Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1867)
- Date
- 1867-01-15
- Page
- Seite 42 (sequence 2)
- Language
- German
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42 kommt, auch denen nicht, welche früher diese Zugeständ-r nisse bekämpften. Wem würde es z. B. einfallen, den Juden die Freizügigkeit, die gewerbliche Freiheit, soweit diese überhaupt gesetzlich besteht, ihre Stellung in der Städteordnung u. s. w. da wieder zu nehmen, wo diese sich bereits heimisch gemacht? Und so wird es sich auch mit denjenigen Rechten verhalten, welche uns noch streitig gemacht werden, sobald sie nur erst erlangt und realisirt sind. Meint man, daß in England, wo der Eintritt der Juden ins Parlament einen zwanzigjährigen Kampf kostete, selbst der eingefleischteste Tory diesen wieder rückgängig machen will? Denkt in Oesterreich selbst Jemand daran, den Juden die passive Wählbarkeit in den Reichstag wieder zu nehmen? Jene Zweifel sind also völlig unbegründet, und man kann wohl voraussetzen, daß es in manchem Staate noch lange dauern wird, bis auch die letzte Beschränkung fällt, lange ein Recht gesetzlich ausgesprochen sein wird, bis dessen unbedingte Verwirklichung einträte — aber über die Dauerhaftigkeit der Gleichberechtigung, so lange der moderne Staat existiren wird, ist jede Befürchtung grundlos. Oertliche Pöbelaufläufe und Excesse können wohl immer wieder Vorkommen, aber auf die Rechtsstellung im Staate werden diese keinen Einfluß üben. Wenden wir uns daher zu einem anderen Momente, zu der socialen Stellung der Juden. Sind auch hierin während des Zeitraums, den wir durchlebten, Fortschritte gemacht worden? Wenn wir diese Frage uns beantworten wollen, so müssen wir in ihr zwei Seiten unterscheiden, nemlich die allgemeine und die private, unter der ersteren das allgemeine öffentliche, unter der letzteren das gesellige Leben verstehend. Was das erstere betrifft, so muß der Beobachter die Frage entschieden bejahen. Sobald den Juden das öffentliche Leben nach irgend einer Seite hin geöffnet worden, sind sie auch nach Verhältnis; ihrer Zahl, ihrer Talente, ihres Eifers berücksichtigt worden, und haben sich eine wachsende Stellung erworben. Den besten Beweis liefert überall das städtische Wesen; sobald sie in die Kommunalbehörden, in Korporationsvorstände wählbar wurden, traf die Wahl sie aller Orten in einem sehr bedeutenden Verhältniß. Dies ist um so wichtiger, als derartige Wahlen von den Bürgern selbst ausgehen und an den meisten Plätzen die Zahl der jüdischen Einwohner zu gering ist, um aus jene einen Einfluß zu üben. Sie ist also rein Sache des Vertrauens und ein Ausfluß der Befähigung und Beeiferung der Juden selbst. Es fällt hierbei ins Gewicht, daß dieses Ergebniß nicht etwa bloß in England und Frankreich, so wie in dem neuen Italien, sondern auch in allen deutschen Staaten, in Wien und in Prag u. a. O. stattfand. Höher hinauf sehen wir ebenso die Juden in alle Parlamente der verschiedenen Staaten gewählt werden; weiter hinunter werden sie in alle Arten von Vereinen, die nicht einen besonderen konfessionellen Charakter haben, gern ausgenommen, und ihnen darin der Spielraum freigelassen, den sie ihrer Persönlichkeit nach einzunehmen befähigt sind. — Eine andere Art des öffentlichen Lebens ist das gewerbliche, das industrielle. Waren die Israeliten in ihrem einstigen Vaterlande ein abgeschlossenes Ackerbauvolk, das von Handel und entwickelter Industrie keine Vorstellung und noch weniger Trieb dazu hatte, so waren sie von dem Augenblicke an, in welchem sie in die übrigen Länder hinausgeschleudert worden, vorzugsweise auf den Handel gewiesen. Die Zeitverhältnisse gestalteten sich damals so, daß ihnen nirgends lange Ruhe gewährt ward. Mit dem Beginne des Mittelalters wurden diese Verhältnisse für sie immer zwingender. Eine lange Zeit waren sie die eigentlichen Vermittler des Handels zwischen allen Theilen der damaligen Welt. Die abendwie die morgenländische Welt glich beständigen Kriegslagern und die Juden gaben die Träger des nothdürftigen Verkehrs ab. Als sie hierzu nicht mehr nothwendig waren, drückte man sie in die untergeordnetste und ausschließlichste Stellung hinein; nur den Geld- und Trödelhandel ließ man ihnen. Wo sie es versuchten aus diesem mißlichsten Winkel des gewerblichen Lebens heraus zu kommen, traten ihnen die Zunftgesetze und das Verbot, Grundbesitz zu erwerben, mit äußerster Strenge entgegen. So waren es achtzehn Jahrhunderte, die sie auf den Handelsbetrieb beschränkten, und daher auch eine besondere Anlage und Neigung hierfür in ihnen hervorbrachten. Als nun die Schranken allmälig sielen, war die Frage, welchen Gang der Entwickelung sie betreten würden. Zunächst stellte es sich als Resultat heraus, daß sie sich mit großer Bereitwilligkeit und Leichtigkeit in den regelmäßigen kaufmännischen Betrieb hineingewöhnten. Wucher und Trödel, ihre früheren einzigen Erwerbszweige, wurden schnell aufgegeben, das Hausiren verlassen und überall etablirten sich die Juden als regelmäßige Kauf¬ und Handelsleute im Großen und im Kleinen. Es lag in der Natur der Sache, daß sie zum Handwerk noch wenig, zum Ackerbau eine sehr geringe Neigung zeigten.