Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1867)
- Date
- 1867-01-15
- Page
- Seite 44 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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44 bie Huden als solche grundsätzlich ausgeschlossen bleiben. Freilich hatten auch hier die Juden erst eine Aufgabe zu lösen. Sie hatten sich erst diejenige allgemeine Bildung zu erwerben, welche die unerläßliche Bedingung zum geselligen Verkehre ist. Es war hierbei gerade in dem Uebergang aus ihren früheren Zuständen so manche Eigenschaft als nothwendige Folge hervorgetreten, welche sie erst wieder beseitigen mußten. Extravaganz, Zudringlichkeit, Empfindlichkeit, Servilismus zeigten sich an ihnen, und erst richtiges Berständniß der Verhältnisse und feinere Ausbildung des Taktes konnten sie davon befreien. Wir glauben nicht zuviel zu sagen, wenn wir hierin während der letzten drei Jahrzehnde einer großen Schicht der Juden einen sehr bedeutenden Fortschritt zuschreiben, und in dem Umstande, der sie zu besonderer Aufmerksamkeit hierin nöthigte, die Ursache finden, daß in einem verhältnißmäßig sehr großen Theile der Juden eine höchst angemessene gesellschaftliche Ausbildung vorhanden ist. Biele unserer Gegner werden dies nicht einräumen, und namentlich die Nomanschreiber sich ihre beliebten jüdischen Karikaturen nicht nehmen lassen. Darauf kömmt es aber nicht an, und der Erweis liegt überall für den zu Tage, der ihn unparteiisch aufsucht. Anders verhält es sich aber mit dem geselligen Verkehre innerhalb der Familien. Wir glauben nicht, daß dieser irgend gewachsen ist. Man darf hier nicht verkennen, daß das religiöse Bekenntniß, namentlich wenn es, wie in der Gegenwart, sich zum Theil wieder sehr schroff herausstellt, eine trennende Macht ausübt. Ein weiteres Moment liegt in den noch lange nachwirkenden alten Antipathien, die leider von der Kanzel, der Schule, der Litteratur immer wieder aufgefrischt werden. Jndeß trägt hierzu der Wegfall der Verschwägerung, also auch der Familienbeziehungen wesentlich bei, sowie die Festhaltnng der Speisegesetze den geselligen Verkehr erschwert. Haben wir so die äußern Verhältnisse der Juden, wie sie sich während des Bestehens dieser Zeitung entwickelten, nach allen Seiten betrachtet, so richten wir nunmehr unsere Blicke auf die Stellung des Judenthums selbst und auf das innere Leben seiner Bekenner. (Fortsetzung folgt.) Die Petition an das norddeutsche Parlament. Vollmachten zu dieser haben uns ferner eingesandt: die Gemeinden zu Leipzig, zu Dessau, Bernburg, Köthen, Gröbzig und Güsten. Die Anklage und das Verbot des Schächtens der Thiere nach jüdischem Nitus in der Schwei;. Nachdem wir in Nr. 52 v. I. über den neuen Angriff auf das rituelle Schächten in der Schweiz berichtet haben, wurde uns in Erinnerung gebracht, daß vor eilf Jahren ein ähnlicher Versuch in London gemacht worden, der jedoch von dem zuständigen Gerichte abgewiesen wurde. Wir brachten damals in Nr. 47 des >9. Jahrgangs d. Z. (19. November 1855) einen Bericht der Daily News über diesen Gegenstand, und halten wir es für wichtig genug, die wortgetreue Uebersetzung jenes Artikels der Daily News hier noch einmal wiederzugeben, um so mehr, als derselbe zu den gleichen Schlüssen betreffs der Motive des ganzen Angriffs kommt, wie wir sie in der angeführten dir. 52 des vor. Jahres angeführt haben. Er lautet: Die Anklage der jüdischen Schächter von London durch die Gesellschaft gegen Thierquälerei. „Daily News" hat über diesen Gegenstand einen ausführlichen Artikel gebracht, den wir hier wiedergebeu wollen. Eine wichtige Frage war gestern der Enscheidung des Lord-Mayor-Hofes unterbreitet. Es handelte sich darum, sich über die größere Menschlichkeit der jüdischen oder christlichen Fleischer auszusprechen. Die Gesellschaft zum Schutze der Thiere, überzeugt, daß die jüdischen Fleischer ohne Nothwendigkeit eine grausame Behandlung den Stieren und Ochsen angedeihen ließen, welche sie tödten, hatte die brillante Idee gefaßt, diese Fleischer der sanftern Tödtungsweise der christlichen Fleischer zuznweuden, indem sie gegen jene die Strafen der Parlamentsacte von 1849 aussprcchen ließ. Da Jedermann weiß, daß die Juden sich für verpflichtet halten durch die Vorschriften ihres gottbegeisterten Gesetzgebers, die Thiere, welche sie verzehren, so zu tödten, wie sie es machen, so hätte der Beweis der Grausamkeit von einer unbedingten Richtigkeit sein müssen, um eine solche Zwischenkunft auf