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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-29 · Heft 5 (29.1.1867) · p. Seite 83

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 5 (29.1.1867)
Date
1867-01-29
Page
Seite 83 (sequence 3)
Language
German
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83 Wg. Dr. Michelis (Allensteinl stellt sich auf den Standpunkt der Verfassung und nicht auf den Standpunkt des christlichen Staates, namentlich bekenne ich mich nicht zu der Idee des christlichen Staates, wie sie von dem Blatte vertreten wird, welches das Kreuz schändet (Widerspruch rechts», weil es dasselbe an seiner Stirn trägt. Es handelt sich in dieser Frage nicht um gegebene Gesetze, sondern zum Theil auch um noch zu gebende Gesetze. Was nun das Justiz-Ministerium betrifft, so kann ich kurz sein. Als gewissenhafter, katholischer Geistlicher finde ich kein Hinderniß darin, daß ein Christ auch vor einem jüdischen Richter den Eid ablege, wenn das mit der gehörigen Wahrung des sittlichen und höheren Charakters geschieht. Ich motivire das einfach durch das Gesetz, durch das Wort der heiligen Schrift, welches mir gebietet, selbst der heidnischen Obrigkeit nuterthan zu sein. Ich sehe den Eid nur als eine heilige Gewissenshandlung an, und weiß, daß in anderen christlichen Ländern die Eidesabnahme Statt findet, ohne Anstoß zu erregen. Ein Jude, der ehrlich an seinem Glauben hängt, ist mir viel lieber, als ein Christ, der nur scheinbar ein Christ ist. Bezüglich des Unterrichts- Ministeriums, meine ich, muß auf die Dauer eine nähere Bestimmung unserer Gesetzgebung durchaus eintreten. Verlange ich vom verfassungsmäßigen Standpunkte aus, daß den Juden ihr Recht zu Theil werde, so muß ich allerdings dabei bemerken, daß doch zunächst das verfassungsmäßige Recht eine negative Bedeutung hat, denn es gehören zur Handhabung bestimmter Rechte auch noch bestimmte Qualificationen. Ich kann z. B. doch nicht Ansprüche darauf machen, etwa jüdischer Rabbiner zu werden, so wenig wie ein Jude protestantischer oderkatholischer Geistlicher ohne Weiteres werden kann, well er preußischer Staatsbürger ist. Es kommt also darauf an, gewisse nothweudige Gränzen richtig zu bestimmen, und hier stelle ich meine Unterscheidung zwischen höheren Schulen und Elementar-Schulen. In Beziehung auf die höheren Schulen will ich keine Beschränkung; ich stelle mich hier auf den Standpunkt der Wissenschaft und der freien Entwicklung der Intelligenz; frei und unbehindert soll die Intelligenz gehandhabt werden, behindert nur durch die Schranken, die in der Intelligenz selbst liegen. Dadurch thue ich meinem christlichen und katholischen Bewußtsein keinen Abruch; — ich hoffe mit der Jntelligenz fertig zu werden. (Heiterkeit.) Mit Rücksicht auf die Elementarschule stelle ich aber als meinen obersten Grundsatz auf, daß diese confessionell bleiben muß, sei sie nun katholisch, protestantisch oder jüdisch. (Ruf: Warum?) Weil die Elementarschule nicht auf dem Standpunkte der Wissenschaft im eigentlichen Sinne steht, wie ich ihn für die höheren Lehranstalten gefordert habe. Ist es aber richtig, daß die Elementarschule nicht nach dem Princip der Wissenschaft zu beurtheilen ist, so tritt hier entschieden das Sittliche und Religiöse in den Vordergrund. Wer der Elementarschule das nehmen will, entzieht ihr ihren inneren Grund, entzieht ihr das religiöse Princip. Es ist, um ein triviales Beispiel anzuführen, mit der Religion wie mit den Münzen, die coursiren. Da kann sich einer in der Idee eine allgemeine Münze machen; die gilt aber nicht; die wirkliche, die er ausgeben kann, hat ihren bestimmten Cours in bestimmten Verhältnissen. Ich habe es hier aber nicht mit Ideen zu thun, sondern trage den realen Verhältnissen Rechnung, und da sage ich: wer der unteren Volksschule den confessionellen Charakter rauben will, der raubt ihr ihre Religion, und wer ihr ihre Religion raubt, raubt ihr die Sittlichkeit. Auf den Boden dieses Jndifferentismus, der ein rein negatives Princip in sich hat, stelle ich mich nicht, und ich gebe meine Zustimmung zu der Ueberweisung dieses Punktes der Petitionen nur unter der Bedingung, daß hier eine gesetzliche Regelung in dem Sinne Statt finden möge, daß der confessionelle Charakter der Elementarschule ein füralle Mal gewahrt bleibe, und ich werde mir erlauben, ein Amendement vorzuschlagen, das im allgemeinen Interesse liegt und dessen Annahme ich Ihnen allen ans Herz lege. — Wenn es sich um die Intelligenz handelt, so lassen Sie uns kämpfen in der rechten Höhe der Wissenschaft, aber drängen Sie nicht ihre scheinbare Intelligenz durch solche äußere Zwangsmittel der Bevölkerung auf, welche davon nichts wissen will. Ihnen auf der Rechten sage ich, wir müssen in diesem Punkte Zusammengehen. Wenn ich bei der Ausführung des Herrn Wagener gelacht habe, so geschah es nicht aus Mißachtung des Heiligthums, sondern weil in der Art und Weise der Ausführung etwas lag, was mein Zwerchfell so reizte, daß ich nicht widerstehen konnte. — Noch einmal ermahne ich Sie auf der linken Seite des Hauses: beurtheilen Sie die Sache vom Standpunkte der praktischen Klugheit. Sie dringen bei dem Volke jetzt doch nicht durch, Sie verderben sich Ihre ganze Stellung, Sie nehmen Ihrer Opposition den sittlichen Hintergrund. Das Amendement des Abg. Michelis wird verlesen, aber es findet nicht die genügende Unterstützung. Es 5*

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