Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1867)
- Date
- 1867-01-22
- Page
- Seite 68 (sequence 8)
- Language
- German
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ßS auch nicht im entferntesten mit der Religion Zusammenhängen, und in denen schon das Judengesetz vom 23. Juli 1847 die Anstellungssähigkeit den Juden einräumte. Der Minister des Kultus und des Unterrichts greift also nicht bloß hinter die Verfassung, nicht bloß hinter das Gesetz von 1847, sondern sogar hinter das Edikt vom 11. März 1812 zurück, dessen 8 8 lautet: „Sie ldie Juden) können daher akademische Lehr- und Schulauch Gemeinde-Aemter, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben, verwaltet." Berlin, 4. Januar. lPrivatmitth.) Ein hervorragendes Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses christlichen Glaubens schreibt uns: „Eine Wirkung der Debatte im Plenum erwarte ich nicht; desto mehr Veranlassung werden Sie und Ihre Gesinnungsgenossen haben, in Ihren verfassungsmäßigen — und mehr als verfassungsmäßigen — Förderungen zu beharren. Mir ist es immer achtungswürdig erschienen, wenn Juden der vielfachen Versuchung zum Uebertritte in's Christenthum, — ohne Ueberzeugung, sondern um äußerer Vortheile oder Convenienzen wegen — anspruchslos widerstehen. Einen solchen Mann sollten wir zurückstoßen vom Richteramte? Mich will es bedünken, daß wer des Gewissens halber einer religiösen Gemeinschaft treu bleibt, von welcher ihn vielfache Einflüsse unserer ganzen nationalen Erziehung abspänstig zu machen geeignet sind, sich z. B. besser zum würdigen Abnehmen eines Eides eignet, als wer im Verdachte steht, seine Religion des äußeren Fortkommens wegen gewechselt zu haben. Bonn, 11. Januar, (Privatmitth.) Wir erhielten in letzter Zeit mehrere sehr ausführliche Aussätze von Lehrern aus Westfalen, welche das neue Statut für das Seminar einer Besprechung unterziehen. Der wesentliche Punkt ist immer der; es sei von der Versammlung in Köln kein „technisches" Mitglied in die Commission gewählt worden. — Der Redakteur d. Bl. glaubt ohne Selbstüberschätzung soviel „technisches" Mitglied zu sein, wie irgend ein Lehrer in den beiden Provinzen, da er dreißig Jahre die Religionsschule in Magdeburg leitete und als Lehrer an ihr wirkte, und u. A. auch Präses des Allgemeinen Lehrervereins der Provinz Sachsen Jahre lang war — und daß das neue Statut die Wahl eines Lehrers in das Curatorium nicht obligatorisch mache. Die Commission hat aber geglaubt, den Gemeinden in ihrer Wahl keine Vorschrift machen zu dürfen; ebenso hätte sonst die Wahl eines Rabbinen in das Curatorium obligatorisch gemacht werden müssen; die Gemeinden können aber sehr "leicht Lehrer und Rabbinen, wenn sie ihr Vertrauen besitzen, in das Curatorium wählen. Ein anderer verlangt, daß das Statut die Ziele, die Methode, kurz den ganzen Lehrplan des Seminars hätte enthalten müssen. Wer das verlangt, hat schwerlich einen rechten Begriff von der Natur eines Statuts, das - höchsten Ortes bestätigt werden muß. Lehrplan, Methode und Ziele dürfen in keinem Statute festgestellt werden, damit sie der Entwickelung genügenden Raum geben können. Gerade hierin muß dem zukünftigen Lehrkörper, insonders dem Seminardirektor, ein bedeutender Einfluß eingeräumt werden, und dieser durfte nicht im voraus durch das Statut abgeschnitten werden. Wir glaubten, hier mit einigen Worten der uns zugekommenen Artikel gedenken zu müssen, da wir denselben cheils aus Mangel an Raum, theils, weil sie nicht bedeutend genug sind, einen Abdruck nicht gewähren können, die Verfasser aber nicht meinen sollen, daß wir ihren Auslassungen nicht die mögliche Aufmerksamkeit widmen. Mögen die Lehrer der beiden Provinzen im gegenwärtigen Augenblicke, statt Worte zu machen, thatkräftig bei ihren Gemeinden einwirken, daß dieselben die Existenz des Seminars durch Zusicherung von Beiträgen sichern. Dann erst wird es Zeit sein, allseitig über die innere Reorganisation zu berathen. Es könnte sonst ftvnjntpij L daß man üb£Weinen Gegenstand disputirt, der gar nicht mehr vorhanden ist. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 9. Januar (Privatmitth.) Seit Jahren behauptet die kölnische Zeitung, daß für Oesterreich keine andere Regierungsform tauge, als der aufgeklärte Absolutismus ä la Josef II. Wie es nun scheint, steuern wir dem Absolutismus entgegen, nur wird uns ein Josef II. fehlen. Ich möchte glauben, daß unseren jüdischen Gemeindeverhältnissen auch ein Absolutismus a la Biedermann fehle. Man sollte es nicht glauben, wie sehr der jetzige Vorstand der hiesigen Gemeinde aus lauter Rücksichten für die Herren Orthodoxen gera-