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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-22 · Heft 4 (22.1.1867) · p. Seite 70

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 4 (22.1.1867)
Date
1867-01-22
Page
Seite 70 (sequence 10)
Language
German
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70 konnte man das Odium, ihn abzulchnen, nicht überlassen, denn diese waren leider nicht da; die Majorität hatte somit vollkommen freie Hand, ihre Phrasen von Fortschritt, Gleichheit und Brüderlichkeit endlich einmal practisch zu verwirklichen. Zudem waren die Ansprüche der Juden äußerst bescheiden; eine halbe Million Menschen durste doch füglicherweise den Anspruch erheben, wenigstens durch ein einziges Mitglied in jener Behörde vertreten zu sein, die für die Zukunft ihres Stammes von maßgebendem, vielleicht entscheidendem Einflüsse ist. Endlich siel auch die politische Seite der Frage schwer ins Gewicht. Durch den Austritt der Ruthenen war das Haus zu einem Rumpfparlament geworden; sollte man auch diesen Rumpf noch um eines seiner wesentlichsten Glieder verkürzen? Wäre nicht durch die Opposition so zahl- und einflußreicher Elemente der Landtag, um sich eines in demselben so oft gebrauchten Ausdruckes zu bedienen , zur bloßen „Fiction" geworden? Diese Argumente scheinen auf die polnischen Abgeordneten, die den Grundsatz der Gleichberechtigung noch immer nicht ganz zu fassen vermögen, soweit Eindruck gemacht zu haben, daß bei der Unterstützungsfrage fast alle Abgeordneten sich erhoben. Nur Adam Potocki konnte sich damit nicht einverstanden erklären. Don Bauern gewählt und unter ihnen seinen Platz einnehmend, glaubte er sich verpflichtet, auch im Geiste seiner Mandanten zu sprechen und zu handeln. Bei der Zusammensetzung des Unterrichtsrathes, meinte er, habe man den Staat, das Land, die Eltern und die Geistlichkeit gleich berücksichtigt. Die Beiziehung eines israelitischen Mitgliedes würde dieses Gleichgewicht stören. Zudem sei ohnehin von den Mitgliedern des Untcrrichtsraths eine liberale (?) Anschauungsweise zu erwarten. lNur dürften dieselben dann nicht aus der Majorität des galizischen Landtags hervorgehen.) Landesberger replicirt, die bezeichneten Nachtheile seien geringfügig gegen die Bortheile dieser Institution. Man habe so oft von der Nothwendigkeit näherer Verschmelzung gesprochen, diese würde am besten durch das Band der Bildung und des Fortschrittes herbeigesührt werden. Von den polnischen Abgeordneten fand sich nur Dr. Koczynski, der für das Amendement in die Schranken trat. Die halbe Million der israelitischen Bevölkerung habe ein Recht auf Berücksichtigung. Immer lauter klopfe die Frage der Gleichberechtigung der Juden, ihrer Gleichstellung vor dem Gesetze wie in der Gesellschaft, an die Thüre des Hauses. Das geeignetste Mittel hiezu liege in der Umgestaltung der Jugendbildung. In dieser Richtung müsse noch viel für die Juden geschehen, die bisher blos acht Schulen in Galizien besitzen. Er stimme daher für den Antrag des Dr. Landesberger. Dietl spricht dagegen, ohne daß aus seiner Rede etwas Anderes zu entnehmen wäre, als die Nothwendigkeit, die jüdischen Schulen zu polonisiren. Damit hat es freilich noch gute Wege, insolange das Polenthum den Juden nur als Symbol der Unterdrückung und Verfolgung dient. Was insbesondere die Ueberzeugung des Dr. Dierl betrifft, die Gcmeinderäthe von Lemberg und Krakau, in deren Mitte zahlreiche Israeliten sitzen, würden einen fähigen Juden seines Bekenntnisses wegen von der Wahl nicht ausschließen, so kann dieselbe nach den bisherigen Erfahrungen wohl nicht ernst genommen werden. Zu dieser Objcctivität der Anschauung dürften sich galizische Vertretungskörper noch lange nicht erheben. Daß das Amendement des Dr. Landesberger von den Polen verworfen wurde, bedarf wohl nicht erst der Erwähnung. Kaum 10 Abgeordnete erhoben sich für dasselbe. Das ganze Project wurde hierauf in dritter Lesung unverändert angenommen. Lemberg, 31. Dec. (Privatmitth.) In der heutigen Sitzung des galizischen Landtages kam auch das berüchtigte lichtscheue Gemeindestatut der Stadt Lemberg auf den Tisch des Hauses. Selbst das Ministerium Belcredi, dem man doch den Vorwurf allzuweit gehender Freisinnigkeit gewiß nicht machen kann, hatte Anstand genommen, dem kühnen Fluge unserer Stadtväter in die lachenden Fluren des Mittelalters zu folgen und schnell wie Ikarus ließen sie die Flügel hängen, um in die breitgetretenen Pfade des Spießbürgerthums zurückzukehren. Das Ministerium hatte ausdrücklich die Verkürzung der Rechte der israelitischen Einwohnerschaft als Hauptgrund der Sanctions-Verweigerung erklärt; der Gemeinderath sah sich somit genöthigt, diese Bestimmungen wenngleich mit stillein Bedauern zu cassiren. Um aber andererseits nicht zn viel Concessionen zu machen, hielt er es dennoch für nothwendig, neuerlich christliche und jüdische Vermögensrechte zu unterscheiden. Die Majorität der Statut-Commission des Landtags mußte schon aus wahlverwandtschaftlichen Gründen die unveränderte Annahme dieser

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