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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-08 · Heft 2 (8.1.1867) · p. Seite 25

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 2 (8.1.1867)
Date
1867-01-08
Page
Seite 25 (sequence 5)
Language
German
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25 dem Beichtstühle und — einem Theil der Presse; die moralischen Urheber der traurigen Vorgänge in Unterfranken sind in diesen Reihen zu suchen. Entzieht sich nun die Wirksamkeit der Kanzel und des Beichtstuhls mehr oder weniger der öffentlichen Kontrole, so tritt um so offener jene der Presse zu Tag. Was das nunmehr eingegangene „Chilianeum, Zeitschrift für katholische Wissenschaft, Kunst und Leben," in intoleranter Frechheit zu leisten vermochte, ist geradezu erstaunlich. Die maßlose Leidenschaftlichkeit dieses Blattes richtet sich in ihren boshaften Angriffen im Allgemeinen gegen unser Verfassungsleben, gegen Alle, die dem Fortschritt und einer religiösen Duldung huldigen, gegen alle freie Forschung auf religiösem Gebiete, gegen alle großen Geister der Vorzeit und Gegenwart, hauptsächlich aber mit schäumender Wuth auch gegen unsere Zeitgenossen Strauß, Renan, Schenkel, Philippson, Carriere rc., gegen den Orden der Freimaurer, am heftigsten aber gegen die Gemeinden, nebenbei auch gegen die Protestanten, Reformirten und Juden, sogar auch gegen den Geber unserer Verfassung. Vor Allem ereifert sich Dr. Ruland, einer der thätigsten Mitarbeiter dieses Blattes, gegen Dr. Philippson, der eine das Judenthum betreffende historische Frage wissenschaftlich beleuchtete. Diese „Untersuchung" bezeichnet R. als eine „namenlose Frechheit", als eine „Schandliteratur", als eine „Gotteslästerung"; sie sei ein „Schandprodukt unter aller Kritik"; Dr. Philippson sei ein „christenfeindlicher*) Jude". Ferner: „Nach einer Verhöhnung der Erhebung des Jahres 1848 geht er auf eine Arbeit „Richards von der Alm" über und ruft aus: „Was der Jude Philippson schrieb, steht in gar keinen: Vergleich zu den Blasphemien, die dieser Neuheide auszuspeien sich erfrechte. Die deutsche Nation ist zum Untergang bereit, wenn sie die Ansichten dieses Heiden theilt." — Noch krasser als Dr. Ruland in seinem Schmähorgan auftritt, thut dieses der Herausgeber I. B. Stamminger, der nunmehrige Amtskollege des Herrn Oberbibliothekars. Den Protestautenmord von Barletta verherrlicht das Schmähblatt als eine Großthat. Die Wiener „Presse" findet den Grund so mancherlei Unglücks im Concordat des Kaiserstaats; darauf erwiedert der II. Bibliothekar der Würzburger Universität: „Der spürnasigen Presse *) Ist man darum ein Feind des Christenthums, weil man einen Theil der christlichen Geschichte objektiv untersucht? Red. d. A. Z. d. Jud. gegenüber, die dießmal durch ihren eignen Knoblauchgeruch auf die falsche Fährte geleitet ist rc., bemerkt man, daß an dem mancherlei Unglück nur die „Judenpresse" schuld sei rc." „Herr Dr. Ruland ist Oberbibliothekar der Universität Würzburg; Herr Stamminger wurde als II. Bibliothekar dieser Bildungsanstalt, und zwar mit Umgehung des Vorschlagrechtes des Senats, ernannt. Es war die Berufung Stammingers auf diesen Posten eine der ersten Amtshandlungen des neuen Cultusministers v. Greßer und legt kein geringes Zeugniß über seine Gesinnungen ab. So ist jetzt die Pflege, Beaufsichtigung und Ueberwachung der Benützung der höchst bedeutenden Bibliothek jener Universität Händen anvertraut, die durch das Chilianeum eine Drachensaat auszustreuen sich bemühten, die bereits — wie uns die jüngsten Schwurgerichtsverhandlungen zeigten — zu Früchten heranzureifen beginnt." Literarischer Wochenbericht. Bonn, 28. Dezember. Stobbe, die Juden in Deutschland während des Mittelalters. (Fortsetzung.) Die Steuersätze, welche die Juden zu bezahlen hatten, waren zu verschiedenen Zeiten verschieden, immer aber sehr beträchtlich. Noch mehr steigerte sich die Last, als die Könige schon überall den Judenschutz an Andere verliehen hatten und nun doch Lust verspürten, von den Waffen- und Wehrlosen ebenso, wie früher, reiche Einkünfte zu beziehen. Ludwig der Baier erfand hierfür die Abgabe des „goldenen Opferpfenuigs", den dann alle seine Nachfolger mit großem Behagen auch für sich nutzbar gemacht haben.*) Jeder Jude, bestinuute der König, und jede Jüdin, welche über 12 Jahre alt sind und mindestens 20 Gulden Vermögen besitzen, sollen, gleichviel wo und unter welchen: Herrn sie ihren Sitz haben, jährlich dem Könige einen Leihzins von einen: Gulden bezahlen. Im Jahre 1342 wurde zuerst mit der Eintreibung dieser Steuer vorgegangen. Freilich gerieth auch sie bald aus den Händen der schwachen, stets geldbedürftigen Könige, in diejenigen der Landesherren und Städte. *) Herr Grätz (VI S. 270) setzt diese Abgabe um fast zwei Jahrhunderte zu früh an.

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