Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-22 · Heft 4 (22.1.1867) · p. Seite 65

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 4 (22.1.1867)
Date
1867-01-22
Page
Seite 65 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226581-3226586--24606-3260070
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

65 treten wollte, wie z. B. der Festhaltung jüdischer Feiertage für den ganzen Staat, oder etwa, wie ja auch Jemand alberner Weise hätte verlangen können, die Einführung des jüdischen Kalenders. Allen solchen abgeschmackten Forderungen sollte durch diesen Artikel vorgebeugt werden, nicht aber die angeführten Auslegungen und Beschränkungen der verfassungsmäßigen Rechte der Juden berechtigen, und es hatte der Abgeordnete Graf v. Schwerin damals Recht, als er vor jeder Aufnahme solcher Artikel warnte, die doch immer Veranlassung geben würden, die Hand des Staates auch in die Gewissensfreiheit wieder hineinzubringen. Ich bedaure, m. H., daß bei dieser Verhandlung weder der Cultus-Minister, noch der Justiz-Minister gegenwärtig ist. Seitens des Justiz- Ministers sind wir freilich daran gewöhnt, 'daß, wenn es sich um wichtige Rechtstheorien und Staatsrechtsfragen handelt, er in der Regel nur durch seine Abwesenheit glänzt. Den Hrn. Cultus-Minister aber habe ich allerdings heute auf seinem Platze erwartet. — Was die Ausführung des Abg. Rohden betrifft, so kann ich ihm freilich nicht in dem widersprechen, was er in Bezug auf die katholischen Richter sagt; im Namen aller Juden aber kann ich ihm die Versicherung geben, daß sie als Richter sich durchaus nicht weigern würden, am Samstag so gut ihre Geschäfte zu verrichten, wie jeder andere, und zwar deshalb, m. H., weil sie dem Grundsätze huldigen, daß, wer ein gleiches Recht haben will, auch eine gleiche Pflicht erfüllen muß. Der Staat fordert das von ihm, und wenn er das nicht will, so mag er zu Hause bleiben und sich nicht um ein Richteramt bewerben. M. H.! Wir Juden haben stets und auch in diesem Jahre als Staatsbürger unsere Pflichten erfüllt und haben als Soldaten und Bürger durch Blut und Geld unseren christlichen Mitbürgern in keiner Weise nachgestanden. Wir verlangen nichts weiter als unser Recht. Wenn aber bis heute, wie Sie anerkennen müssen, unser Recht, das Recht Einzelner, das Recht Vieler mißachtet und verletzt wird, so ist das eine Verletzung des Rechtes Aller und mit der Verthewigung unseres Rechtes stützen und vertheidigen Sie daher auch Ihr eignes Recht. Ich bitte Sie, m. H., stimmen Sie dem Commissionsantrage bei. (Lebhafter Beifall.) lSchluß folgt.) Die Petition an das norddeutsche Parlament. Neuerdings haben ihre Zustimmung zu der Petition an das norddeutsche Parlament eingesandt: der Vorstand der Synagogen-Gemeindezu Hildesheim, Detmold, Alverdissen, B.arntrup, Blomberg, Bösingfeld, Cappel (Lippe), Heiden, Hohenhausen, Horn, Lage, Lemgo, Lipperode, Oerlinghausen, Reelkirchen, Salzuflen, Schlangen, Schötmar, Schwalenberg, Varenholz. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 11. Januar. Angekommen: Gemeinde und Gottesdienst; zwei Predigten, gehalten am Succoth und am Sch'mini-Azereth-Feste 5627 von Dr. Mielziner, Rabbiner und Prediger der Gemeinde Anslii Chesed. (Auf Wunsch und Kosten der Gemeinde dem Druck übergeben.) Neu-Dork 1866. Anknüpfend an den Feststrauß giebt der Redner in der ersten Predigt „ein Bild der Gemeinde," in dem er ofsenmüthig, ja mit Schärfe, die Pflichten der Gemeindemitglieder, des Gemeindevorstandes und des Rabbiners und deren Stellung zu einander zeichnet. In der zweiten „Liebet die Wahrheit und den Frieden" geht er auf die Parteien innerhalb der Gemeinde ein, und lehrt sie, die Liebe zur Wahrheit mit der zum Frieden zu vereinigen, woraus allein das Heil der Gesammtheit und die Befriedigung der Einzelnen hervorgehen könne. Die beiden kräftigen, überall auf die heilige Schrift, Midrasch und Talmud hinweisenden Reden haben ihren Platz ebenso bei den Gemeinden in Europa wie in Amerika. — Geschichte und Darstellung des jüdischen Cultus von Dr. Duschak, Rabbiner in Gaya. Mannheim 1866. Auf dieses bedeutende Werk werden wir ausführlich zurückkommen. — Bonn, 10. Januar. Stobbe, die Juden in Deutschland während des Mittelalters. (Schluß.) Nach den Kreuzzügen griff aus nationalem und kirchlichem Widerwillen sowie aus Abneigung gegen die Gewerbe, welche die Juden zu treiben gezwungen waren, ein allgemeiner Haß der Christen gegen die letztern um sich, der sich nicht nur im Leben und in der Gesetzgebung bethä-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.