitution für ein gerichtliches Verfahren, welches ich gegen dieselbe bezüglich meiner Person anhängig machen wollte. Meine Herren! Wenn ein Blatt das Kreuz an seiner Spitze trägt und trotzdem die niederträchtigsten Verleumdungen gegen einzelne Personen ausspricht, so schändet es nach meiner Ansicht das Kreuz; das behaupte ich nochmals hier! (Unruhe rechts.) Was die Unterscheidung des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Glaubens betrifft, so erkläre ich, daß ich diese nicht kenne. Ich habe mit derselben Ueberzeugung 11 Jahre als Pfarrer in einer armen Landgemeinde gepredigt, mit der ich jetzt auf dem philosophischen Katheder stehe. Für mich giebt es also diesen Unterschied nicht, ob er für Andere vorhanden, weiß ich nicht. Gegen den Abg. Kosch muß ich bemerken, daß ich wohl weiß, was im Allgemeinen in der Verfassung steht, daß aber das Motiv meiner ganzen Rede die Ueberzeugung ist, daß hier ein Punkt, wo die Bestimmung der Verfassung noch einer genaueren gesetzlichen Regelung bedarf. (Während Redner sich setzt, erschallt von rechts wiederholt der Ruf: Mortarafall!) Abg. Dr. Michelis: Wenn ich so heftig von jener Seite (der rechten) gemahnt werde, mich auch über die vom Abg. Wagener berührte Mortarageschichte auszusprechen, so sehe ich in der That darin durchaus gar nichts Persönliches für mich. (Sehr richtig! links.) Ich will hier nicht in eine weitere geschichtliche Discussion über diese Sache eingehen. Wie das aber hierher gehört, wenn vielleicht im Kirchenstaate irgend ein ungeeigneter Fall — ich setze hinzu, wenn er es überhaupt ist! — vorkommt, und wie das mit meiner Auffassung der katholischen Religion etwas zu thun haben soll, das weiß ich nicht. (Erneuter Ruf: Sehr richtig!) Ihre Herausforderung war also sehr überflüssig. Berichterstatter Abg. Lent: Wenn der Abg. Roh-

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