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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-08 · Heft 2 (8.1.1867) · p. Seite 26

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 2 (8.1.1867)
Date
1867-01-08
Page
Seite 26 (sequence 6)
Language
German
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26 Außer den ordentlichen Steuern wurden den Juden auch sonst noch kolossale Geldsummen gewaltsam abgenommen; die „lieben Kammerknechte" mußten „freiwillige" Zahlungen leisten, zu denen man sie durch die ärgsten Drohungen, durch Einkerkerung und andere ähnliche unschuldige Mittel uöthigte. Am erfindungsreichsten, habgierigsten und unbarmherzigsten war hierin König Siegmund, der fast alle Kosten des Konstanzer Concils und der Hussitenkriege von Verl Juden erpreßte. — Außerdem wurden dann die Juden in den Städten noch regelmäßig zu deren Lasten mit herangezogen. Während ferner jeder Reisende sich durch eine gewisse Summe den Schutz des Landesherrn, durch dessen Gebiet er zog, das Geleit, sich erkaufen konnte, waren die Juden gezwungen, ein solches Geleitgeld zu bezahlen (schon im 12. Jahrhundert), für das bald der charakteristische Name „Leibzoll" aufkam. Für einen jüdischen Leichnam mußte an den meisten Orten, die ein solcher etwa passirte, eine Abgabe entrichtet werden. Dagegen waren in Bezug auf Waarenzölle die Juden nirgends schlechter gestellt, als die Christen. Die Gegenleistungen von Seiten des Kaisers und der Landesherren gegen die ungeheuren Beträge, die sie von den Juden zogen, waren sehr gering und wurden in späterer Zeit immer geringer. Zwar erließen Kaiser und Landesherren oft genug Ediete, in denen die allerstrengsten Strafen für die Verletzung von Juden, für die Störung ihres Gottesdienstes und ihrer Friedhöfe u. s. w. festgesetzt wurden, aber es sah doch mit der Ausführung dieser Bestimmungen fast stets sehr schlinun aus. Die meisten der furchtbaren Greuel, welche besonders im 14. Jahrhundert gegen die Juden ausgeübt wurden, blieben gänzlich unbestraft. — In Vertretung des Kaisers und unter demselben übt seit der Mitte des 13. Jahrhunderts der „Reichserzkanzler durch Germanien", der Erzbischof von Mainz, den Schutz über die Juden aus. Dafür bezog der Erzbischof den zehnten Theil der Einkünfte, welche dem Kaiser von den Juden bezahlt wurden. Wirklich haben die Mainzer Erzbischöfe bisweilen, besonders im 13. Jahrhundert, die Juden wenigstens ihrer Residenz gegen die Verfolgungen zu schützen versucht, die ihnen dort drohten. Uebrigens verlieh der Kaiser auch bisweilen den Judenschutz für besondere Gegenden an andere Fürsten. — Nachdem der Verfasser alle diese Verhältnisse dargelegt, geht er auf die Schicksale der Juden in den einzelnen größeren Städten Süddeutschlands ein; es ist dies zu speciell, um hier naher verfolgt zu werden. Von allgemeinem Interesse ist dann wieder, was der Verfasser über den „Handel und die Geldgeschäfte der Juden" sagt. Bis zu den Kreuzzügen waren die jüdischen Kaufleute den christlichen im Handel und Wandel völlig gleichgestellt, und sie waren damals, während ihre christlichen Mitbürger meistens dem Ackerbau oblagen, fast die einzigen Vermittler des großen Verkehrs. Dies änderte sich mit den Kreuzzügen sofort. Die sogleich bei deren Beginne gegen die Juden ausbrechenden Verfolgungen drückten die ganze sociale Stellung der Juden herunter; und die Wanderungen nach dem Osten sowie das sich bildende Bürgerthum rissen auch die Deutschen von der Scholle los und führten sie zum Betriebe des Handels. Der Konkurrenzneid und die Verachtung, welche die christlichen Kaufleute gegen die Juden hegten, bewogen jene, diese aus allem größeren Verkehre auszuschließen und auf den Schacher und Wucher zu beschränken. Gewaltsam wurden die Juden dazu gebracht, sich fast nur eine einzige und zwar die gehässigste Erwerbsquelle zu suchen, das zinsbare Darlehen. Es war dieser nothgedrungene Schritt von den wichtigsten Folgen für den gesanunten Zustand der Juden im fernern Mittelalter. Auf der einen Seite brachte er über die Juden den äußersten Haß, die schlimmste Geringschätzung und hierdurch die ärgsten Verfolgungen von Seiten der Christen. Auf der anderen Seite aber machte er sie auch wiederum den: Fürsten und dem Kaufmann, dem Armen wie dem Reichen gleich unentbehrlich. Denn die Kirche wollte, da ihre ursprüngliche Absicht, alles Zinsnehmen zu verbieten, gar nicht durchzusühren war, wenigstens den Christen alle solche Geschäfte nehmen und diese Sünde nur den ohnehin „verstockten und exkommunizirten" Juden gestatten. Es war natürlich, daß öfters einzelne Juden den Wucher über alles Maß trieben, aber es ist auch schon erwähnt, wie oft die Fürsten alle Guthaben der Juden mit einem einzigen Federstrich tilgten, oder wie sich das Volk durch Vertreiben oder gar Tödten seiner jüdischen Gläubiger von denselben befreite. Auch Zwangsanleihen waren die Juden häufig unterworfen oft sogar nach gesetzlicher Vorschrift. Uebrigens waren die ihnen erlaubten Zinsen meistens ziemlich hoch, und genossen sie in Bezug auf die Einklagung und Exekution der Darlehnsforderung mannichfacher Vorrechte. Als Sicherstellung wurden den Juden sowohl Einkünfte als auch Grundstücke und endlich Mobilien verpfändet. Nur Kruzifixe, Kirchengeräthe, Meßgewänder, Ornamente,

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