Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1867)
- Date
- 1867-01-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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ai, J»hr,mg. Allgemeine M 3 Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps»« in Bonn. Leipzig, den 15. Januar 1867. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 2 bis 2^ Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig »Tblr Vierteliäbria 1 Tblr Inserate werden mit 1-/2 Ngr. für die Petitzeile^oderRaum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-ESditionen nehmen^Bestell lungen an; der Haupt-Expedüwn für beide Letztere hat sich das Konigl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Dreißig Jahr (Fortsetzung'. — Die Petition an das norddeutsche Parlament. — Die Anklage und das Verbot des Schächtens der Thiere nach jüdischem Ritus in der Schweiz. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnackrichten r Deutschland: Bonn, Hamburg, Bielefeld, Mannheim, Aus Baden, St. Johann-Saarbrücken, Saarlouis. Oest err eichisch er Kaiserstaat: Wien, Pest. Frankreich: Paris. D 0 n a n f ü r st e n t h ü m e r: Bukarest. Großbritanien: London. Holland: Amsterdam. Feuilleton-Beilage: Die Gegenwart. — Verschenkt! Verkauft! (Forts.) — Eine seltene Feier. — Correspondenz^ — Kuriosum. Leitende Artikel. Bonn, zum 6. Januar 1867. Dreißig Jahr. (Fortsetzung.) Zunächst wird man fragen: welche Hoffnungen und Aussichten knüpfen sich an diese eben gezeichneten Thatsachen? Man fragt sich: wird die Gleichberechtigung der Inden Bestand haben und sich in den Staaten vollenden, in welchen sie nach dem Abschlüsse noch ringt? Wenn diejenigen, welche noch zweifeln, auch zngeben, daß jene in England, Holland, Belgien, Frankreich sich so bewährt und dauernd gezeigt hat, daß in diesen Staaten an eine Wiederveränderung nicht zu denken sei, so finden sie doch in den meisten übrigen Staaten die Entwickelung so schwankend, so im Wechsel des Vor- und Rückwärtsschreitens begriffen, daß sie der Gleichberechtigung der Inden noch keine feste Bürgschaft zuschreiben; sie glauben daselbst noch so viel feindliches Element in Vorurtheilen und Volksstimmung vorhanden, daß sie jene noch für sehr wandelbar halten. Wir sind dieser Ansicht nicht. Zunächst spricht uns gegen diese Einwände, daß diese Gleichberechtigung von einer höheren politischen Natur ist, die von Volksgnnst oder Ungunst und sobald sie zum Siege gekommen, von der Zeitströmung unabhängig ist. Die Gleichberechtigung der Inden ist ein Glied der großen Prinzipien des modernen Gesellschaftslebens; sie ist einerseits ein integrirender Theil der Gewissensfreiheit, andrentheils ein eben solcher der Rechtsgleichheit vor dem Gesetze; beide Prinzipien erfüllen sich nur, sobald auch die Inden ihrer theilhaftig geworden; beide sind daher auch nur verbürgt, wenn das letztere der Fall ist. Es liegt daher im Interesse aller Religionsgenossenschaften und aller Volksschichten die ungleiche Stellung auch der Inden zu beseitigen und beseitigt zu erhalten. Dies hat sich auch bereits mehrfach betätigt. Als 1856 der Wagnerische Antrag den Inden die staatsbürgerlichen Rechte wieder nehmen wollte, war es die katholische Partei im Abgeordnetenhause, die sich am entschiedensten dagegen erklärte. Es kommt gar nicht auf die persönlichen Sym- und Antipathien an, jeder Liberale muß für die Gleichberechtigung der Inden einstehen, will er nicht sein ganzes Prinzip aufgeben und an ihm zum Verräther werden. Ein anderer Beweis liegt darin, daß überall, wo die Gleichberechtigung allmälig eintrat, die erreichte Stufe in den Augen aller Parteien zu einer so selbstverständlichen Sache wird, daß eine rückgängige Veränderung Niemandem in den Sinn