Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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s Religiöse Vorträge gehalten am Bettage, den 27. Juni und an dem Sieges-Dankfeste, den 14. Juli 1866 von Dr. M. Joel, Rabb. Breslau, 1866. — Außerdem: Das freie Judenthmn im freien Staate. Wissenschaft versöhnt. Zwei Gastpredigten gehalten zu Prag von Dr. G. Sonnenschein, Rabbiner in Warasdin. Prag 1867. — Le Grand-Rabbin de Metz aux fideles de sa communaute. Metz, 1866. — Bon Rabb. Dr. Schwaba.cher in Odessa sechs Predigten und zwar Festreden Denk- und Dankpredigt und Todtenfeier bei Ereignissen in der kaiserlichen Familie. — An anderweitigen Werken: Die Psalmen, Text und Uebersetzung mit Anmerkungen von Gottlieb Schwarz, Lehrer. Wien, 1867. — Sepher Taghin über coronularum, herausgegeben von I. I. L. Barges, Paris 1866.— Neuester Liederkranz, 7 0 neue Kinderlieder von S. K o - hanyi. Pest 1 867. — Tempelgesänge für Chor und Solostimmen, componirt von D. Rubin. Prag, 1866. — Das anschauliche Hebräischlesen. Eine Fibel, von Joachim Blum, Lehrer. Zweite Aufl. Pest, 1866. Zweiter Theil: Gebet-und Bibelstücke. Grammatikalische Hebungen neben den 7 Formen des Zeitwortes. Bon demselben. — Auf mehrere dieser Schriften werden wir zurückkommen. Bonn, im Dezemb. Die Juden in Deutschland während des Mittelalters in politischer, socialer und rechtlicher Beziehung. Bon Otto Stobbe. Braunschweig, Schwetschke. 1866. (Besprochen von Dr. M. PH.) Es ist dieses Werk eine höchst erfreuliche Bereicherung unserer historischen Literatur, sowohl durch die sichere Beherrschung des betreffenden Stoffes als auch durch die geschickte und richtige Gruppirung und Ausnutzung desselben; und um so erfreulicher, da sie von einem Nichtjuden ausgeht und so den Beweis liefert, daß das Interesse an dem Judenthume und seiner Geschichte, welches seit einiger Zeit innerhalb der christlichen wissenschaftlichen Kreise gänzlich erloschen schien, wieder erwacht ist. Allerdings hätte der Titel etwas verengert werden müssen, da der Verfasser nicht das ganze Mittelalter, sondern genauer nur die letzten drei Jahrhunderte desselben bei seinen Auseinandersetzungen berücksichtigt. Aber sieht man von diesem formalen Fehler ab, so hat Herr Stobbe seine Aufgabe sehr gut gelöst. Er kann natürlich innerhalb seiner Grenzen viel ausführlicher sein, als Grätz in seiner Geschichte, und so hat er den Stoff gegen das bisher Gegebene sehr beträchtlich erweitert; es mögen wohl wenige unter den neuern so zahlreich erschienenen Urkundenwerken über die von ihm behandelte Zeit vorhanden sein, die er nicht eingesehen und benutzt hat. Dabei geht er auch mit kritischer Vorsicht und Sorgfalt zu Wege, und so hat er manche Jrrthümer, die sich in Grätz' umfangreichem Werke finden, korrigirt. Nachdem der Verfasser kurz die Geschichte der Juden im römischen*) und im fränkischen Reiche berührt hat, betrachtet er ausführlich das Verhältniß der Kammerknechtschaft, in welchem die Juden zu dem heil, römischen Reiche standen. Er widerlegt die Ansicht von Wertheimer, Grätz und A., die diese besondere Unterthänigkeit der Juden unter dem Kaiser sich schon im 11. oder 12. Jahrhundert ausbilden lassen, und weist nach, daß die ersten deutlichen Spuren einer solchen rechtlichen Gliederung erst im! .8. Jahrhundert Vorkommen. In einer Urkunde Friedrichs II. werden die Juden zum ersten Male ausdrücklich als „die besonderen Knechte unserer Kammer" bezeichnet. Uebrigens wurden sie dadurch noch nicht zu Leibeigenen, sondern nur zu Unfreien gemacht. Ja, der Kaiser dehnte als Nachfolger des Vespasian und des Titus dieses Recht auf die Juden sogar auch über die anderen Länder des Abendlandes aus, und es gelang ihm in der That bisweilen, die Anerkennung dieses Schirmrechtes von den ausländischen Monarchen zu erlangen. Hatte schon im Beginne die kaiserliche Kammerknechtschaft den Juden mehr Bedrückung als Schutz eingetragen, so verschlimmerte sich ihre rechtliche Lage in der Folge immer mehr. Kaiser Ludwig der Baier, der als außerordentlicher Begünstiger der Juden von seinen Zeitgenossen getadelt wurde (Graetz VII. S. 377), erließ im Jahre 1313 dem Burggrafen Johann von Nürnberg alle Schulden, die er den Juden gegenüber habe, denn die Juden gehörten dein Reiche mit Gut und Blut an, und der Kaiser möge mit ihnen thun, wie es ihm gut dünke. Kein Privileg gab ihnen auf die Dauer Schutz, denn einmal gilt es nur für die Lebensdauer des Ausstellers, und dann wurde es ihnen oft mit Güte oder mit Gewalt abgenommen. Jeder neuerwählte König, hieß es, habe das Recht, sämmtliche Juden im Reiche bis auf einen kleinen Rest zu tödten, und um dieses' Unheil von sich abzuwenden, mußten sie bei der Königs¬ und noch einmal bei der Kaiserkrönung den dritten Theil *) Die Arbeit des Herrn Redakteurs dieser Blätter scheint Herr Stobbe nicht zu kennen. 1